6392/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.04.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Berichten wonach die einmalige Pensionserhöhung mehrfach ausgezahlt wurde

 

 

Laut einem Bericht der Kronen-Zeitung[1] wurde die einmalige Pensionserhöhung 2021[2] in mehreren Fällen (Stichwort Doppel- und Dreifachpensionen) ausbezahlt. Zurückzuführen sei dies auf den Umstand, dass unterschiedliche Stellen diese Pensionserhöhung ausbezahlt haben, ohne die Gesamtpension der jeweiligen Person als Grundlage für die Erhöhung zu beachten bzw. ohne einen gegenseitigen Datenaustausch der unterschiedlichen Stellen durchgeführt zu haben. Da es in Österreich insgesamt 335.000 Personen mit zwei bzw. 3.200 Personen mit sogar drei Pensionen gibt, können wir von einem größeren Ausmaß an „fälschlichen Auszahlungen“ ausgehen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Sind Ihrem Ministerium diese Fälle bekannt?

a.    Wenn ja, welche Konsequenzen wurden Ihrerseits daraus gezogen?

b.    Welche konkreten Maßnahmen werden Sie zukünftig setzen, damit es nicht wieder „fälschlichen Auszahlungen“ kommt?

c.    Wann kann mit der Umsetzung dieser Maßnahmen gerechnet werden?

2.    Wie viele Fälle hinsichtlich der fälschlich ausgezahlten Pensionserhöhung gab es insgesamt in Österreich? Bitte um eine Auflistung nach Bundesländern.

3.    Welchen konkreten Maßnahmen wird Ihr Ministerium setzen, um zukünftig eine höhere Transparenz zwischen den unterschiedlichen Auszahlungsstellen garantieren zu können?

4.    Wann kann mit konkreten Ergebnissen diesbezüglich gerechnet werden?

 



[1] Kolumne „Am Rande notiert“ vom 10. April 2021, Seite 8.

[2] Bis 1000 Euro um 3,5 Prozent, darüber eine Einschleifregelung (ab 1400 Euro um 1,5 Prozent und ab 2333 Euro ein Fixbetrag von 35 Euro pro Monat).