7081/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

 

betreffend die an Vorarlberger Volksschulen gegen Volksschüler gesetzten Maßnahmen, deren Eltern ihr Einverständnis für die Durchführung freiwilliger Corona-Schnelltestungen nicht erteilten

 

 

Durch den mit BGBl. II Nr. 56/2021 novellierten § 35 der Covid-19-Schulverordnung 2020/2021 (C-SchV= 2020/21) wurde, beginnend mit 8. Februar 2021, als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht normiert, dass Schülerinnen und Schüler am ersten Tag einer Woche, an welchem sie sich in der Schule aufhalten, einen von der Schulbehörde zur Verfügung gestellten Schnelltest, der für eine Probennahme im anteriornasalen Bereich in Verkehr gebracht wurde, an der Schule durchführen und vorlegen. Schülerinnen und Schüler an Volksschulen und Sonderschulen sowie Schülerinnen und Schüler, welche sich mehr als zwei Tage einer Woche an der Schule aufhalten, haben zweimal wöchentlich Tests an der Schule durchzuführen und vorzulegen.

 

Vor Einführung dieser verpflichteten Corona-Schnelltests stellte das BMBWF österreichischen Schulen Antigen-Schnelltests als Serviceleistung zur Verfügung, um auftretende Symptome bei den Schülerinnen und Schülerin und dem Personal an der Schule (also Verdachtsfälle) abzuklären, wobei – etwa in einem Schreiben der Bildungsdirektion Salzburg an die Eltern/Erziehungsberechtigen vom 11. November 2020 – ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Teilnahme „selbstverständlich freiwillig“ erfolge und „niemand zu diesem Test gezwungen“ werde.

 

Mit an die Eltern und Erziehungsberechtigten gerichtetem Schreiben vom 9. Jänner 2021 kündigte der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Einführung von regelmäßigen, kostenlosen („Nasenbohrer“-) Selbsttests für Schülerinnen und Schüler in Österreich an. In gegenständlichem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass, insoweit das Kind eine Volks- oder Sonderschule besucht, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten den Test und die Instruktion in der Schule des Kindes erhalten und das Kind dann unter deren Aufsicht den Test zu Hause durchführen kann. Ausdrücklich wurde in gegenständlichem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Selbsttests ein kostenloses Angebot an das Kind bzw. die Eltern/Erziehungsberechtigten sind und Letztere (und natürlich auch das Kind) keine Konsequenzen erwarten, wenn dieses Angebot nicht angenommen wird. Diese Tests für Schülerinnen und Schüler wurden an den österreichischen Schulen ab dem 18. Jänner 2021 ausgegeben.

 

Am 28. Jänner 2021 veröffentlichte die Kronen Zeitung in ihrer Ausgabe für das Bundesland Salzburg einen Artikel mit dem Titel: „MUSSTE SICH WEGSETZEN Volksschüler ohne Test von Lehrerin ausgegrenzt“. In gegenständlichem Artikel wird darüber berichtet, dass in der Volksschule Rif-Hallein ein Schüler, dessen Eltern ihr Kind nicht testen lassen wollten, deshalb weggesetzt und aufgefordert wurde, von den Schulkollegen Abstand zu halten, wenngleich die in der C-SchVO 2020/21 normierten, verbindlich geltenden Allgemeinen Hygienereglungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemien (Hygienebestimmungen) in Klassen- und Gruppenräumen einen Mindestabstand ausdrücklich nicht vorsahen und nach wie vor nicht vorsehen. Die Direktorin der Volksschule Rosmarie Böhm-Hofer habe diese Maßnahmen wörtlich wie folgt gerechtfertigt: „Wir wollen nicht, dass sich jemand ansteckt. Wenn man sich nicht testen lässt, muss man das als Konsequenz ertragen.“

 

Es ist anzunehmen, dass es in anderen Bundesländern ähnliche Vorfälle gibt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten begehren Aufklärung darüber, ob sich auch an Vorarlberger Pflichtschulen gleich- oder ähnlich gelagerte Fälle ereignet haben und stellen diese an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.            An welchen Vorarlberger Pflichtschulen wurden beginnend mit 18. Jänner 2021 kostenlose („Nasenbohrer“-) Selbsttests für Schülerinnen und Schüler zum Zwecke der freiwilligen COVID-19-Testung verteilt?

 

2.            Wie vielen Schülerinnen und Schülern an Vorarlberger Pflichtschulen wurde durch die mit 18. Jänner 2021 beginnende Ausgabe kostenloser („Nasenbohrer“-) Selbsttests die Möglichkeit eröffnet, sich dadurch regelmäßig freiwillig einer COVID-19-Testung zu unterziehen?

