5480/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger (Folgeanfrage 02/2021)

Aufgrund der Corona-Wirtschaftskrise sind die Sozialversicherungsträger mit massiven Beitragsausfällen konfrontiert. Dadurch ergibt sich beispielsweise für die Pensionsversicherung eine höhere Unterdeckung als in normalen Jahren. Nur aufgrund der Tatsache, dass die dauerhafte Beitragsunterdeckung durch die gesetzliche Ausfallhaftung ausgeglichen wird, müssen die Pensionen nicht gekürzt werden. Andernfalls ergäben sich um 20% niedrigere Pensionen, in Krisenjahren umso geringere. In dieser Anfrage interessiert vor allem, wie sehr sich die Beitragsforderungen der SV-Träger während der Corona-Wirtschaftskrise erhöht haben und von welchen Beitragsausfällen bzw. uneinbringlichen Beitragsforderungen die Sozialversicherung ausgeht.

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie haben sich die Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger ab dem Jahr 2020 entwickelt? (je SV-Träger/Sparte; getrennt nach Beitragsforderungen "auf eigene Rechnung" u. "auf fremde Rechnung“; nach Monatsständen)