7109/J XXVII. GP

Eingelangt am 21.06.2021
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Geschäftszahl: 2021-0.189.823 betreffend AMS-Förderungen für Scheinfirmen im Bundesland Wien

 

Zur Anfrage Nr. 5768/J vom 11. März 2021 antworten Sie als zuständiger Arbeitsminister in Ihrer Ministerverantwortlichkeit und vereidigt auf die Verfassung und die einschlägigen Gesetze folgendes:

Seit 2016 haben insgesamt 29 der genannten Scheinfirmen AMS-Förderungen bezogen. Einige Firmen bezogen Förderungen in mehreren Jahren. (5711/AB)

In der statistischen Auflistung wurden allerdings 38 Scheinfirmen aufgelistet. Warum man ausgerechnet jene 9 Scheinfirmen, die 2020, d.h. unter Ihrer Amtsvorgängerin eine AMS-Förderung erhalten haben, in der Beantwortung „unterschlagen“ worden sind, bleibt aufklärungsbedürftig.

Darüber hinaus wurde folgende Information veröffentlicht:

Im Bundesland Wien wurden seit 2016 insgesamt € 742.601,99 an AMS-Förderungen für Scheinfirmen ausbezahlt. Davon wurden jedoch Förderungen in einer Höhe von € 737.547,89 genehmigt, bevor die Unternehmen in die Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen aufgenommen wurden. Bei fünf Förderungen kam es zu einer Überschneidung des Veröffentlichungszeitpunktes und der Laufzeit der Förderung. In diesen Fällen wurden Rückforderungen eingeleitet. Die Beihilfengewährung erfolgte auf Basis der für die jeweilige Beihilfe geltenden Richtlinie des AMS. (5711/AB)

Aus dieser Anfragebeantwortung ergeben sich weitere, für die Öffentlichkeit, aber auch im Interesse des österreichischen Rechtsstaats, der Verfassung und insbesondere Ihrer Ministerverantwortlichkeit weitere Fragen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

 

Anfrage

 

1)    Warum wurde in der Geschäftszahl: 2021-0.189.823 betreffend AMS-Förderungen für Scheinfirmen im Bundesland Wien (5711/AB) nur 29 Scheinfirmen seit 2016 angegeben, obwohl inklusive 2020 in der Jahresaufstellung 28 Scheinfirmen aufgelistet sind?

2)      Warum wurden dadurch jene 9 Scheinfirmen, die 2020, d.h. unter Ihrer Amtsvorgängerin eine AMS-Förderung erhalten haben, in der Beantwortung Geschäftszahl: 2021-0.189.823 betreffend AMS-Förderungen für Scheinfirmen im Bundesland Wien (5711/AB) „unterschlagen“?

3)      Gab es zur „Aussparung“ dieser 9 Scheinfirmen, die 2020, d.h. unter Ihrer Amtsvorgängerin eine AMS-Förderung erhalten haben, in der Beantwortung Geschäftszahl: 2021-0.189.823 betreffend AMS-Förderungen für Scheinfirmen im Bundesland Wien (5711/AB) vom Ministerbüro bzw. dem Generalsekretariat oder Ihnen als Arbeitsminister selbst eine entsprechende Weisung?

4)      Wenn ja, auf welcher Grundlage und mit welcher sachlichen Rechtfertigung?

5)      Gab es zur „Aussparung“ dieser 9 Scheinfirmen, die 2020, d.h. unter Ihrer Amtsvorgängerin eine AMS-Förderung erhalten haben, in der Beantwortung Geschäftszahl: 2021-0.189.823 betreffend AMS-Förderungen für Scheinfirmen im Bundesland Wien (5711/AB) vom Ministerbüro bzw. dem Generalsekretariat oder Ihnen als Arbeitsminister selbst eine entsprechende Abänderung des ursprünglich von der Fachsektion gelieferten Anfragebeantwortungsentwurf?

6)      Wenn ja, auf welcher Grundlage und mit welcher sachlichen Rechtfertigung?

7)      An welche Scheinfirmen wurden seit 2016 € 742.601,99 an AMS-Förderungen im Einzelfall ausbezahlt?

8)      Für welche Förderungsprogramme wurden seit 2016 € 742.601,99 an AMS-Förderungen im Einzelfall an Scheinfirmen ausbezahlt?

9)      Wurden diese AMS-Förderungen wieder zurückgefordert?

10)  Wenn ja, auf welcher Grundlage?

11)  Bei welchen Scheinfirmen wurden im Einzelfall seit 2016 die AMS-Förderungen wieder zurückgefordert?

12)  Bei welchen Scheinfirmen wurden im Einzelfall Verwaltungsstrafverfahren bzw. Strafverfahren eingeleitet?

13)  Wie halten Sie es generell mit der Wahrheitspflicht im Zusammenhang mit Anfragebeantwortungen?

14)  Können Sie nach ausdrücklichem Hinweis auf die Abgabe Ihres Eides auf die Verfassung und die Gesetze der Republik Österreich wahrheitsgetreu angeben, dass die Anfragebeantwortung zur Geschäftszahl: 2021-0.226.838-Neue Vorwürfe gegen die Hygiene Austria vollständig und nach den tatsächlichen Vorgängen und der ursprünglichen Aktenlage verfasst und an den Nationalrat übermittelt worden ist?