 

3.            Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern an Vorarlberger Pflichtschulen unter 14 Jahren haben die Eltern/Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis für die Durchführung der freiwilligen („Nasenbohrer“-) Selbsttests, deren Ausgabe mit 18. Jänner 2021 begonnen hat, nicht erteilt?

 

4.            Sind Ihnen, wie dem am 28. Jänner 2021 in der Ausgabe für das Bundesland Salzburg der Kronen Zeitung veröffentlichten Fall mit Titel: „MUSSTE SICH WEGSETZEN Volksschüler ohne Test von Lehrerin ausgegrenzt“ ähnliche Fälle an Vorarlberger Pflichtschulen bekannt, in welchen von Lehrkräften gegen Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren Maßnahmen verhängt wurden, weil deren Eltern/Erziehungsberechtigte ihr Einverständnis für die Durchführung der freiwilligen („Nasenbohrer“-) Selbsttests, deren Ausgabe mit 18. Jänner 2021 begonnen hat, nicht erteilt haben?

 

5.            Wenn ja, wie viele Fälle sind Ihnen an welchen Vorarlberger Pflichtschulen bekannt?

 

6.            Wenn ja, welche Maßnahmen wurden gegen die Schülerinnen und Schüler in Vorarlberg jeweils gesetzt?

 

7.            Waren zu diesem Zeitpunkt an den betroffenen Vorarlberger Volksschulen, dem § 4 Abs 3 der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 entsprechend, die allgemein geltenden Hygienebestimmungen durch Anschlag am Schulstandort gut sichtbar ausgehängt?

 

8.            Wenn ja, wurde in den in Vorarlberger Volksschulen ausgehängten Hygienebestimmungen darauf hingewiesen, dass Schülerinnen und Schüler, welche an den freiwilligen („Nasenbohrer“-) Selbsttests nicht (regelmäßig) teilnehmen, als Konsequenz dafür in den Klassen- und/oder Gruppenräumen von den anderen Kindern weggesetzt werden und diese in den Klassen- und/oder Gruppenräumen von den anderen Kindern einen Abstand halten müssen?

 

9.            Wurden die Eltern/Erziehungsberechtigten, für den Fall, dass sie ihr Einverständnis für die Durchführung der freiwilligen („Nasenbohrer“-) Selbsttests nicht erteilen sollten, von der Schulleitung der betroffenen Vorarlberger Volksschulen im Vorfeld davon in Kenntnis gesetzt, dass die nicht erteilte Einwilligung hiezu Maßnahmen zur Folge haben wird, welche gegen die Schülerin oder den Schüler gesetzt werden?

 

10.         Wenn ja, in welcher Form wurde dies den Eltern/Erziehungsberechtigten in Vorarlberg zur Kenntnis gebracht?

 

11.         Wenn ja, wurde den Eltern/Erziehungsberechtigten in Vorarlberg zur Kenntnis gebracht, welche konkreten Maßnahmen diesfalls gegen die Kinder gesetzt werden?

 

12.         Hat sich die Bildungsdirektion für Vorarlberg im Vorfeld oder nach der mit 18. Jänner 2021 beginnenden Ausgabe der kostenlosen und freiwilligen („Nasenbohrer“-) Selbsttests an die Schulleitungen und/oder das Lehrpersonal der Vorarlberger Pflichtschulen gewandt und diesen Verhaltensrichtlinien, Anordnungen oder Empfehlungen für den Fall vorgegeben, dass Eltern/Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren ihr Einverständnis zur Durchführung dieser freiwilligen Tests nicht erteilen sollten?

a.    Wenn ja, welche?

 

13.         Haben im Bundesland Vorarlberg Schuldirektoren der Volksschulen dem Lehrpersonal der jeweiligen Schulen angeordnet, gegen Schülerinnen und Schüler für den Fall der Nichtdurchführung eines freiwilligen Corona-Selbsttests Maßnahmen, wie das Wegsetzen von den anderen Kindern im Klassen- und/oder Gruppenraum und die Aufforderung, von den anderen Kindern im Klassen- und/oder Gruppenraum Abstand zu halten, zu setzen?

a.    Wenn ja, welche exakten Maßnahmen wurden von der Schulleiterin angeordnet?

 

14.         Sind Ihnen vergleichbare Vorfälle, wie jener aus der Salzburger Volksschule vom 28. Jänner 2021, respektive die gegen das Kind gesetzten Maßnahmen, aus Vorarlberg bekannt, die bereits zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen die Schuldirektorin bzw. den Schuldirektor der betroffenen Schule und/oder weitere Lehrkräfte geführt haben?