6765/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.05.2021
Dieser Text wurde elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Am 18.4.2024 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz 

betreffend des illegalen, unkontrollierten und daher rechtsfreien Raums bei allen COVID-19-Tests in Österreich

 

In den letzten Wochen gab es zahlreiche investigative Zeitungs- und Fernsehbeiträge, in denen die Hintergründe des COVID-19-Testskandals in Tirol mittlerweile sehr gut durchleuchtet wurden. Der Standard titelte u.a. „Tiroler PCR-Testskandal wirft immer neue Fragen auf“, die Kleine Zeitung „Skandal in Tirol - Betrugsverdacht: Hunderttausende PCR-Tests zweifelhaft“, Tiroler Tageszeitung: „Wegen HG Pharma dürfte das Land Tirol die Justiz einschalten„, das Online-Medium  Exxpress „Wegen "Fake-News" bei Corona-Tests waren 750.000 Tiroler eingesperrt“, und auch ausländische Medien wie die FAZ stürzten sich auf diesen Skandal („Raumschifftrucks und andere Merkwürdigkeiten“). 

Aufgrund dieser Beiträge stehen folgende Fakten mittlerweile außer Zweifel:

 

Allein das Land Tirol gab zwischen Jänner und April 2021 ca. 40 Millionen Euro für COVID-19-Tests aus. Umgerechnet auf alle Bundesländer und die Jahre 2020 und 2021 ist somit klar, dass die COVID-19-Tests “big business“ sind, ein Milliardengeschäft.

 

Der Auftrag der Tiroler Landesregierung an die Firma HG Pharma über 8 Millionen Euro wurde nie ausgeschrieben. Das Justizministerium stellte auf Anfrage des Bundeskanzleramtes am 18. Jänner diesen Jahres fest, dass generell keine „Notvergaben“ durchzuführen seien. Das Ministerium erklärte, dass „bei der Vergabe von so genannten, 'besonderen Dienstleistungen' wie der Vornahme von Abstrichen und der Auswertung von Schnelltests weder eine Ausnahmebestimmung des Bundesvergabegesetzes noch der Sondertatbestand für 'Notvergaben' anwendbar ist“.

 

Somit war die Auftragsvergabe der Tiroler Landesregierung an die Firma HG Pharma illegal. Doch das war der Tiroler Landesregierung egal. Erst vor wenigen Tagen stellte die Tiroler Landesregierung ihre Geschäftsbeziehung zur Firma HG Pharma ein.

 

Im Labor der Firma HG Pharma arbeitete kein gesetzlich dafür vorgeschriebener Facharzt für medizinische Labordiagnostik. Somit waren und sind alle 220.000 Befunde der Firma HG Pharma illegal. Zur Erklärung: das wäre dasselbe, wenn in Österreich plötzlich alle Röntgenbilder, CT- und MRI-Untersuchungen von Zahnärzten befundet werden würden. So etwas war bis dato in Österreich völlig unvorstellbar, bei der Firma HG Pharma aber seit Herbst 2020 tägliche Routine.

 

Aus diesem Grund sind aber alle 220.000 COVID-19-Tests und deren Befunde nie validiert, null und nichtig bzw. falsch. Das betrifft die Durchführung der Tests, die Etablierung der Tests, die Einschulung und Kontrolle der Mitarbeiter im Labor, die Auswertung und Befundung der Tests, sprich die gesamte Leitung, Führung und Qualitätskontrolle des Labors der Firma HG Pharma.

 

Aus diesem Grund sind alle seit Herbst 2020 vom Land Tirol gemeldeten Infektionszahlen hinfällig und falsch, somit auch alle von der AGES für die Republik Österreich seitdem gemeldeten Infektionszahlen und Infektionsinzidenzen. Aber auch die an die Partner in der EU und an die WHO weitergemeldeten Infektionszahlen waren allesamt falsch.

 

Zusätzlich unterstrichen werden diese haltlosen Zustände durch das Detail, dass der ärztliche Leiter der Firma HG Pharma, der Urologe N.N., aus der Ärzteliste der Ärztekammer komplett gestrichen wurde, also überhaupt nicht mehr als Arzt, auch nicht als Urologe, arbeiten durfte. Wann dieses totale Berufsverbot verhängt wurde, ist derzeit noch unklar.

