5486/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.02.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend der offiziellen Anprangerung von Politikberater Rudolf Fußi auf der Startseite der Website des Bundesministeriums für Inneres

Nach einem Tweet des Politikberaters Rudolf Fußi über die Wiener Polizei veröffentlichte das Bundesministerium für Inneres folgende Meldung auf der Startseite der eigenen Website:

Bild

Hier der Artikel* im Wortlaut:

Innenministerium prüft rechtliche Schritte gegen Rudolf Fußi

Innenminister Karl Nehammer sieht unzumutbaren Angriff auf die Arbeit der Polizei in Zeiten der Pandemie. Das Innenministerium prüfe deswegen, ob die Aussagen straf- oder verwaltungsrechtliche Relevanz haben.

Der PR-Berater Rudolf Fußi hat sich am 13. Februar 2021 in einer für Innenminister Karl Nehammer unzumutbaren Art und Weise über die Arbeit der Wiener Polizei auf der Plattform Twitter geäußert. Für den Innenminister tragen derartige Äußerungen zu einer unnötigen Eskalation eines ohnehin belasteten Klimas in Zeiten großer Herausforderungen bei.

"Die Polizistinnen und Polizisten leisten in bei der Eindämmung der Virusausbreitung seit mehr als einem Jahr Herausragendes", sagte Nehammer. "Es müssen Grenzen kontrolliert werden, es muss die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen überwacht werden, und es gibt Einsätze bei Demonstrationen gegen die notwendigen Corona-Beschränkungen, bei denen etwa heute viele Polizistinnen und Polizisten bis zu 24 Stunden lang Dauerdienst verrichten mussten."

"So genannte Polit-Aktivisten, die die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten diskreditieren und diese darüber hinaus noch beleidigen, dürfen nicht unkommentiert bleiben", sagte der Innenminister. "Gerade in verschiedenen sozialen Medien hat sich eine Kultur der maßlosen und völlig unreflektierten Kritik breitgemacht, die man nicht mehr mit dem Recht auf Meinungsfreiheit in Gleichklang bringen kann."

Derartiges Verhalten sei genauso gefährlich für unser demokratisches Zusammenleben, wie das Verbreiten von Verschwörungstheorien oder extremistische Ansichten, ergänzte Nehammer.

"Die Polizistinnen und Polizisten arbeiten seit Monaten in einem besonderen Spannungsfeld der Grundrechte. Einerseits das Recht, sich versammeln zu dürfen, andererseits die Eindämmung der Virusausbreitung, um die Gesundheit der Menschen in Österreich zu schützen. Was die Polizistinnen und Polizisten in dieser Situation am wenigsten brauchen, sind Beschimpfungen von Polit-Aktivisten, die keine Ahnung von Polizeiarbeit haben", sagte der Innenminister. Das Innenministerium prüfe deswegen, ob die Aussagen straf- oder verwaltungsrechtliche Relevanz haben.

*Der Artikel ist hier abrufbar: https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=4F724F4B4E7636394846303D

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres daher nachstehende

 

Anfrage

 

1.      Veröffentlicht des Bundesministeriums für Inneres immer einen Bericht auf der Homepage des BMI, wenn das BMI hinsichtlich Aussagen die Privatpersonen über die Polizei treffen, überprüft?

a.      Wenn ja, warum und seit wann?

b.      Wenn nein, warum bei Herrn Fußi bzw. nach welchen Kriterien werden diese Personen über die berichtet wird, ausgewählt?

 

2.      Wer war für die Erstellung des besagten Berichtes auf der Homepage des Bundesminsterium für Inneres verantwortlich und wer hat den Auftrag dazu gegeben?

 

3.      Haben Sie diesen Artikel bzw. diese Pressemitteilung persönlich freigegeben?

a)      Wenn nein, warum nicht?

b)      Wenn nein, wer dann?

 

4.      Haben die unter Punkt 2 angefragten Personen nun Konsequenzen zu erwarten?

a)      Wenn ja, welche?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

5.      Juristen sehen in dieser Vorgehensweise einen Einschüchterungsversuch gegenüber betroffenen Personen. Wurde der Bericht mit der Absicht veröffentlicht, Herrn Fußi und andere kritische Personen ruhig zu stellen und einzuschüchtern?

a)      Wenn ja, halten Sie dies für demokratiepolitisch bedenklich?

b)      Wenn nein, welche Absicht haben Sie dann verfolgt?

 

6.      Wann wird es eine offizielle Entschuldigung bei Herrn Fußi ihrerseits zu diesem Vorfall geben? Bzw. ist dies schon erfolgt?

 

7.      Wann werden Sie Verantwortung übernehmen und Ihren Rücktritt anbieten?