7002/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.06.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Einsatz von Gesichtserkennungssoftware
Im Herbst 2020 wurde durch die Tageszeitung „Der Standard“ [1] bekannt, dass die Polizei in Wien Gesichtserkennung bei der Ausforschung von DemonstrantInnen einsetzt. Dabei wurde die Software dafür genutzt, um antifaschistische AktivistInnen zu identifizieren. Das haben Dokumente belegt, die der Tageszeitung vorliegen, die besagten, dass 47 Personen aus antifaschistischen Kreisen identifiziert wurden. Jedoch ist der Einsatz von Software zur Gesichtserkennung in Österreich wesentlich öfter im Einsatz. Aus der Anfragebeantwortung 3457/AB geht seitens des Innenministers hervor, dass die Software im Jahr 2020 für 931 Straftaten eingesetzt wurde. Bei den Delikten handelt es sich sehr oft um Diebstahl, aber auch um Anbau von Cannabis, Raufhandel, Störung der Religionsausübung oder illegaler Waffenbesitz und letztlich auch drei Mordfälle.
Auf welcher rechtlichen Grundlage der Einsatz dieser Software beruht, ist noch immer nicht geklärt. Gesichtserkennung ist aber ein massiver Eingriff in unsere Privatsphäre, in den Datenschutz und in unsere Grundrechte und kann auch demokratiegefährdend sein, vor allem vor dem Hintergrund der Fehleranfälligkeit von Algorithmen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Unter welchen Bedingungen kommt die Gesichtserkennungssoftware zum Einsatz? Bitte um Auflistung jener Faktoren, die die Anwendung der Software unbedingt erfordern.
2. In wie vielen Fällen wurde in welchem Zusammenhang die Software seit Beginn des Testbetriebs bis zum Datum der Beantwortung dieser Anfrage eingesetzt? Bitte aufgelistet nach Anzahl der Einsätze, dem Delikt sowie Anzahl der überprüften Personen.
3. Kam die Gesichtserkennungssoftware auch bei Demonstrationen und Kundgebungen, die seit September 2020 bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage stattgefunden haben, zum Einsatz?
i. Wenn ja, wie viele Demonstrationen und Kundgebungen waren davon betroffen?
ii. Um welche Art von Demonstrationen und Kundgebungen handelt es sich hierbei?
iii. Wo und wann fanden diese Demonstrationen und Kundgebungen statt?
iv. Nach welchen Kriterien wurden die entsprechenden Demonstrationen und Kundgebungen ausgewählt, bei denen die Gesichtserkennungssoftware eingesetzt wurde?
4. Wird für diesen Abgleich von Bildern auch auf Social Media Plattformen zurückgegriffen?
a. Wenn ja, auf welche Plattformen wird zurückgegriffen?
b. Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage wird auf diese Plattformen zurückgegriffen?
c. Wenn ja, gibt es hier Vereinbarungen mit den entsprechenden Plattformen?
d. Wenn ja, auf Basis welcher gesetzlichen Regelungen wurden diese Vereinbarungen von wem und wann getroffen?
5. Wie viel hat der Ankauf der Software gekostet?
6. Von welchem Unternehmen wurde die Software gekauft?
7. Haben Sie zur besseren Anwendung der Software neue Endgeräte gekauft?
a. Wenn ja, wie hoch betragen die Kosten für die neuen Geräte?
[1] https://www.derstandard.de/story/2000119996329/polizei-nutzt-neue-gesichtserkennung-um-demonstranten-zu-identifizieren