7172/J XXVII. GP
Eingelangt am 30.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend KMU Digital (Folgeanfrage)
Die Initiative KMU DIGITAL der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Wirtschaftskammer Österreich hat zum Ziel, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der Digitalisierung zu unterstützen. Bisher hat sich aber meistens gezeigt, dass vor allem die Voraussetzungen für die Förderung der Fort- und Weiterbildungen viele unnötige Hürden und unnötige Bürokratie mit sich bringen. Als Voraussetzung für die Förderung werden Kurse angeboten, die verpflichtend bei der Wirtschaftskammer zu machen sind. Problematisch ist vor allem, dass die Wirtschaftskammer, die hier Kursgebühren und Prüfungsgebühren verrechnet, damit an dieser Förderung mitverdient. Noch dazu kommt die Ausgestaltung der Regelung, wodurch selbst der qualifizierteste Digitalspezialist diesen Kurs besuchen muss. Immerhin sind die Voraussetzungen für die Förderungen mannigfaltig: nur Mitglieder der UBIT können eine Förderung erhalten, unabhängig von der vorherigen beruflichen Tätigkeit muss der Basisworkshop Digital Consultant absolviert worden sein und eine Zertifizierungsprüfung zum „Certified Digital Consultant“ erfolgt sein.
Diese Auflagen erschweren KMUs aber Digitalisierungsweiterbildungen für ihre Mitarbeiter zu erhalten - ein sinnloses bürokratisches Hindernis, wenn man bedenkt, wie wichtig Digitalisierung ist und dass diese auch im EU Wiederaufbauplan eine wichtige Rolle spielen. Die Kombination aus beschränktem Angebot an Kursen und Prüfungen führt auch zu einer zeitlichen Verzögerung der Digitalisierungsmaßnahmen. Die einzig mögliche Erklärung für diese Auflagen liegt also im Vorteil der Wirtschaftskammer. Denn sie verrechnet Kursgebühren UND Prüfungsgebühren von in Summe mehr als EUR 1.000 brutto. Da aufgrund der Auflagen selbst der qualifizierteste Digitalspezialist den Kurs der Wirtschaftskammer absolvieren muss, hat das Wirt-schaftsministerium im Wesentlichen eine Förderung für die Wirtschaftskammer eingerichtet.
Unklar ist allerdings, wann genau diese Auflage eingeführt wurde, ebenso unbekannt sind die Förderauszahlungen seit der letzten parlamentarischen Anfrage (4120/J, 1) zu KMU Digital. In der Anfragebeantwortung wurde ein neues Budget von Oktober 2019 bis März 2020 angekündigt, wann welche Summen davon ausgezahlt wurden, ist allerdings unklar. Ebenso unklar ist damit, ob die Mittel ab März 2020 direkt verlängert wurden oder einfach über diesen Zeitraum hinaus zur Verfügung standen. Immerhin machte die WKO im Frühling 2020 Werbung für KMU Digital und rief Un-ternehmen zu einem Förderantrag bis Juni 2020 auf (2). Ein Jahr später im Sommer zeigt die Homepage allerdings wieder an, dass die Fördermittel ausgeschöpft seien. Alleine diese auszugsweisen Stichproben legen also nahe, dass die Fördermittel gar nicht darauf ausgelegt sind, für eine vereinbarte Laufzeit zur Verfügung zu stehen.
(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_04108/imfname_770856.pdf
(2) https://news.wko.at/news/oesterreich/Kuehnel:-Digitaler-Aktionsplan-eroeffnet-breite-Innovatio.html
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende