7136/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.06.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wanderzirkus Finanzamt Österreich

Mit der Reform der Finanzverwaltung wurden alle Finanzämter Österreichs zu einem einzigen zusammengelegt. Wurde der Sitz der Finanzämter in der Vergangenheit bislang gesetzlich geregelt, wird dies mit der Finanz-Organisationsreform nun per Verordnung festgelegt. Gem. Artikel 35 der FORG-Anpassungsverordnung hat das Finanzamt Österreich seinen Sitz in Linz. Dies ist jedoch kein Zufall, da der neue Bundeschef des Finanzamts, Siegfried Manhal, nicht nur Oberösterreicher ist sondern auch ausgezeichnete Verbindungen zur ÖVP hat. 

Die Anfragebeantwortung 6279/AB des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage 6340/J vom 20.04.2021 zum Thema "Schickt der Finanzminister das Finanzamt wegen der ÖVP auf Wanderzirkus" lässt viele Fragen offen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Wann hat Ihnen die Begutachtungskommission den Bewerber Siegfried Manhal als geeigneten Kandidaten empfohlen?
  2. Welche Kriterien wurden bei Ausschreibung für die Position herangezogen?
  3. Wann haben Sie sich für Siegfried Manhal entschieden?
  4. Aus wie vielen Personen setzt sich die Begutachtungskommission zusammen, die die Bewerber_innen beurteilte?  
    1. Um eine namentliche Auflistung und Funktion der in der Begutachtungskommission tätigen Personen wird gebeten.
  1. Die Festlegung des Sitzes des Finanzamtes Österreich oblag nach § 56 Abs. 1 BAO dem Bundesminister für Finanzen als oberstem Organ der Finanzverwaltung. Gab/gibt es einen Prozess, aufgrund dessen der Bundesminister für Finanzen die Entscheidung für die Auswahl des Finanzamts-Sitz zu treffen hat? 
    1. Wenn ja, ist dieser gesetzlich, per Verordnung oder in einer anderen Form geregelt? 
    2. Wenn nein, warum nicht?
  1. Wen hat der Bundesminister im Rahmen seiner Entscheidungsfindung zur Beratung herangezogen? 
    1. Bitte um Aufzählung aller zur Beratung herangezogenen Personen, Unternehmen oder Organe.
  1. Welche Kriterien wurden für die Auswahl eines Standorts für das Finanzamt Österreich herangezogen?
    1. Sind diese Kriterien gesetzlich geregelt?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Sind diese Kriterien per Verordnung geregelt?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

    1. Sind diese Kriterien in irgendeiner Form festgelegt und zur Entscheidungsfindung heranziehbar?

                                          i.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche dieser Kriterien erfüllte Linz, um als Standort für das Finanzamt Österreich ausgewählt zu werden?
  2. Gab es andere Städte/Gemeinden, die als Standort für das Finanzamt Österreich in Frage kamen, bzw. in die engere Auswahl kamen?
    1. Wenn ja, welche? Bitte um Begründung der Auswahl.
    2. Wenn ja, welche Kriterien waren für deren Auswahl besonders ausschlaggebend?
    3. Wenn nein, warum nicht?
  1. In seiner Anfragebeantwortung 6279/AB schreibt der Bundesminister für Finanzen: "aufgrund der bundesweiten Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist der Sitz für die organisatorischen Strukturen des Finanzamtes Österreich nicht relevant".
    1. Wenn organisatorische Überlegungen bei der Auswahl des Sitz für das Finanzamt Österreich keine Rolle spielen, welche Faktoren sind dann ausschlaggebend? Bitte um Aufzählung.
  1. In seiner Anfragebeantwortung 6279/AB schreibt der Bundesminister für Finanzen, dass die Standorte der Finanzämter, welche bis 31. Dezember 2020 bestanden, auch im mit 1. Jänner 2021 geschaffenen Finanzamt Österreich durch die bundesweite Zuständigkeit beibehalten werden konnten.
    1. Erlauben auch bestehende Strukturen in den anderen Standorten des Finanzamts Österreichs einen zukünftigen Wechsel des Sitzes des österreichischen Finanzamts von Linz zu einem anderen Standort?

                                          i.    Falls ja, wie rasch könnte ein solcher Wechsel des Sitzes erfolgen?

                                        ii.    Falls ja, welche personellen und strukturellen Anpassungen wären notwendig, um einen solchen Wechsel des Sitzes in Zukunft zu ermöglichen?

                                       iii.    Falls ja, mit welchen Kosten ist in diesem Fall zu rechnen?

                                       iv.    Wenn nein, warum nicht?

  1. Wie viel hat die Finanzverwaltung-Organisationsreform gekostet?
    1. Wie viel davon die Verlegung des Finanzamtes Österreich nach Linz?
  1. Waren finanzielle Einsparungen und effizientere Mittelverwendung ausschlaggebend für die Organisationsreform der Finanzverwaltung?
    1. Falls ja, mit welchen finanziellen Einsparungen ist durch die Finanzverwaltungs-Organisationsreform bis 2035 zu rechnen? Bitte um Angabe insgesamt und pro Kalenderjahr. 
    2. Falls ja, welche Gewichtung hatten diese in der Entscheidungsfindung?
    3. Falls ja, welche anderen Kriterien waren ebenfalls entscheidend? Wie wichtig waren diese anderen Kriterien? 
    4. Falls nein, welche Kriterien waren entscheidend für die Organisationsreform der Finanzverwaltung?
  1. Wie viele Pensionierungen sind von jetzt bis 2035 in der Finanzverwaltung zu erwarten? Bitte um Angabe pro Kalenderjahr und pro Standort/Bundesland.
  2. Wie viele Neueinstellungen sind von jetzt bis 2035 in der Finanzverwaltung geplant? Bitte um Angabe pro Kalenderjahr und pro Standort/Bundesland.
  3. Wird die Finanzverwaltung ihre zunehmend komplexer werdenden Aufgaben (Stichwort Geldwäsche, Internationalisierung, Digitalisierung) mit ihrer personellen Ausstattung bis 2035 bewältigen können?
    1. Falls ja, welche Vorkehrungen werden getroffen, um diese Aufgaben bis 2035 bewältigen zu können?

                                          i.    Mit welchen zusätzlichen Kosten pro Jahr wird in diesem Fall gerechnet werden müssen?

    1. Falls nein, welche Vorkehrungen sollten getroffen werden, um diese Aufgaben bis 2035 bewältigen zu können?

                                          i.    Mit welchen zusätzlichen Kosten pro Jahr sollte in diesem Fall gerechnet werden?