Eingelangt am 24.06.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Felix Eypeltauer,
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für
Finanzen
betreffend Wanderzirkus Finanzamt
Österreich
Mit der Reform der Finanzverwaltung wurden
alle Finanzämter Österreichs zu einem einzigen zusammengelegt. Wurde
der Sitz der Finanzämter in der Vergangenheit bislang
gesetzlich geregelt, wird dies mit der Finanz-Organisationsreform nun per
Verordnung festgelegt. Gem. Artikel 35 der FORG-Anpassungsverordnung hat das
Finanzamt Österreich seinen Sitz in Linz. Dies ist jedoch kein Zufall, da
der neue Bundeschef des Finanzamts, Siegfried Manhal, nicht nur
Oberösterreicher ist sondern auch ausgezeichnete Verbindungen zur ÖVP
hat.
Die Anfragebeantwortung 6279/AB des
Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage 6340/J vom 20.04.2021
zum Thema "Schickt der Finanzminister das Finanzamt wegen der ÖVP auf
Wanderzirkus" lässt viele Fragen offen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
Anfrage:
- Wann hat Ihnen
die Begutachtungskommission den Bewerber Siegfried Manhal als
geeigneten Kandidaten empfohlen?
- Welche Kriterien wurden bei Ausschreibung
für die Position herangezogen?
- Wann haben Sie sich für Siegfried
Manhal entschieden?
- Aus wie vielen Personen setzt sich die
Begutachtungskommission zusammen, die die Bewerber_innen
beurteilte?
- Um eine namentliche Auflistung und Funktion
der in der Begutachtungskommission tätigen Personen wird gebeten.
- Die Festlegung des Sitzes des Finanzamtes
Österreich oblag nach § 56 Abs. 1 BAO dem Bundesminister
für Finanzen als oberstem Organ der Finanzverwaltung. Gab/gibt
es einen Prozess, aufgrund dessen der Bundesminister für Finanzen die
Entscheidung für die Auswahl des Finanzamts-Sitz zu treffen
hat?
- Wenn ja, ist dieser gesetzlich, per
Verordnung oder in einer anderen Form geregelt?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wen hat der Bundesminister im Rahmen seiner
Entscheidungsfindung zur Beratung herangezogen?
- Bitte um Aufzählung aller zur Beratung
herangezogenen Personen, Unternehmen oder Organe.
- Welche Kriterien wurden für die Auswahl
eines Standorts für das Finanzamt Österreich herangezogen?
- Sind diese Kriterien gesetzlich geregelt?
i. Wenn nein, warum nicht?
- Sind diese Kriterien per Verordnung
geregelt?
i. Wenn nein, warum nicht?
- Sind diese Kriterien in irgendeiner Form
festgelegt und zur Entscheidungsfindung heranziehbar?
i. Wenn nein, warum nicht?
- Welche dieser Kriterien erfüllte Linz,
um als Standort für das Finanzamt Österreich ausgewählt zu
werden?
- Gab es andere Städte/Gemeinden, die als
Standort für das Finanzamt Österreich in Frage kamen, bzw. in
die engere Auswahl kamen?
- Wenn ja, welche? Bitte um Begründung
der Auswahl.
- Wenn ja, welche Kriterien waren für
deren Auswahl besonders ausschlaggebend?
- Wenn nein, warum nicht?
- In seiner Anfragebeantwortung 6279/AB
schreibt der Bundesminister für Finanzen: "aufgrund der
bundesweiten Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich ist der
Sitz für die organisatorischen Strukturen des Finanzamtes
Österreich nicht relevant".
- Wenn organisatorische Überlegungen bei
der Auswahl des Sitz für das Finanzamt Österreich keine Rolle
spielen, welche Faktoren sind dann ausschlaggebend? Bitte um
Aufzählung.
- In seiner Anfragebeantwortung 6279/AB
schreibt der Bundesminister für Finanzen, dass die Standorte der
Finanzämter, welche bis 31. Dezember 2020 bestanden, auch im mit 1.
Jänner 2021 geschaffenen Finanzamt Österreich durch die
bundesweite Zuständigkeit beibehalten werden konnten.
- Erlauben auch bestehende Strukturen in den
anderen Standorten des Finanzamts Österreichs einen zukünftigen
Wechsel des Sitzes des österreichischen Finanzamts von Linz zu einem
anderen Standort?
i. Falls ja, wie rasch könnte ein solcher Wechsel des Sitzes
erfolgen?
ii. Falls ja, welche personellen und strukturellen Anpassungen wären
notwendig, um einen solchen Wechsel des Sitzes in Zukunft zu ermöglichen?
iii. Falls ja, mit welchen Kosten ist in diesem Fall zu rechnen?
iv. Wenn nein, warum nicht?
- Wie viel hat die
Finanzverwaltung-Organisationsreform gekostet?
- Wie viel davon die Verlegung des
Finanzamtes Österreich nach Linz?
- Waren finanzielle Einsparungen und
effizientere Mittelverwendung ausschlaggebend für die
Organisationsreform der Finanzverwaltung?
- Falls ja, mit welchen finanziellen
Einsparungen ist durch die Finanzverwaltungs-Organisationsreform bis 2035
zu rechnen? Bitte um Angabe insgesamt und pro Kalenderjahr.
- Falls ja, welche Gewichtung hatten diese in
der Entscheidungsfindung?
- Falls ja, welche anderen Kriterien waren
ebenfalls entscheidend? Wie wichtig waren diese anderen Kriterien?
- Falls nein, welche Kriterien waren
entscheidend für die Organisationsreform der Finanzverwaltung?
- Wie viele Pensionierungen sind von jetzt bis
2035 in der Finanzverwaltung zu erwarten? Bitte um Angabe pro Kalenderjahr
und pro Standort/Bundesland.
- Wie viele Neueinstellungen sind von jetzt
bis 2035 in der Finanzverwaltung geplant? Bitte um Angabe pro
Kalenderjahr und pro Standort/Bundesland.
- Wird die Finanzverwaltung ihre zunehmend
komplexer werdenden Aufgaben (Stichwort Geldwäsche,
Internationalisierung, Digitalisierung) mit ihrer personellen Ausstattung
bis 2035 bewältigen können?
- Falls ja, welche Vorkehrungen werden
getroffen, um diese Aufgaben bis 2035 bewältigen zu können?
i. Mit welchen zusätzlichen Kosten pro Jahr wird in diesem Fall
gerechnet werden müssen?
- Falls nein, welche Vorkehrungen
sollten getroffen werden, um diese Aufgaben bis 2035 bewältigen zu
können?
i. Mit welchen zusätzlichen Kosten pro Jahr sollte in diesem Fall
gerechnet werden?