5539/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.02.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend das ewige Warten auf die Entschädigung nach dem Epidemiegesetz

 

 

Während viele Tourismusbetriebe an den Rand ihrer Liquidität gekommen sind und einem enormen finanziellen Druck aufgrund wiederholter Zwangsschließungen seit Mitte März 2020 ausgesetzt waren, lässt sich die Bundesregierung Zeit mit der Auszahlung der Entschädigung nach dem Epidemiegesetz.

 

Die Hoteliers, Gastronomiebetriebe und andere Betriebe in Tirol, Kärnten, Vorarlberg und Salzburg warten noch immer auf ihre Entschädigung für ihren Verdienstentgang in den ersten zwei Wochen des ersten Lockdowns. Die betroffenen Betriebe waren ab 15. März 2020, zu Beginn der Corona-Krise, gemäß § 20 des Epidemiegesetzes geschlossen worden. In diesem Fall sieht das Epidemiegesetz eine Vergütung für den dadurch verursachten Verdienstentgang (§32) vor, wenn und soweit

 

Der Anspruch auf Vergütung des Verdienstentganges gemäß § 32 ist binnen sechs Wochen vom Tage der Aufhebung der behördlichen Maßnahme bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Bereich diese Maßnahme getroffen wurden, geltend zu machen. Viele Betriebe in den betroffenen Regionen haben die Anträge auf eine Vergütung rechtzeitig gestellt.

 

Trotzdem lässt die Regierung die Betriebe auf ihre Entschädigungen unverhältnismäßig lange warten. Das Jahr 2020 ist bereits vorbei und die Betriebe warten immer noch. Dabei ist die Situation im Tourismus dramatisch. Gegenüber dem Vorjahr sanken die Nächtigungen beinah um 100 Millionen Übernachtungen und befinden sich „auf dem Niveau der frühen 1970er Jahre“.[1]

 

 

 

Um diese dramatische Entwicklung wirtschaftlich zu überleben, brauchen die Betriebe rasche Zahlungen aus dem Epidemiegesetz (sowie auch alle anderen Hilfen, welche auch schleppend abgewickelt werden). Diese Zahlungen stehen den Betrieben zu. Zuständig für die Abwicklung ist die jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, doch dort mangelt es an den Ressourcen, um so vielen Anträge zu bearbeiten. Zusätzlich werden die Betriebe regelrecht schikaniert. Ein Betrieb musste sogar drei Mal eine Neuberechnung der Entschädigung nach dem Epidemiegesetz einreichen. Nicht nur der Aufwand und die Zeitverzögerung sind ein Problem, sondern haben die Betroffenen auch das Gefühl, man will sie ermüden oder um einen Teil ihnen zustehenden Geldes bringen. Auch die Dauer der Ansprüche nach dem Epidemiegesetz wird immer wieder thematisiert. So wurden zum Beispiel die Betriebe im Paznaun am 13.3.2020 geschlossen. Die Schließung nach dem Epidemiegesetzes 1950 wurde schlussendlich für das Paznaun erst am 28.3.2020 (Bote für Tirol Nr. 186) aufgehoben. Somit war das Paznaun mit all seinen Betrieben bis zum 28.3.2020 lt. Epidemiegesetz geschlossen und nicht nach dem COVID-Gesetz. Warum hier immer wieder von einer Vergütung für drei Tage gesprochen wird, ist den Betroffen nicht verständlich.

 

Die vom Gesetz festgelegten Entschädigungen müssen umgehend in voller Höhe an alle betroffenen Betrieben ausbezahlt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Betriebe wurden nach dem Epidemiegesetz geschlossen (gegliedert nach Bundesländern)?

2.    Wie viele Betriebe haben rechtzeitig um eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz angesucht (gegliedert nach Bundesländern)?

3.    Wie viele Anträge wurden bis jetzt bearbeitet?

4.    Wie viele Anträge wurden bis jetzt positiv bearbeitet und auch ausbezahlt?

5.    In wie vielen Fällen wurden Neuberechnungen verlangt und was waren die Gründe jeweils?

6.    Wie viele Anträge warten noch auf die Bearbeitung und warum?

7.    Werden für die verspätete Auszahlung der Ansprüche die marktüblichen Zinsen ausbezahlt?

8.    Gibt es Schätzungen wie viele Betriebe zusperren mussten, weil die Hilfen und gesetzlich Festgelegte Entschädigungen seitens des Staates nicht in angemessener Zeit ausbezahlt wurden?

9.    Wie viele Tagen (falls die Anzahl der Tage in den einzelnen Regionen verschieden ist, bitten wir um genaue Auflistung aller Regionen) waren die Betriebe nach dem Epidemiegesetz geschlossen?

10. Für wie viele Tage werden die Betriebe nach dem Epidemiegesetz entschädigt (gegliedert nach Bundesländern/Regionen)?

 

 



[1] Tourismus auf 1970er-Niveau zurückgefallen - oesterreich.ORF.at