5491/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.02.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Strahlentherapieversorgung in Österreich

 

Die Strahlentherapieversorgung in Österreich ist seit Jahren in der Kritik des Rechnungshofes, aufgrund der föderalen Struktur landet diese allerdings meist bei den Bundesländern. Dennoch scheitern diese schon an den Vorgaben des Bundes, sind diese laut Rechnungshof schon seit Jahren zu niedrig angesetzt. Grundsätzlich wären 2016 auf Basis der Bevölkerung zwischen 63 und 88 Geräte für die Strahlentherapie vorgesehen gewesen, Grundlage ist der Mittelwert von einem Gerät pro 120.000 Einwohnern.[1]

Bis heute sieht der Österreichische Strukturplan Gesundheit lediglich 57 Strahlentherapiegeräte vor, mit Stand von Herbst 2019 gab es allerdings nur 43 Geräte.[2] Auch dem aktuell hochgerechneten Stand zufolge gibt es nur 5,9 Strahlentherapiegeräte pro einer Million Einwohner in Österreich,[3] dem oben genannten Wert von 120.000 Einwohnern zufolge müssten dies allerdings 8,3 Geräte sein.

Ebenso problematisch ist, dass die meisten der österreichischen Geräte nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, knapp 30 Prozent sind älter als zehn Jahre, nur 44 Prozent sind weniger als sieben Jahre alt.[3] Veraltete Geräte können aber ein Sicherheitsrisiko für Krankenhäuser darstellen, die technische Infrastruktur kann durch sie gefährdet werden.

Bereits 2018 wurde vom Rechnungshof eindeutig empfohlen, die Bedarfsplanungen der Gesundheit Österreich GmbH umzusetzen. Die geplante Anzahl an Linearbeschleunigern wurde im im ÖSG jedoch nicht ausreichend erhöht, auch weil die endgültigen Entscheidungen für die Umsetzungen in der Kompetenz der Länder liegen. Die Länder hätten allerdings darauf hingewiesen, dass sie versuchten, die Wartezeiten in der strahlentherapeutischen Versorgung möglichst gering zu halten.

[1] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Wartezeit_Eingriffe_Therapien.pdf

[2] https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Gesundheitssystem/Gesundheitssystem-und-Qualitaetssicherung/Planung-und-spezielle-Versorgungsbereiche/Der-%C3%96sterreichische-Strukturplan-Gesundheit-%E2%80%93-%C3%96SG-2017.html

[3] https://www.cocir.org/fileadmin/Publications_2019/19107_COC_Radiotherapy_Age_Profile_web4.pdf

Aufgrund der steigenden Anzahl von Krebserkrankungen – die Prognose der Statistik Austria rechnet bis 2030 von einem Anstieg um 14 Prozent pro Jahr[4] – und der Annahme des ÖSG, dass bei 60 Prozent der Patienten eine Strahlentherapie angebracht ist, wird eine Verkürzung der Wartezeiten allerdings nicht ausreichen, um die Versorgung sicher zu stellen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie verteilen sich die Großgeräte zur Strahlentherapie in den Österreichischen Bundesländern? (Bitte auch um Aufschlüsselung nach Art und Alter der Geräte)

a.    Auf welcher Basis sind Anzahl und Verteilung der Geräte vorgesehen? (Zugrundeliegende Berechnung für den ÖSG)

b.    Welche Vorgaben (Entwicklung der Bevölkerungsstruktur, Krebsprävalenz etc) stellen die Basis für den ÖSG 2022 dar?

c.    Welche Anzahl und Verteilung der Geräte werden in diesem vorgesehen sein?

2.    Welche Wartezeiten auf eine Therapie gibt es für Patienten nach Bundesland? (Bitte um Aufschlüsselung der vergangenen drei Jahre)

3.    Welche Maßnahmen ergreift das BMGSPK, um die Versorgung sicher zu stellen, wenn Bundesländer die Zielzahlen des ÖSG nicht erreichen?

4.    Wann haben Sie zuletzt direkt die zuständigen Landesräte konfrontiert und Umsetzungsschritte eingefordert?

5.    Welche Landesräte haben Sie in dieser Weise konfrontiert?

6.    Welche Zeitpläne gibt es, die Anzahl der Strahlentherapiegeräte zu erhöhen?

7.    Welche Vorgaben gibt es, die vorhandenden Geräte auf einem aktuellen Stand der Technik zu halten?

a.    Gibt es zu diesem Zweck eigene Budgets, um die Gerätschaften von Krankenhäusern auf einem aktuellen Stand der Technik zu halten?  

8.    Im Budgetausschuss haben Sie behauptet, dass es bereits einen neuen ÖSG gäbe und diesen auch hochgehalten. Auf der Homepage des Ministeriums ist jedoch nach wie vor der ÖSG 2017 die aktuellste Version. Bis wann veröffentlichen Sie die den neuen ÖSG auf der Homepage des BMSGPK?

 

[4]https://www.statistik.at/web_de/services/publikationen/4/index.html?includePage=detailedView&sectionName=Gesundheit&pubId=700