6331/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.04.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Steger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Wiedereröffnung der extremistischen Tewhid-Moschee

 

Die schrecklichen Bilder des Terroranschlages vom 2. November in Wien sind uns noch allen gut in Erinnerung. Die Einigkeit darüber, dass islamistischer Extremismus bereits im Keim erstickt werden muss, um solche Bilder in Zukunft zu verhindern, scheint nun aber nicht mehr vorhanden zu sein. Das Wiederaufsperren der geschlossenen Tewhid-Moschee, in welcher sich der Attentäter laut Sicherheitsbehörden radikalisiert haben soll, ist absolut unverantwortlich und einer westlichen Demokratie nicht würdig. Zudem hat die Islamistische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) die Moschee selbst als salafistische Einrichtung bezeichnet. Als Gesellschaft ist es unsere Aufgabe, geschlossen gegen jede Form von Extremismus vorzugehen, damit dieser keine weiteren Menschenleben fordert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Warum darf die besagte Moschee nun wiederaufsperren, da nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden, der mehrfache Aufenthalt des Attentäters in der Tewhid-Moschee seine Radikalisierung begünstigt hat?

a.    Kann ausgeschlossen werden, dass sich durch das Wiederaufsperren weitere Personen in der besagten Moschee radikalisieren?

b.    Kann ausgeschlossen werden, dass durch das Wiederaufsperren ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung entsteht?

c.    Geht von den regelmäßigen Besuchern der besagten Moschee ein Bedrohungspotential aus?

d.    Wurden die Imame in der besagten Moschee nach dem Terroranschlag in Wien ausgetauscht?

e.    Gibt es neue Untersuchungen oder Berichte, die das Wiederaufsperren rechtfertigen?

 

2.    Gibt es Aufzeichnungen darüber, wie viele Besucher sich im Jahr 2020 in der besagten Moschee radikalisiert haben?

a.    Wenn ja, wie sehen diese Aufzeichnungen aus?

b.    Wenn ja, was hat man dagegen unternommen?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Zu wie vielen und welchen Vorfällen mit Besuchern kam es im Jahr 2020 in der besagten Moschee?

 

4.    Wird die besagte Moschee nach Wiedereröffnung vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung beobachtet werden?

 

a.    Wenn nein, warum nicht?

 

5.    Welche genauen Gesetzesverschärfungen sind in Zukunft hinsichtlich der Extremismusprävention geplant?

 

a.    Welche Auswirkungen werden durch die Gesetzesverschärfungen erwartet?