7068/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Nurten Yilmaz, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Showreise am Westbalkan

Vom 27.-29. April 2021 besuchte Herr Innenminister Nehammer anlässlich einer Westbalkanreise die Staaten Nordmazedonien, Bosnien-Herzegowina und Serbien. Ziel dieser Reise war das gemeinsame Vorgehen gegen „illegale Migration“ zu besprechen. Im Zuge dieser Reise wurde vom Innenminister Karl Nehammer und vom bosnischen Sicherheitsminister Selmo Cikotić eine Absichtserklärung unterzeichnet, die die Rückführung von Personen ohne Bleibeperspektive in der EU zum Inhalt hat. Unter anderem sollen Charterflüge zur Abschiebung aus Bosnien organisiert und von Österreich finanziert werden.[1] Die geplanten Rückführungen sollen laut Medienberichten durch die 2020 gegründete „Plattform gegen illegale Migration“ organisiert werden.

Seit Jahren halten sich tausende MigrantInnen entlang der bosnischen Grenze Richtung Kroatien auf. Laut zahlreichen Berichten verschiedenster Hilfsorganisationen mangelt es in den Lagern an grundlegender humanitärer Versorgung. Wasser, Nahrung und Unterkünfte sind Mangelware. Des Weiteren wird kritisiert, dass der bosnische Staat kein völkerrechtlich garantiertes faires Verfahren gewährleisten kann.

Anhand dieser Mängel stellt sich nicht nur die Frage, wie Rückführungen aus Bosnien-Herzegowina organisiert werden können, die den Völkerrechtsstandards entsprechen und auf einem fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren basieren, sondern auch die Frage, welchen n Beitrag diese Absichtserklärung dazu leisten kann, um die humanitären Zustände in den Flüchtlingslagern zu beenden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.       Welche konkreten Inhalte umfasst die mit dem bosnischen Sicherheitsminister Selmo Cikotić geschlossene Absichtserklärung im Detail? (bitte im Anhang)

2.       Ist diese Absichtserklärung verbindlich?

a.       Wenn ja, in welchen Punkten?

b.       Wenn nein, warum nicht?

3.       Welche Planungsschritte wurden hinsichtlich der geplanten Charterflüge für Rückführungen aus Bosnien-Herzegowina bis heute gesetzt?

4.       In welcher Art und Weise ist das offizielle Österreich bei diesen Rückführungen personell und finanziell beteiligt?

5.       Wie viele von Österreich (mit)organisierte und (mit)finanzierte Rückführungsflüge aus Bosnien-Herzegowina sind geplant?

6.       Wann sollen diese Rückführungsflüge starten?

7.       Wie viel wurde für die geplanten Flüge budgetiert?

8.       Aus welcher Kostenstelle im Budget der Republik Österreich sollen diese Flüge finanziert werden?

9.       Welche Destinationen sollen die geplanten Rückführungsflüge haben?

10.   Wer koordiniert konkret diese Rückführungen?

11.   Wurden von Bosnien-Herzegowina und/oder Österreich hinsichtlich dieser Rückführungen schon Kontakt aufgenommen mit jenen Ländern, in die diese Charterflüge gehen sollen?

a.       Wenn nein, warum nicht?

b.       Wenn ja, mit welchem Inhalt und Ergebnis?

12.   Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Rückführung aus Bosnien Herzegowina?

13.   Auf Basis welcher Rückführungsabkommen sollen diese Charterflüge durchgeführt werden?

14.   Ist das Abkommen an die Gewährleistung von grund- und völkerrechtlichen Standards in Bosnien- Herzegowina (Asylverfahren, Unterbringung, Rückführung etc.)?

15.   Wer kontrolliert die Einhaltung dieser grund- und völkerrechtlichen Standards?

16.   Sind Sanktionen geplant, wenn diese Standards nicht eingehalten werden?

a.       Wenn ja, welche?

b.       Wenn nein, warum nicht?

17.   Welche Behörde prüft und entscheidet über die Bleibeperspektive der Personen in der EU?

18.   Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Prüfung und Entscheidung über eine Bleibeperspektive in der EU?

19.   Sind auch mit weiteren Staaten des Westbalkans solche bilateralen Abkommen geplant?

20.   Inwieweit ist das bilateral geschlossene Abkommen mit Bosnien-Herzegowina im Einklang mit den gerade in Verhandlung stehenden Vorschlägen der EU-Kommission für ein erneuertes Asyl- und Migrationsregime?“

21.   Welche Aufgabe hat die „Plattform gegen illegale Migration“ bezüglich Umsetzung und Durchführung der Rückführungsflüge aus Bosnien-Herzegowina?

22.   Auf Anfrage von Bosnien-Herzegowina sollen 50 sogenannte bosnische „Rückführungsspezialisten"[2] in Österreich ausgebildet werden.

a.       Was umfasst diese Ausbildung? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung.)

b.       Wie und von wem wird die Ausbildung der 50 Personen finanziert?

c.       Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Ausbildung?

d.       Wie viele Rückführungsspezialisten wurden bis heute in Österreich ausgebildet?

e.       Wann soll die Ausbildung der 50 abgeschlossen sein?

f.        Sind diese SpezialistInnen schon im Einsatz?

                                                   i.      Wenn nein, ab wann ist dies geplant?

                                                 ii.      Wenn ja, wie viele?

23.   Welche Kosten sind für die „Westbalkanreise“ von Innenminister Nehammer vom 27. bis 29. April 2021 konkret entstanden? (Bitte um Aufschlüsslung nach Kostenstellen und Aufenthaltsstaaten)

24.   Am ersten Tag seiner Reise auf der Balkanroute hat Innenminister Nehammer der nordmazedonischen Polizeiführung und dem stellvertretenden Innenminister Nazim Bushi die Entsendung zehn weiterer PolizistInnen angeboten.[3]

a.       Wurden diese Angebot angenommen?

b.       Wurden die PolizistInnen bis heute schon entsandt?

c.       Wie viele österreichische PolizistInnen sind ohne diese zusätzlichen schon in Nordmazedonien?

d.       Welche Aufgaben verrichten diese?



[1] https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=49535567373043394143633D (BMI 29.4.2021)

[2] https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/europa/2102150-Oesterreich-vereinbarte-mit-Bosnien-Rueckfuehrung-illegaler-Migranten.html (Wiener Zeitung 28.4.2021)

[3] https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=49535567373043394143633D (BMI 29.4.2021)