6467/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.04.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Aufsichtsrat Entsendung der OMV in die ÖBAG

 

Die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) hat als österreichische Staatsholding nicht nur eine relevante Rolle, wie man an aktuellen Entwicklungen sehen kann, sondern soll gleichzeitig abbilden, wie es in den Beteiligungen des Staates aussieht. Brisant ist in diesem Kontext immer die Diskussion über Frauen in relevanten Positionen; Die Chatprotokolle, die im Rahmen des Untersuchungsausschusses öffentlich wurden, weisen auf einen problematischen Umgang der Politik mit Frauen hin. So wurde die Frauenquote im Aufsichtsrat der ÖBAG als "Scheiß Quote" (sic) bezeichnet, "Weiber" seien aufgrund dessen "nervig" (1).

Dennoch wurden Frauen für den Aufsichtsrat der ÖBAG gefunden, darunter Christine Asperger, die von der OMV als Betriebsratsvorsitzende des Ölkonzerns in den Aufsichtsrat der ÖBAG entsendet wurde. Nach Aspergers Abgang wurde ihr Posten bei der ÖBAG von Herbert Lindner, Betriebsrat der größten OMV-Tochter, besetzt. Herbert Linder, der mit dem scheidenden OMV-Boss Rainer Seele das Du-Wort pflegt, ist schon des Öfteren aufgefallen, unter anderem 2019, als er im Aufsichtsrat eine Gehaltserhöhung für Seele einforderte (2).  Der Chef des ÖBAG-Aufsichtsrates, Helmut Kern, hatte eigentlich erwartet, dass der Posten mit einer Frau nachbesetzt werden würde (3). Schließlich ist die Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte eine gesetzliche Vorgabe:

So normiert § 86 Abs 7 AktG: "In börsenotierten Gesellschaften sowie in Gesellschaften, in denen dauernd mehr als 1 000 Arbeitnehmer beschäftigt sind, besteht der Aufsichtsrat zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern, sofern der Aufsichtsrat aus mindestens sechs Mitgliedern (Kapitalvertretern) und die Belegschaft zu mindestens 20 Prozent aus Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmern besteht. Es ist auf volle Personenzahlen zu runden; aufzurunden ist, wenn der errechnete Mindestanteil eine Dezimalstelle von zumindest fünf aufweist.

Aktuell hat der ÖBAG-Aufsichtsrat nur zwei von neun Plätzen mit Frauen besetzt und erfüllt die Quote damit nicht. 

Der Gewerkschafter Herbert Lindner scheint sich interne Querelen in den verschiedenen Gremien der OMV zunutze gemacht zu haben und beanspruchte den Sitz der OMV-Konzernvertretung im ÖBAG-Aufsichtsrat (5), obwohl die ÖBAG Berichten zufolge den Posten bis zu einer Neuregelung innerhalb der OMV lieber freigehalten hätte (2). Dass die Gewerkschaft eigene Interessen in der ÖBAG verfolgt, ist nichts Neues. So hat ÖGB-Chef Wolfgang Katzian die Zusammensetzung des ÖBAG-Aufsichtsrates mitbestimmt (4). 

Medienberichten zufolge gibt es eine schriftliche Erklärung Lindners, seinen Posten zu räumen, wenn sich der Konzernbetriebsrat neu konstituiert habe und als Nachfolgerin eine Frau feststehe (5). Dieser Selbstverpflichtung ist Lindner nicht nachgekommen. Im Jänner 2021 konstituierte sich die Konzernvertretung der OMV neu, zur Entsendung in den Aufsichtsrat wurde gem § 4 Abs 3 ÖIAG-Gesetz DI Nicole Schachenhofer nominiert (6). Per Gesetz ist die ÖBAG nun zwar erst mit der Hauptversammlung verpflichtet, den Aufsichtsrat neu wählen und statt Lindner DI Nicole Schachenhofer in dieses Gremium zu berufen. Durch die mediale Ankündigung, mit einer Frau für den Posten zu rechnen, hat Aufsichtsratvorsitzender Helmut Kern aber die Selbstverpflichtung geschaffen, dies bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu erledigen. Die Abhaltung einer Hauptversammlung mit dem Zweck einer Nachwahl der aktuell entsendeten Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat wäre angesichts der überschaubaren Eigentümerstruktur der ÖBAG wohl leicht zu bewerkstelligen. Darüber hinaus wurde im April 2021 - also drei Monate nach Entsendung von Schachenhofer durch die Konzernvertretung - eine außerordentliche Aufsichtsratsitzung abgehalten (7), bei dieser hätte zumindest die Einberufung einer Hauptversammlung eingeleitet werden können, damit die Mitglieder des Aufsichtsrates wieder ordentlich und gemäß der Bestellungen ihre Posten einnehmen.

