6932/J XXVII. GP
Eingelangt am 15.06.2021
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Anfrage
der
Abgeordneten Julia Herr,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend Umsetzung der Forderungen des Klimavolksbegehrens
Mehr als 380.000 Menschen unterschrieben das Klimavolksbegehren und setzten damit ein klares Zeichen für mehr Klimaschutz in Österreich. Durch das Volksbegehren rückte das Thema trotz der Corona-Krise wieder mehr in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung. Neben den inhaltlichen Forderungen betonten die VertreterInnen des Klimavolksbegehrens stets die Notwendigkeit einer breiten politischen Unterstützung. Von den Regierungsparteien wurde im Rahmen der parlamentarischen Behandlung eine breite Einbindung aller politischen Kräfte angekündigt, letztlich aber nicht eingehalten. Da beim Entschließungsantrag seitens der Regierungsparteien keine Ergänzungen hinsichtlich Sozialverträglichkeit oder mehr Verbindlichkeit erwünscht waren, stimmte außer ÖVP und Grünen lediglich NEOS für den Antrag, in dem sich die Regierung selbst zum Handeln auffordert.
Doch dieser Regierungsantrag besteht aus weiten Teilen vor allem aus Ankündigungen ohne konkreten Zeitplan und entspricht größtenteils dem Regierungsprogramm, mit wenigen Ausnahmen. Dabei drängt die Zeit im Kampf gegen die Klimakrise: Gletscherschmelze, Dürreperioden und Hochwasser sind direkte Folgen des steigenden CO2-Ausstoßes und der Klimaerhitzung. Außerdem nimmt die Zahl der Hitzetoten in Österreich immer mehr zu. Leider finden sich nur bei wenigen Forderungspunkten aus dem Entschließungsantrag konkrete Fristen. Eine schnelle und zeitgerechte Umsetzung der Punkte ist aber gerade bei diesem Thema entscheidend.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1.
Eine Maßnahme im
Entschließungsantrag ist die Vorlage einer Studie, in der die
Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Verankerung eines Grundrechts
auf Klimaschutz aufgezeigt werden sollen. Diese soll bis Ende Juni 2021
vorgelegt werden. Ist diese Studie bereits vorgelegt worden?
a. Wenn ja, was sind deren Inhalte und Ergebnisse?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Kann die Frist für die Vorlage der Studie mit Ende Juni 2021 eingehalten werden?
d. Wenn nicht, bis wann soll die Studie vorgelegt werden?
2. Bezogen auf Frage 1: Bei wem wurde diese Studie in Auftrag gegeben und wie hoch sind die Kosten dafür?
3. Bezogen auf Fragen 1 und 2: Wann wurde diese Studie in Auftrag gegeben?
a. Wenn die Studie noch nicht in Auftrag gegeben wurde, wann wird diese in Auftrag gegeben?
4. Bezogen auf Fragen 1-3: Welche Schritte sind nach Abschluss der Studie geplant?
5.
Eine weitere
Maßnahme, die beschlossen wurde, betrifft die Einrichtung eines Klimarats
der Bürgerinnen und Bürger zur Diskussion und Ausarbeitung von
Vorschlägen für die Zielerreichung notwendiger
Klimaschutzmaßnahmen in Österreich. Dieser soll sich laut Antrag
Mitte 2021 konstituieren. Gibt es schon ein konkretes Datum, wann der Klimarat
sich konstituieren wird?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Kann die Frist bis Mitte 2021 eingehalten werden?
6. Bezogen auf Frage 5: Welche Maßnahmen zur Umsetzung dieses Klimarats wurden bereits erarbeitet bzw. gesetzt?
a. Wer ist im Ministerium mit der Planung und Umsetzung des Klimarats beauftragt?
b. Welche Personen/Organisationen/Institute/Institutionen sind durch ihr Ministerium in die Planung und Umsetzung des Klimarats eingebunden?
c. Wie wird die wissenschaftliche Begleitung ausgesucht?
d. Wer erarbeitet den genauen Partizipationsprozess?
e. Und wie soll dieser ausschauen?
