7147/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.06.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Fest der Freiheit am 6.3.2021 – Beantwortung 6199/AB durch den Bundesminister für Inneres

 

In der Anfragebeantwortung 6199/AB vom 09.06.2021 zu 6284/J (XXVII. GP) hat der Bundesminister für Inneres angeführt, dass im Zuge der Großdemonstrationen gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen der Regierung am 6.3.2021 insgesamt 60 Anzeigen aufgrund von strafrechtlich relevanten Delikten wie Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie aufgrund von Verstößen gegen das Verbotsgesetz und das Waffengesetzt ergingen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie gliedern sich diese 60 Strafanzeigen auf die jeweiligen Delikte nach den §§ 83, 84,109, 125, 269 StGB sowie §§ 3g, 3h VerbotsG sowie § 50 Abs 1 Z 3 WaffG auf?

2.    Wie viele der Strafverfahren wurden – gegliedert nach Delikten – zwischenzeitlich wieder eingestellt?

3.    Wie viele der Strafverfahren endeten – gegliedert nach Delikten – zwischenzeitlich mit einem Freispruch?

4.    Wie viele der Strafverfahren endeten – gegliedert nach Delikten – zwischenzeitlich mit Diversion?

5.    Wie viele der Strafverfahren endeten – gegliedert nach Delikten – mit einem Schuldspruch?

6.    Wie viele der Strafverfahren, die mit einem Schuldspruch endeten, haben – gegliedert nach Delikten – bereits Rechtskraft erlangt?

7.    Wie viele der Strafverfahren – gegliedert nach Delikten – laufen noch?