7051/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2021
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Anfrage

Des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend gelockerter Vollzug und Unterbrechung der Freiheitsstrafe

 

Gelockerter Vollzug bedeutet die Gewährung von Lockerungen im Strafvollzug und dient der Vorbereitung eines Strafgefangenen auf das Leben in Freiheit. Die Strafgefangenen dürfen untertags die Justizanstalt verlassen und müssen am Abend wieder in die jeweiligen Justizanstalten „einrücken“. In dieser Zeit gehen die Strafgefangenen diverser Arbeiten nach und können aber auch ihre Familien sehen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn nicht zu erwarten ist, dass die Gefangenen die Lockerung missbraucht.

Strafgefangene können auch beim Anstaltsleiter eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe von bis zu acht Tagen beantragen. Eine solche ist aber nur möglich, wenn die voraussichtlich noch zu verbüßende Strafzeit drei Jahre nicht übersteigt und der Insasse als nicht besonders gefährlich einzuschätzen ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wie viele Strafgefangene befinden sich seit 1.1.2020 bis Ende Mai 2021 gem. §126 StVG (inkl. § 99a StVG) im gelockerten Vollzug? (Bitte um Aufschlüsselung auf die einzelnen Justizanstalten inkl. Außenstellen sowie Monaten, Delikte, Staatsbürgerschaft und die Art der Vollzugslockerung)

2.    Wie viele Strafgefangene sind in der Zeit von 1.1.2020 bis Ende Mai 2021 nicht wie vorgegeben in die Justizanstalten zurückgekehrt?  (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien der Frage 1)

3.    Nach wie vielen Strafgefangenen, die im Zusammenhang mit dem gelockerten Vollzug nicht mehr in die Justizanstalten zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien der Frage 1)

4.    Wie viele Strafgefangene wurden etwa im Rahmen einer Fahndung aufgegriffen und wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien der Frage 1)

5.    Bei wie vielen Strafgefangenen wurde der gelockerte Vollzug widerrufen? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien der Frage 1)

a.    Wenn ja, warum?

6.    Wie viele Häftlinge wurden seit 1.1.2020 bis Ende Mai 2021 gem. §99a StVG eine Unterbrechung der Freiheitsstrafe genehmigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Monaten, einzelnen Justizanstalten inkl. Außenstellen, Delikten, Restzeit bis zum geplanten Haftende, Staatsbürgerschaft sowie Grund der Unterbrechung)

7.    Wie viele Häftlinge sind in der Zeit vom 1.1.2020 bis Ende Mai 2021 von der Haftunterbrechung nicht wie vorgegeben in die Justizanstalt zurückgekehrt? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien der Frage 6)

8.    Nach wie vielen Häftlingen die im Zusammenhang mit einer Haftunterbrechung nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet?

9.    Wie viele Häftlinge wurden im Rahmen einer Fahndung wieder inhaftiert? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Kriterien der Frage 6)