 

Da nie eine gesetzlich erforderliche Qualitätskontrolle durch einen dafür notwendigen Facharzt für medizinische Labordiagnostik erfolgte, kann nie mehr belegt werden, ob und wie viele dieser COVID-19-Tests der Firma HG Pharma für die Tiroler Landesregierung falsch positiv bzw. falsch negativ waren. Sprich: wie viele Patienten fälschlicherweise in Quarantäne geschickt wurden, obwohl sie nie infiziert waren oder aber wie viele Patienten infiziert herumspazierten, weil die Tests fälschlicherweise negativ waren. Durch die Befundung der COVID-19-Tests durch einen dafür ungeeigneten Urologen war die Gesundheit der Tiroler Bevölkerung jedenfalls massiv gefährdet.

 

Dass die Tiroler Landesregierung nicht einmal überprüfte und kontrollierte, ob ein Facharzt für medizinische Labordiagnostik die Befunde der Tests erstellte, stellt eine grobe Fahrlässigkeit dar. Die Tiroler Landesregierung handelte bei der Vergabe der COVID-19-Tests in der Höhe von 8 Millionen Euro extrem sorgfaltswidrig und nahm dadurch in Kauf, dass die Qualität der Tests nie gewährleistet war. Es ging der Tiroler Landesregierung laut eigenen Aussagen nur darum, möglichst rasch möglichst viele Tests durchzuführen; Sorgfalt und Qualität waren dabei offensichtlich egal.

 

Der Skandal weitet sich immer mehr aus, denn zuletzt wurde bekannt, dass die Firma für das Rote Kreuz in Vorarlberg COVID-19-Tests durchführte und dafür zumindest 176.325 Euro vom Land Vorarlberg erhielt. Die Firma HG Pharma führte außerdem Tests bei den Ski-Weltcup-Rennen in Sölden und Zürs durch. Natürlich ebenfalls illegal.

 

Die Salzburger Firma Procomcure Biotech, der ursprüngliche Lieferant der Reagenzien für die COVID-19-Tests der Firma HG Pharma, beendete die Zusammenarbeit, weil die Rechnungen nicht bezahlt wurden.  Mittlerweile ist eine Klage mit Forderungen in Millionenhöhe gegen N.N. Firma anhängig.  Dadurch ist bislang noch völlig ungeklärt, woher die Firma HG Pharma die Reagenzien für die angeblich durchgeführten COVID-19-Tests hatte. Der "Standard" stellte sogar den Verdacht in den Raum, dass seit November "keine oder fachlich nicht richtige Tests geliefert wurden". Sprich: es steht der begründete Verdacht im Raum, dass die Firma HG Pharma 220.000 Tests mit ihrem Geschäftspartner, der Tiroler Landesregierung, abrechnete und diese Tests in Wirklichkeit nie durchgeführt wurden.

 

Da die COVID-19-Tests der Firma HG Pharma alle illegal bzw. falsch waren, waren alle auf diesen Testergebnissen aufbauenden verordneten Coronamaßnahmen wie Aus- und Einreisetests, Quarantänemaßnahmen, die Ausreisesperre für alle Tiroler, bis hin zu den verordneten Schließungen der Betriebe nicht valide bzw. illegal erfolgt. Es bleibt abzuwarten, wann der erste Unternehmer auf Gewinnentgang klagt.

 

Somit stehen u.a. der Verdacht des Betrugs, der Veruntreuung von öffentlichen Geldern, der Korruption, der Körperverletzung (auch potentiell mit Todesfolge) und der Gemeingefährdung im Raum.

 

Die renommierte Virologin Universitätsprofessor Dr. Dorothee van Laer von der Medizinischen Universität Innsbruck meinte im ORF: "Jeder darf Diagnostik machen, egal welche Qualitätsstandards sie aufweisen." Zertifizierungen und Akkreditierungsnummern, die Rückschlüsse auf die Qualität der geleisteten Arbeit zulassen, sucht man bei Laboren wie HG Pharma vergeblich.