Quellen:

(1) https://www.derstandard.at/story/2000125446645/wo-frauenfoerderung-draufsteht-und-steuerbar-drin-ist

(2) https://kurier.at/wirtschaft/nach-telekom-auch-zoff-im-omv-betriebsrat/400680020

(3) https://kurier.at/wirtschaft/peinliches-theater-um-frauenquote-im-omv-betriebsrat/401099067

(4) https://kurier.at/politik/inland/oebag-was-hinter-der-abmachung-zwischen-katzian-und-thomas-schmid-steckt/401336475

(5) https://kurier.at/wirtschaft/peinliches-theater-um-frauenquote-im-omv-betriebsrat/401099067

 (6) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210413_OTS0038/die-omv-hat-eine-neue-konzernvertretung

(7) https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210406_OTS0171/ausserordentliche-aufsichtsratssitzung-der-oebag-thomas-schmid-beendet-dienstverhaeltnis-mit-staatsholding

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Unterliegt die ÖBAG der genannten Bestimmung in § 86 AktG, wonach eine Frauenquote von 30% einzuhalten ist?

a.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Welche Schritte haben Sie gesetzt, um die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmung sicherzustellen?

3.    Wann hat die letzte Hauptversammlung der ÖBAG stattgefunden?

4.    Wann wird die nächste Hauptversammlung der ÖBAG stattfinden?

5.    In welcher Hauptversammlung wurde Herbert Lindner als Mitglied in den ÖBAG Aufsichtsrat gewählt?

a.    War dies eine ordentliche Hauptversammlung oder wurde zum Zwecke der Bestellung ein außerordentlicher Termin gefunden?

6.    Wurde Herbert Lindner nach § 4 Abs 3 ÖIAG-G von der Hauptversammlung als Vorsitzender der Konzernvertretung in den Aufsichtsrat gewählt?

7.    Von wem wurde auf Seiten des BMF überprüft, ob Herbert Lindner rechtmäßig mit Beschluss der Konzernvertretung entsandt wurde?

a.    Wann wurde diese Überprüfung vorgenommen?

b.    Wurde überprüft, ob das Belegschaftsorgan nach § 4 Abs 3 ÖIAG-G eine andere Person entsendet hat?

8.    Wen hat die Konzernvertretung der OMV gem § 4 Abs 3 ÖIAG-Gesetz zuletzt in den Aufsichtsrat der ÖBAG entsendet?

a.    Wann wurden Sie darüber informiert?

9.    Aus welchem Grund ist Herbert Lindner Mitglied im ÖBAG-Aufsichtsrat, obwohl die OMV-Konzernvertretung gem § 4 Abs 3 ÖIAG-Gesetz, DI Nicole Schachenhofer nominiert hat?

a.    Warum wurde die Hauptversammlung nicht vorgezogen?

10. Warum verzichten Sie auf die Möglichkeit, mit einer vorgezogenen Hauptversammlung zum Zwecke der Wahl der von der OMV Konzernvertretung nominierten Person die gesetzliche Frauenquote zu erfüllen?

11. Welche anderen Schritte setzen Sie zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes eines Frauenanteils von 30% im Aufsichtsrat?