7. Bezogen auf Fragen 5 und 6: Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung dieses Klimarats aus?
8. Bezogen auf die Einrichtung eines Klimarats: Dieser soll sich laut Antrag aus mindestens 100 Personen zusammensetzen, die einen repräsentativen Querschnitt der Gesellschaft abbilden sollen. Gibt es schon Details, wie sich dieser letztendlich zusammensetzen wird?
a. Wie hoch wird die genaue Anzahl der Personen in diesem Klimarat sein?
b. Welches Sozialforschungsinstitut wird für die Zusammenstellung zurate gezogen?
c. Ist weiterhin geplant, den Klimarat nur über die Inhalte des Regierungsprogramms bzw. die Forderungen des Klimavolksbegehrens beraten zu lassen?
d. Wenn nein, was werden die Inhalte für den Klimarat sein?
9. Neben dem Klimarat der Bürgerinnen und Bürger soll es auch einen wissenschaftlichen Klimabeirat geben. Was ist der Zeitplan zur Umsetzung dieses wissenschaftlichen Klimabeirats?
a. Wie soll dessen verfassungsrechtliche Verankerung ausgestaltet sein?
b. Wer ist mit dessen Umsetzung betraut?
c. Wie viel Budget ist für den Klimabeirat vorgesehen?
d. Wie soll die entsprechende Geschäftsstelle ausgestaltet sein?
e. Wie wird sichergestellt, dass der Klimabeirat unabhängig arbeiten kann?
f. Wie werden die ExpertInnen des Klimabeirats ausgewählt?
10.
Ein weiterer
wichtiger Punkt betrifft die Evaluierung der bestehenden Förder- und
Subventionslandschaft. Im Antrag wird angeführt, dass bis Juli 2021 eine
Studie vorgelegt wird, welche die klimaschädlichen Subventionen auf Ebene
des Bundes sowie auf Ebene der Länder analysiert und insbesondere eine
Wirkungsabschätzung samt Emissionen für alle Sektoren beinhaltet.
Wurde diese Studie bereits vorgelegt?
a. Wenn ja, was sind deren Ergebnisse und Inhalte?
b. Wenn nein, wann wird diese vorgelegt werden?
c. Kann die Frist mit Juli 2021 eingehalten werden?
d. Wenn nicht, bis wann soll die Studie vorgelegt werden können?
e. Wird die Studie auch die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von Abschaffungen bzw. Änderungen bei den klimaschädlichen Subventionen behandeln?
11. Betreffend Frage 10: Wann wurde diese Studie in Auftrag gegeben?
a. Wer wurde für die Durchführung dieser Studie beauftragt?
b. Welcher Zeitraum wurde zur Durchführung der Studie vereinbart?
c. Wie hoch sind die geplanten Kosten für diese Studie?
12.
Betreffend die
Abschaffung klimaschädlicher Subventionen sollen Maßnahmen gemeinsam
mit VertreterInnen der Bundesländer und Stakeholder diskutiert und in
einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beschlossen
werden. Wie ist der Stand dieser Diskussion mit den Bundesländern?
a. Wie viele Termine bzw. Treffen hat es bisher diesbezüglich zwischen VertreterInnen Ihres Ministeriums und VertreterInnen der Bundesländer gegeben?
b. Was ist das bisherige Ergebnis dieser Diskussion?
c. Bis wann ist mit einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu rechnen?
13.