 

In Österreich sind Qualitätsstandards freiwillig. Die Situation verschlechterte sich laut Aussagen von Universitätsprofessor Dr. Dorothee van Laer durch eine Verordnung des Gesundheitsministeriums im Vorjahr zusätzlich. Das Epidemiegesetz wurde um den § 28c erweitert, wodurch von da an nicht nur fachärztlich geführte humanmedizinische Einrichtungen Testungen – egal ob PCR oder Antigen – durchführen dürfen, sondern auch "naturwissenschaftliche Einrichtungen". Dennoch gilt, dass ein Labormediziner die PCR-Tests befunden muss.

 

Mit anderen Worten: wir haben in Österreich prinzipiell ein riesiges Problem mit der Qualität und der Kontrolle von COVID-19-Test-Laboren. Unter file:///C:/Users/hannes/AppData/Local/Temp/210224_laborliste.pdf listet das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz alle fachärztlich geführten humanmedizinischen Labore, die SARS-CoV-2 testen, auf. Auf dieser Liste war auf Seite 3 auch die Firma HG Pharma in Wien aufgeführt.

 

Was diese Liste des Ministeriums aber extrem befremdlich macht, ist der kleingedruckte Disclaimer auf Seite 1. Dort steht u.a. wörtlich:

 

Disclaimer: Diese Liste des BMSGPK über Angaben zu testenden Labors wurde als Serviceleistung erstellt, sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Empfehlung seitens des BMSGPK für die auf­gelisteten Labors dar. Das alleinige Kriterium für die Aufnahme in die Liste war eine Selbstmeldung der Labore, Aussagen über die Qualität und Validität der Testergebnisse, die in den Labors durchgeführt werden, sind damit nicht verknüpft.

(Hervorhebung durch den Autor)

 

Diese Aussage des Gesundheitsministeriums ist schlichtweg falsch. Gem. § 68 MPG müssen alle Betriebe, Einrichtungen oder Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig mit Medizinprodukten umgehen, insbesondere Medizinprodukte herstellen, prüfen, lagern, befördern, verpacken, ausstellen, in Verkehr bringen, desinfizieren oder sterilisieren oder die Medizinprodukte in Einrichtungen des Gesundheitswesens anwenden oder betreiben, vom den Organen des Gesundheitsministeriums, des BASG oder von diesen bestellten Sachverständigen überwacht und kontrolliert werden. Das Gesundheitsministerium muss also sehr wohl Aussagen über die Qualität und die Validität der Testergebnisse aller COVID-19-Labore und aller COVID-19-Tests machen.

 

Es ist davon auszugehen, dass der Hauptgrund für die schamlose Geschäftemacherei rund um die COVID-19-Tests in Österreich in überhastet durchgepeitschten Gesetzesnovellen liegt. In einer Nacht- und Nebelaktion, der berühmten Sitzung des Nationalrats am Sonntag den 15. März 2020, wurden zig Gesetze verändert, ohne Prüfung, ohne Begutachtung, ohne Diskussion, aber offenbar länger vorbereitet. Im Fall des Paragraphen 113a Medizinproduktegesetz sollte ein Blanko-Persilschein geschaffen werden, der – wie sich jetzt zeigt – solchen Missbrauch mit COVID-19-Tests erst möglich machte.

 

Damit ist es dem Gesundheitsministerium nun prinzipiell möglich, eine Verordnung für 6 Monate zu erlassen, dass seit Beginn der Pandemie nicht geprüfte Tests, die nicht valide sind, zur Anwendung kommen und/oder Test-Labore und Test-Straßen nicht die erforderlichen Qualitätsstandards erfüllen. Faktum ist aber auch, dass eine solche Verordnung bis dato aber nicht bekannt ist.

 

Das Gesundheitsministerium und seine nachgeordneten Organe in AGES und BASG setzten einfach ohne jegliche Verordnung alle Zulassungen und Kontrollen für alle COVID-19-Tests außer Kraft.

 

Das BASG veröffentlicht auf seiner Homepage dazu lapidar:

 

„Die Einbindung des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) als Marktüberwachungsbehörde ist vor Vermarktung von COVID-19-Tests nicht vorgesehen. Es erfolgt auch keine „Zertifizierung“/Validierung/Verifizierung von COVID-19-Tests im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens oder nach der Inverkehrbringung durch das BASG.

