7008/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.06.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Impfpflicht für Schüler

 

„Plan für Impfungen in Schulen ab Herbst“ titelte erst kürzlich die „Wiener Zeitung" (https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2105669-Plan-fuer-Impfungen-in-Schulen-ab-Herbst.html, 2. Juni 2021).

„Ziel ist es natürlich, so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich vor dem Herbst zu impfen“, wird eine Pressesprecherin des BMBWF in den Regionalmedien zitiert. (https://www.meinbezirk.at/c-politik/ziel-ist-es-so-viele-schueler-wie-moeglich-vor-dem-herbst-zu-impfen_a4670849, 2. Juni 2021)

„Nach der EMA-Entscheidung könnten in Österreich rund 340.000 Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren geimpft werden“, wird in der Gratiszeitung „Heute" spekuliert. (https://www.heute.at/s/corona-impfung-ab-12-das-aendert-sich-fuer-schueler-100144674, 2. Juni 2021)

Schon vor der Öffnung der Schulen an 17. Mai forderte die Tiroler Ärztekammer eine COVID-Impfstrategie für Schülerinnen und Schüler ab 18. (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210514_OTS0038/praesenzbetrieb-in-allen-schulen-ab-17-mai-erfordert-covid-impfstrategie-fuer-schuelerinnen-und-schueler, 2. Juni 2021)

Seitdem wurden erste Impfstoffe jedoch auch schon für Kinder ab zwölf Jahren zugelassen. Der Weltärztepräsident Frank-Ulrich Montgomery hat indessen von der Empfehlung Kinder impfen zu lassen zum jetzigen Zeitpunkt abzuraten, da noch nicht gesagt werden könnte, dass für diese der Nutzen den Schaden überwiege. (Vgl. https://www.puls24.at/corona/weltaerztepraesident-ueber-impfung-fuer-kinder-nutzen-muss-groesser-sein-als-schaden/235325, 2. Juni 2021 u.a.)

Unterschwellig steht nichtsdestotrotz bei vielen Berichten und Aussendungen zu diesem Thema eine – direkte oder indirekte – Impfpflicht zu Beginn oder im Laufe des kommenden Schuljahres 2021/22 im Raum.

Diese und ähnliche Schlagzeilen bewirken jedenfalls, dass sich viele der Impfung eher kritisch gegenüberstehende Eltern mittlerweile sorgen, wie sich eine solche allfällige Impfpflicht bei einer eventuellen Weigerung ihre schulpflichtigen Kinder impfen zu lassen auf deren Beschulungsfähigkeit auswirken könnte.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Impfungen sind bis dato für einen Schulbesuch bzw. die Anmeldung für einen Schulbesuch erforderlich?

2.    Können Sie aktuell ausschließen, dass bis zu Beginn des Schuljahres 2021/22 eine Impfpflicht wie oben dargestellt als Voraussetzung für die Zulassung zum Schulbesuch eingeführt wird?

3.    Können Sie aktuell ausschließen, dass während des Schuljahres 2021/22 eine Impfpflicht wie oben dargestellt als Voraussetzung für die Zulassung zum Schulbesuch eingeführt wird?

4.    Wird auch im Schuljahr 2021/22 für Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, die Möglichkeit bestehen, diese zu Hause zu unterrichten bzw. unterrichten zu lassen?

5.    Falls nein, warum nicht?

6.    Falls ja, wird diesen Kindern auch die Möglichkeit eingeräumt Externistenprüfungen – ohne Zwänge -  abzulegen?

7.    Falls nein, warum nicht?