6133/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.03.2021
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Anfrage

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend der Stilllegung der Interessentenhaltestelle Oberfalkenstein bei Obervellach

 

Die Interessentenhaltestelle Oberfalkenstein bei Obervellach wurde 1965 auf Wunsch und Kosten der Marktgemeinde Obervellach errichtet. Vertraglich vereinbart wurde damals mit den Österreichischen Bundesbahnen das Anhalten eines Zugpaares, für das keine Betriebskosten anfallen würden. Im Dezember 2019 wurde die Haltestelle stillgelegt. Die ÖBB begründete dies mit mangelnder Frequenz und einer nötigen Sanierung, die nicht die ÖBB, sondern die Gemeinde zu tragen hätte.

 

In der Anfragebeantwortung (4316/AB vom 26.01.2021 zur Anfrage 4350/J) heißt es: „Die Auflassung der Haltestelle „Oberfalkenstein“ wurde im Jahr 2016 zwischen dem damaligen BMVIT, dem Land Kärnten und den ÖBB aufgrund fehlender Nachfrage und zu geringen Potenzials für Reisende vereinbart.“

 

Nicht erwähnt ist hierbei eine Zustimmung des „Interessenten“ und Errichters der Haltestelle – der Marktgemeinde Obervellach. Aus einem „Gegenschlußbrief“/Vertrag aus dem Jahre 1956 zwischen der Bundesbahndirektion Villach und der Marktgemeinde Obervellach geht in Punkt 10 jedoch eindeutig hervor, dass eine Auflassung der Haltestelle zuvor bei der Gemeinde beantragt werden müsste:

„Den Österr. Bundesbahnen steht das Recht zu, die Auflassung der Haltestelle zu beantragen, wenn sich deren Bestand als unwirtschaftlich erweisen sollte.“

D.h. zur Schließung der Haltestelle müsste einerseits eine Unwirtschaftlichkeit vorliegen und andererseits die Gemeinde der Schließung zustimmen.

 

Nach der Schließung der Haltestelle folgten Interventionen der Bürger und die Gründung einer Bürgerinitiative, da die Haltestelle zwar nicht für viele Fahrgäste aber dennoch gerade für den Schülerverkehr wesentlich wäre und benötigt werden würde. Die SchülerInnen waren ursprünglich mit dem Zug knapp 23 Minuten nach Spittal unterwegs. Nun sind sie gezwungen auf den Bus auszuweichen, der rund 50 Minuten für dieselbe Strecke benötigt. Dies bringt einen wesentlich beschwerlicheren und längeren Schulweg mit sich. Die SchülerInnen müssen den Schulweg am Morgen erheblich früher antreten und kommen am Nachmittag später nach Hause. Freizeitmöglichkeiten und soziale Kontakte werden dadurch ebenfalls eingeschränkt. Von einer Stärkung des ländlichen Raumes merkt man, laut Bürgerinitiative, in Obervellach nichts.1)2)

 

Widersprochen wird mit der Schließung auch den im vorigen Jahr präsentierten „Comeback-Maßnahmen“ von Verkehrs- und Umweltministerin Leonore Gewessler, die darin ankündigt, dass besonderes Augenmerk auf den Ausbau von Regionalstrecken gelegt werden soll.3) Vom Ziel der Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr und der Orientierung an den Bedürfnissen der Bevölkerung ist man damit ebenfalls weit entfernt.4)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie definieren Sie eine „Interessentenhaltestelle“?

2.    Ist der Betrieb einer Interessentenhaltestelle grundsätzlich an eine bestimmte Frequenz bzw. Anzahl von Fahrgästen gebunden?

a.    Wenn ja, warum und wie hoch ist die Mindestanzahl an Fahrgästen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Wann wird eine Haltestelle als „unwirtschaftlich“ eingestuft?

4.    Wie viele Regionalzüge verkehren täglich in beiden Richtungen zwischen Spittal und Mallnitz und welche Haltestellen fahren sie an? (Mit der Bitte um Auflistung der anhaltenden Züge getrennt nach Wochentagen und Wochenende sowie Angabe der Haltezeiten)

5.    Warum ist es nicht möglich bzw. wird es als unwirtschaftlich eingestuft zumindest den Schülertransport mit der Bahn am Morgen, zu Mittag und am Abend in Obervellach zu ermöglichen?

6.    Welche Zusatzkosten würden durch einen derart gestalteten Schülertransport mit dem Zug entstehen?

7.    Wie viele Züge hielten vor Schließung der Bahnhaltestelle Oberfalkenstein dort täglich und zu welchen Zeiten?

8.    Wurde seitens der Marktgemeinde Obervellach jemals das Anhalten weiterer Züge gefordert?

a.    Wenn ja, wann, aus welchem Grund und von wie vielen Zügen?

9.    Von Seiten der Bürgerinitiative wurde auch der Vorschlag einer Bedarfshaltestelle eingebracht. Wäre das aus Sicht Ihres Ministeriums eine Möglichkeit?

10. Wie viele Busverbindungen gab es vor der Schließung der Haltestelle Oberfalkenstein zwischen Spittal und Obervellach und zu welchen Zeiten fuhren diese?

11. Wurden nach der Schließung der Haltestelle Oberfalkenstein zusätzliche Busverbindungen von Obervellach nach Spittal eingerichtet?

a.    Wenn ja, warum, wie viele und zu welchen Zeiten?

b.    Wenn nein, warum nicht?

12. Könnte die Schließung der Haltestelle Oberfalkenstein aus Sicht Ihres Ministeriums in den kommenden Jahren zu einer Ausdünnung des ländlichen Raumes in diesem Gebiet, speziell in und um die Gemeinde Obervellach führen?

a.    Wenn ja, warum?

b.    Wenn nein, warum nicht?

13. Hat sich das damalige BMVIT für den Erhalt der Bahnhaltestelle Oberfalkenstein eingesetzt?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn nein, warum nicht?

14. Gibt es notwendige Sanierungen, die bei der Haltestelle Oberfalkenstein durchgeführt werden müssten?

a.    Wenn ja, welche und wie hoch wären die Kosten dafür?

15. Warum wurde die Marktgemeinde Obervellach durch das damalige BMVIT nicht bei der Finanzierung der Sanierung der Haltestelle unterstützt?

16. Ist Ihrem Ministerium der „Gegenschlußbrief“ bzw. Vertrag zwischen der Bundesbahndirektion Villach und der Marktgemeinde Obervellach bekannt?

a.    Wenn ja, inwiefern fanden die Inhalte bei der Entscheidung über die Einstellung der Interessentenhaltestelle Oberfalkenstein Berücksichtigung?

b.    Wenn nein, warum nicht?

17. Wurde seitens der Österreichischen Bundesbahnen die Auflassung der Haltestelle beantragt?

a.    Wenn ja, bei wem und wann wurde die Einstellung beantragt und wer hat die Einstellung genehmigt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

18. Wurde die vertraglich vereinbarte Zustimmung durch die Marktgemeinde Obervellach erteilt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, warum wurde diese nicht eingeholt?



1) https://kaernten.orf.at/stories/3032739/

2) ttps://www.kleinezeitung.at/kaernten/oberkaernten/5760352/Geschlossene-Haltestelle_lst-der-Zug-fuer-Oberfalken-stein-wirklich

3) https://infothek.bmk.gv.at/comeback-massnahmen-300-millionen-zusaetzlich-fuer-oeffentlichen-verkehr/

4) https://www.bmk.gv.at/themen/verkehrsplanung/gvp/strategie.html