 

Eine Zuständigkeit des BASG für COVID-19-Tests ist nach Vermarktung der Tests im Rahmen der Marktaufsicht und der Vigilanz gegeben. Im Rahmen dieser Zuständigkeit überprüft das BASG Verdachtsmomente, die auf eine Nichtkonformität der Tests hindeuten und setzt Maßnahmen (beispielsweise Nachforderungen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens oder Untersagung der Vermarktung), um die geforderte Konformität sicherzustellen.“ (Hervorhebungen durch den Autor)

 

Es sei nicht auszuschließen, dass es schwarze Schafe gebe, sagen dazu Experten der AGES und des BAGS im Zeitungsartikel des Standard.

 

Das Gesundheitsministerium hat seit Beginn der Corona-Pandemie von sich aus, ohne gesetzliche Grundlage, die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungen und Überwachungen aller COVID-19-Tests und aller COVID-19-Testlabore eingestellt. Die Pandemie dient dazu als Ausrede. Das wäre das Gleiche, wenn die Regierung alle KFZ-Überprüfungen („Pickerl“) streichen würde, weil ja sonst eventuell zu wenig Autos in Österreich fahren würden. Oder wenn man alle Lebensmittelkontrollen streichen würde, weil ja sonst vielleicht ein Mangel an gewissen Lebensmitteln drohen könnte. 

 

Dass in Zeiten der größten Pandemie seit 100 Jahren ausgerechnet alle Kontrollen aller COVID-19-Tests, eine der beiden tragenden Säulen der Pandemie-bekämpfung neben den Impfungen, ersatzlos gestrichen wurden, ist de facto eine Selbstaufgabe des Gesundheitsministeriums. Es kam und kommt also auch im Gesundheitsministerium nur auf Testzahlen an, man will ja Test-Weltmeister sein.  Die Validität und Qualität der Tests war -und ist-  der Bundesregierung offenbar egal.

 

Das ist de facto eine Bankrotterklärung bei der Bekämpfung der Pandemie, denn niemand kann ohne Kontrollen bestätigen, ob die bisher in Österreich durchgeführten COVID-19-Tests – und damit die Infektionszahlen – richtig waren oder reine Luftnummern sind.

 

Dass eine fehlende Zulassung und Kontrolle ALLER COVID-19-Tests, also aller PCR-, Antigen- und Selbsttests, dem Missbrauch Tür und Tor öffnet und keine Qualitätskontrollen erfolgen, also niemand kontrolliert ob die Tests falsch sind oder überhaupt je durchgeführt wurden, stellt per se eine massive Gefährdung des Lebens und der Gesundheit der Österreichischen Bevölkerung dar. Niemand kann ausschließen, dass tausende Menschen unbegründet in Quarantäne geschickt wurden oder dass tausende Infizierte fälschlicherweise weiter herumspazieren – und somit andere infizieren, anstecken und potentiell umbringen – konnten.  

 

Um es pointiert auszudrücken: wir befinden uns bzgl. aller COVID-19-Tests in Österreich wie im „Wilden Westen“, und kein Sheriff kontrolliert, ob wann wie viele welche “outlaws“ herumspazieren und sich mit invaliden und falschen COVID-19-Tests eine goldene Nase verdienen.

 

Laut Medienberichten ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Da u.a. der Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betrugs mit einer Schadenssumme von mehr als 8 Millionen Euro sowie Korruption im Raum stehen, muss das Ermittlungsverfahren von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft durchgeführt werden. Das erscheint auch wegen der Nähe zwischen der Tiroler Politik und der Justiz in Tirol mehr als dringend geboten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Galt und gilt das MPG (Medizinproduktegesetz), insbesondere der § 68, seit dem März 2020 bis jetzt?

2.    Wurde das MPG irgendwann legal außer Kraft gesetzt?

3.    Gibt es irgendeine Verordnung gem. § 113a MPG?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, wann wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht?

c.    Oder gibt es keine?

