7071/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Auskunft zu Impfstatus nicht verpflichtend

 

Die Arbeiterkammer Oberösterreich berichtet nun, dass Arbeitgeber keinen Anspruch auf eine Auskunft über den Impfstatus ihrer Arbeitnehmer hätten. Demzufolge dürfe es auch keine Verpflichtung zur Auskunft über den Impfstatus geben. Der ORF berichtete am 14. Juni 2021 in diesem Zusammenhang wie folgt:

 

„Derzeit würden sich viele Beschäftigte mit arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung an die Arbeiterkammer wenden, so deren Präsident Johann Kalliauer. Vor allem möchten sie wissen, ob sie dem Arbeitgeber sagen müssen, ob sie geimpft sind oder nicht. In Österreich gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung. Daher habe ein Arbeitgeber grundsätzlich auch keinen Anspruch auf Auskunft über den Impfstatus, so Kalliauer.

 

„Das gelte auch für Bewerbungsgespräche, bei denen nach dem Impfstatus gefragt wird. Bei Auskünften zum persönlichen Impfstatus handle es sich um datenschutzrechtlich besonders streng geschützte Informationen, so die Arbeiterkammer. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – etwa in der Krankenpflege – seien gesetzlich nicht dazu verpflichtet, sich impfen zu lassen.“

 

„Laut Arbeiterkammer gibt es aber auch Ausnahmen. Wenn ein Arbeitgeber ein besonderes Interesse am Impfstatus seines Personals geltend machen könne – zum Beispiel bei der Notwendigkeit eines besonderen Schutzes von Klienten –, seien Fragen zum Impfstatus berechtigt. Doch dieses Interesse sei derzeit schwer zu begründen, weil wissenschaftlich weiterhin nicht geklärt sei, ob die Impfung andere auch tatsächlich vor einer Ansteckung schützt.“

 

„Weil es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, sei auch eine Kündigung wegen mangelnder Impfbereitschaft nicht zulässig, hält die Arbeiterkammer OÖ fest. Anders sieht es allerdings bei den Coronavirus-Schutzmaßnahmen aus. Das Tragen etwa von FFP2-Schutzmasken und der vorgeschriebene Mindestabstand seien einzuhalten.“[1]

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Sehen Sie als zuständiger Arbeitsminister datenschutzrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Corona-Impfstatus innerhalb des Arbeitsverhältnisses?

2.    Werden Sie sich dafür einsetzen, eine gesetzliche Verpflichtung zur Impfung in Österreich umzusetzen?

3.    Wenn ja, inwiefern soll eine Verpflichtung über den Impfstatus umgesetzt werden?

4.    Werden Sie sich dafür einsetzen, den Impfstatus von Arbeitnehmern mittels des „grünen Passes“ für Arbeitgeber einsichtig zu machen?

5.    Könnten Sie sich vorstellen, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz gefährdet sehen, sollten Sie sich nicht impfen lassen?

6.    Inwiefern werden Sie sich als Arbeitsminister dafür einsetzen, Arbeitnehmern einen besonderen Schutz zukommen zu lassen, sollten diese aufgrund ihres Impfstatus gekündigt oder entlassen werden?

7.    Sind Ihnen bisher bereits Fälle von Arbeitnehmern bekannt, die aufgrund ihres Impfstatus gekündigt wurden?

8.    Wenn ja, wie viele?

 



[1] https://ooe.orf.at/stories/3108132/