Im Antrag wird
außerdem das Präsidium des Nationalrates um Prüfung ersucht,
die Arbeit des Budgetdienstes entsprechend den Vorgaben des
Regierungsprogrammes, um Fragen der Einhaltung eines nationalen
Treibhausgasbudgets zur Klimaneutralität bis 2040 zu erweitern. Was ist
das Ergebnis dieses Ersuchens? Wird die Arbeit des Budgetdienstes entsprechend
erweitert?
a. Wann wurde das Präsidium des Nationalrats um die Prüfung ersucht?
b. Wenn die Prüfung des Präsidiums noch nicht abgeschlossen wurde, bis wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
c. Wie wird sich das auf die personelle Ausstattung des Dienstes auswirken?
d. Ab wann soll der Budgetdienst entsprechende Analysen und Expertisen zu Regierungsvorlagen erstellen können?
14.
Bis Ende 2021 soll
eine Strategie für alle Institutionen des Bundes erarbeitet werden für
eine klimaneutrale Verwaltung bis 2040. Welche Schritte und Maßnahmen
wurden diesbezüglich bisher gesetzt?
a. Wird die Frist für die Erarbeitung der Strategie bis Ende 2021 eingehalten werden können?
b. Wenn nicht, wann soll es soweit sein?
15.
Ein wichtiger Punkt
im Antrag ist zudem die klimafreundliche Mobilität und die rasche
Umsetzung des 1-2-3 Klimatickets. Laut Homepage des BMK[1] (abgerufen am
11.6.2021) soll es ab dem Jahre 2021 möglich sein, um drei Euro
täglich in ganz Österreich alle öffentlichen Verkehrsmittel zu
nutzen, im Rahmen des Jahrestickets um 1.095 Euro. Ist diese Ankündigung
auf der Homepage korrekt?
a. Wenn ja, ab wann wird es dieses Ticket geben?
b. Wenn nein, warum ist diese Ankündigung nicht korrekt?
c. Wird die Ankündigung, dass es ab 2021 eine das Jahresticket um 1095 Euro geben wird, eingehalten werden?
16.
Betreffend den Kampf
gegen Tanktourismus und dem LKW-Schwerverkehr aus dem Ausland sollen laut
Antrag alle EU-rechtlich zulässigen Maßnahmen sowie nationale
Maßnahmen gesetzt werden. Welche Maßnahmen können hier von
Seiten Österreichs gesetzt werden?
a. Welche Maßnahmen wurden bereits gesetzt?
b. Welche Maßnahmen werden in dieser Legislaturperiode noch gesetzt werden?
17. Im Umweltausschuss vom 9. Juni 2020 haben Sie als Ziel angekündigt, dass Klimaschutzgesetz vor dem Sommer in Begutachtung zu schicken. Ist das Klimaschutzgesetz zum Zeitpunkt ihrer Anfragebeantwortung bereits in Begutachtung?
a. Wenn nein, wann wird das Klimaschutzgesetz in Begutachtung geschickt werden?
b. Wie viele Verhandlungstermine hat bzw. wird es noch geben?
c. Wer war in die Erstellung des Begutachtungsentwurfes eingebunden?
18. Wird das Klimaschutzgesetz auch jene Sektoren abdecken, die aktuell unter den EU-Emissionshandel fallen?
a. Wenn nein, wird es eigene Regelungen für die Sektoren, die unter den EU-Emissionshandel fallen, geben?
b. Gilt das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 für alle Sektoren, also sowohl jene die unter den EU-Emissionshandel fallen als auch jene, die dies nicht tun?
19. Am 10. März 2020 sprach sich der Umweltausschuss mehrheitlich für verpflichtende und unabhängige Klimachecks aus. Am 22. April 2020 stimmte auch der Nationalrat dafür. Klimachecks finden sich auch im Entschließungsantrag vom 26. März 2021 zu Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimavolksbegehren wieder.
a. Wann werden Sie konkrete Schritte zur Umsetzung der Klimachecks setzen?
b. Wie sieht die Umsetzung der Klimachecks aus?
c. Wie planen Sie die Unabhängigkeit der Klimachecks sicherzustellen?
d. Welche Vorarbeiten für die Umsetzung der Klimachecks wurden seit April 2020 geleistet?
e. Werden die Klimachecks auch die sozioökonomischen Auswirkungen von Vorhaben berücksichtigen?