4.    Welche rechtlichen Folgen hat die faktische Selbstaufgabe des BASG und des Gesundheitsministeriums, alle COVID-19-Tests und alle COVID-19-Testlabore nicht mehr zuzulassen und nicht hinsichtlich Validität, Qualität, Sicherheit und erforderlichen gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen, sondern erst bei Vorliegen von Malversationen im Nachhinein aktiv zu werden?

5.    Wer trägt die juristische Verantwortung für diese unfassbare Gefährdung der gesamten österreichischen Bevölkerung?

6.    Wie und wann wurden in welcher Verordnung des Gesundheitsministers die Zulassungen und Kontrollen aller COVID-19-Tests, der Hersteller der Tests, der Importeure, Vertreiber und Verkäufer der Tests, der Testlabore, der Teststraßen und aller Anwender von COVID-19-Tests außer Kraft gesetzt?

a.    Wurde eine solche Verordnung überhaupt jemals erlassen?

b.    Oder erfolgte die Einstellung aller Kontrollen bei den COVID-19-Tests ohne rechtliche Grundlage, also auch formaljuristisch illegal?

c.    Wenn eine solche Verordnung jemals erlassen wurde, mit welcher Begründung wurde sie erlassen?

d.    Wie will die Bunderegierung ohne jegliche Kontrollen die Validität, Qualität und Sicherheit aller COVID-19-Tests überprüfen, steuern und die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung garantieren?

7.    Wie oft wurden gem. § 68 MPG zwischen dem 15.03.2020 und dem 30.04.2021 die Organe des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder durch von dieses beauftragte Sachverständige bei Kontrollen von Herstellern, Importeuren, Vertreibern oder Verkäufern COVID-19-Tests aktiv?

a.    Wurde überhaupt jemals eine solche Kontrolle durchgeführt?

b.    Wenn ja, von wem, bei wem und wann?

c.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wie oft wurden seit Beginn der COVID-19-Pandemie gem. § 68 MPG Organe des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder durch von dieses beauftragte Sachverständige bei Kontrollen von Testlaboren, Teststraßen oder anderen Anwendern von COVID-19-Tests aktiv?

a.    Wurde überhaupt jemals eine solche Kontrolle durchgeführt?

b.    Wenn ja, von wem, bei wem und wann?

c.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wurde die Firma HG Pharma jemals von einem Organ des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder durch von dieses beauftragte Sachverständige kontrolliert?

a.    Wenn ja, wann und von wem?

b.    Wenn nein, warum nicht?

10. Wer hafte bei allen finanziellen und gesundheitlichen Schäden durch falsche und/oder illegale und/oder kriminelle COVID-19-Tests, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen gem. § 68 MPG vom Gesundheitsministerium oder dessen nachgeordneten Organen nicht erfolgten?

a.    In strafrechtlicher Hinsicht?

b.    Liegt hier nicht eine grobe Fahrlässigkeit vor?

c.    In zivilrechtlicher Hinsicht?

d.    In haftungsrechtlicher Hinsicht?

11. Sind die in Österreich verwendeten COVID-19-Tests (insbesondere die PCR-Tests) überhaupt verwertbar, insbesondere bei Verwaltungsübertretungen (z.B. Nicht-Einhalten von Quarantänen), wenn laut Gesundheitsministerium Aussagen über die Qualität und Validität der Testergebnisse gar nicht gemacht werden können?

12. Haftet der Gesundheitsminister, wenn ohne eine entsprechende Verordnung einfach alle Kontrollen ersatzlos gestrichen wurden und somit die Sicherheit und Qualität der COVID-19-Tests nicht mehr durch das Gesundheitsministerium überprüft wurde und wird?

13. Stellen die Kontrollen aller Medizinprodukte in Österreich durch Organe des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder durch von dieses beauftragte Sachverständige eine unabdingbare Voraussetzung für die Sicherheit der Bevölkerung dar?

14. Sind Kontrollen aller Medizinprodukte, also auch aller COVID-19-Tests, überflüssig?  

a.    Soll daher der § 68 MPG ersatzlos gestrichen werden, also alle Medizinprodukte in Österreich nicht mehr kontrolliert werden?

15. Wie ist die Gefährdung der österreichischen Bevölkerung, da seit Beginn der Pandemie alle COVID-19-Tests in Österreich nicht kontrolliert wurden, somit die Qualität dieser Tests nicht gesichert ist, zu rechtfertigen?

16. Wird man wegen den fehlenden Kontrollen nie mehr ausschließen können, dass seit über einem Jahr potentiell tausende bis Millionen illegale, falsche und invalide Tests und daher falsche Infektionszahlen produziert wurden?

17. War und ist es der Bundesregierung eventuell sogar egal –oder sogar gewollt –, dass die COVID-19-Tests ohne jegliche Kontrollen falsche Testergebnisse lieferten?

18. Wie will die Justizministerin sicherstellen, dass beim „grünen Pass“ endlich valide und korrekte (und keine falschen) COVID-19-Testergebnisse den Impfungen und abgelaufenen COVID-19-Erkrankungen gleichgestellt werden? Werden wenigstens jetzt alle COVID-19-Tests, alle Vertreiber der Tests, alle Testlabore und Teststraßen und alle Anwender dieser Tests kontrolliert?

19. Können unter den gegebenen Umständen (nicht kontrollierte, nicht validierte und daher potentiell falschen und illegalen COVID-19-Tests) im Rahmen des „grünen Passes“ tatsächlich die dokumentierten Impfungen und die überstandenen dokumentierten Erkrankungen gleichgesetzt werden?

20. Wird eine solche Regelung mit der Gleichstellung von Tests/Impfungen/Genesenen, mit der Verwendung unkontrollierter und nicht überwachter Tests, Labore, Teststraßen etc. vor dem Verfassungsgerichtshof im Falle einer Klage Bestand haben?

21. Wegen welcher strafrechtlichen Verbrechen ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck in der Causa HG Pharma, gem. welcher Paragraphen im StGB?

22. Warum ermittelt nicht längst die dafür eigentlich zuständige WKStA?

23. Ermittelt die Staatsanwaltschaft auch bereits, woher und ob die Firma HG Pharma die Reagenzien für die angeblich durchgeführten und verrechneten 220000 COVID-19-Tests gekauft hat?

a.    Wurden diese Tests überhaupt jemals durchgeführt?

b.    Sind die Testergebnisse der Firma HG Pharma frei erfunden?

24. Welche rechtlichen Konsequenzen entstehen für die Tiroler Landesregierung, nachdem sie bereits vom Justizministerium darauf hingewiesen wurden, dass die Vergabe der COVID-19-Tests ohne Ausschreibung an die Firma HG Pharma illegal erfolgte?

25. Wird seitens der Staatsanwaltschaft in der Causa HG Pharma auch hinsichtlich Korruption, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und illegaler Parteienfinanzierung ermittelt?

26. Wird seitens der Staatsanwaltschaft in der Causa HG Pharma auch hinsichtlich des Verdachts auf mögliche Anstiftung bzw. Beihilfe zum Betrug und zur Veruntreuung durch das Land Tirol ermittelt?

27. Liegt in der Causa HG Pharma nicht sowieso auch ein Auswahlverschulden seitens der Tiroler Landesregierung gem. §1315 ABGB vor? 

28. Haftet die Tiroler Landesregierung für alle finanziellen und gesundheitlichen Schäden mit?

29. Wurde von der Firma HG Pharma jemals um eine Genehmigung zur Durchführung von behördlich anerkannten COVID-19-Tests angesucht?

a.    Wenn ja, bei wem

b.    Wenn ja, wann genau?

30. Wurde der Firma HG Pharma jemals eine Genehmigung zur Durchführung von behördlich anerkannten COVID-19-Tests erteilt?

a.    Wenn ja, bei wem?

b.    Wenn ja, wann?

31. Wurde die Validität und Qualität der COVID-19-Tests der Firma HG Pharma von einer Firma oder einer Privatperson untersucht?

a.    Wann veröffentlicht die Tiroler Landeregierung, wie von Landeshauptmann Platter versprochen, den Vertrag zwischen der Tiroler Landesregierung und ihrem Geschäftspartner HG Pharma?

b.    Hat die Staatsanwaltschaft diesen ominösen Vertrag?

c.    Wenn die Staatsanwaltschaft diesen nicht hat: warum nicht?