7414/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.07.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Das BMLV und die "Corona Diktatur"

Dies ist nicht die erste Anfrage, die sich mit einer Ministerialrätin beschäftigt, die diese Position seit 2016 im Verteidigungsministerium innehat und vor allem dafür bekannt ist, nicht nur rechtsextreme, sondern aktuell auch Corona-Ieugnende Inhalte zu verbreiten. Die Rede ist von MinR Mag.a Monika Donner, die kürzlich mit ihrem neu erschienenen Buch "Corona Diktatur" für Aufmerksamkeit sorgte.

Schon 2016 wurde diesbezüglich eine Anfrage an den damaligen Bundesminister Doskozil gestellt (10386/J) - mitunter aufgrund der Tatsache, dass sie als Rednerin an einer Demonstration der rechtsextremen Partei des Volkes (PdV) teilgenommen hat, sie Bundespräsident Alexander van der Bellen als "Diktator" bezeichnete und in unterschiedlichem Kontext auch zur Verbreitung von Verschwörungstheorien neigte. Die Anfragebeantwortung des damaligen Ministers, 9937/B, ergab, dass strafrechtlich relevante Verdachtsmomente an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurden, dies jedoch in keinem Fall zur Anklage führte.

So viel zur Geschichte. Fünf Jahre später ist Frau Mag.a Donner nach wie vor im Amt und hat ein Buch herausgebracht: "Corona Diktatur: Wissen, Widerstand, Freiheit". Hier ein Ausschnitt aus der Buchbeschreibung:

Sämtliche, das heißt ausnahmslos alle verhängten Maßnahmen wie insbesondere Lockdowns, Ausgangsbeschränkungen, Maskenpflicht und der angekündigte Impfzwang sind schwer illegal. Sie sind epidemiologisch sinnlos, nicht notwendig und obendrein schädlich. Die dafür Verantwortlichen haben anscheinend mehrfach geltendes Recht gebrochen, sich anscheinend mehrfach strafbar und schadenersatzpflichtig gemacht. Mit den rechtswidrigen Corona-Maßnahmen soll die Bevölkerung zum Erdulden zweier für sie schädliche Massenexperimente gezwungen werden: genetische Impfungen und vollständige Ausrollung des 5G- Netzes zwecks Implementierung einer digitalen Diktatur. Doch die Bevölkerung muss sich nicht an illegale Vorschriften halten. Schon gar nicht an den bereits angekündigten Impfzwang. Der Bürger hat das Recht zum Widerstand, der Beamte die Pflicht zur Gehorsamsverweigerung

Worüber diese Beamtin aus dem Verteidigungsministerium schreibt, sind ganz eindeutig Verschwörungstheorien. Sie ruft Bürger_innen dazu auf, sich nicht an Gesetze zu halten und Beamt_innen, Gehorsam zu verweigern. Auch der von Ministerin Tanner kürzlich verhängte "Maulkorb" für Mitarbeiter_innen, scheint in Zusammenhang mit dieser Beamtin zu stehen: https://kurier.at/politik/inland/bundesheer-wirbel-um-maulkorb-fuer-verschwoerungstheoretiker/401181136.

Ob eine Rüge für alle Mitarbeiter_innen der richtige Weg ist, sei dahingestellt. Trotzdem stellt sich die Frage, wie jemand von Minister_in über Minister_in, von GP zu GP, in einer repräsentativen Funktion in einem Ministerium tätig sein kann und trotz der Verbreitung rechtsextremen Gedankenguts und vor allem auch von Verschwörungstheorien in einer so heiklen Zeit wie dieser, im Amt bleiben kann.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

1.    Sind der Ressortleitung bzw. den für Mag.a Donner Verantwortlichen ihre diversen, in dieser Anfrage geschilderten Äußerungen und Aktivitäten bekannt?

a.    Wenn ja, wie wurde und wird darauf reagiert?

i. Welche (rechtlichen) Schritte werden bzw. wurden bereits gesetzt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Laut 9937/AB ist zu beachten, dass "bei Vertragsbediensteten nach § 5 Abs. 1 VBG nur gewisse Dienstpflichten des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG1979) zur Anwendung gelangen und daher ein Verstoß gegen Dienstpflichten lediglich im Wege des VBG als Kündigungs- oder Entlassungsgrund geahndet werden können. Auf Grund der geltenden Rechtslage besteht keine Möglichkeit, bei Verletzungen von Dienstpflichten gegenüber Vertragsbediensteten allfällige Disziplinarstrafen im Sinne des § 92 BDG 1979 zu verhängen". Welche Möglichkeiten zur Konsequenzziehung gibt es dann?

a. Werden diese genutzt?

3.    Wie wird argumentiert, dass die Beamtin nach wie vor in dieser Position tätig ist?

4.    Ist die Aufforderung zur Gehorsamsverweigerung gerade im BMLV nicht per se rechtswidrig? Was ist die diesbezügliche Rechtslage?

5.    Wurde Mag.a Donner, abgesehen vom "Maulkorb-Erlass", jemals auf ihre im Beamtendienstrecht festgelegten Dienstpflichten hingewiesen bzw. gab es dienst- oder disziplinarrechtliche Maßnahmen?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, in welcher Form?

i.     Gab es persönliche Gespräche?

1.    Wenn ja, mit wem?

2.    Wenn nein, warum nicht?

ii.   Wie hat Mag. Donner auf diese Hinweise reagiert?

c.     Wenn nein, warum nicht?

6.    Hat Mag.a Donner nach Ansicht der Ressortleitung durch ihre oben angeführten öffentlichen Äußerungen und Aktivitäten unter Bezugnahme auf ihre Funktion im Ministerium das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet?

a.    Wenn ja, wie wird darauf reagiert? Und welche Schritte wurden diesbzgl. gesetzt?

 

7.    Hat Maga Donner ihre strategischen Überlegungen, die sie auch in Buchform ("Corona Diktatur") veröffentlicht hat, im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit erarbeitet?

8.    Welche der in dieser Anfrage von Mag.a Donner gesetzten Aktivitäten und Äußerungen halten Sie für vertretbar und vereinbar mit der Tätigkeit in Ihrem Ressort?

9.    Welche Aufgaben hat die Beamtin aktuell in ihrer Funktion im Verteidigungsressort?

10. Sie rät in ihrem Buch den Beamt_innen zur Verweigerung des Gehorsams. Hat sie ihre eigenen Ratschlag bereits umgesetzt?

a. Wenn ja, in welcher Form?

11. Wie gedenken Sie, bzw. die Ressortleitung, mit den durch Ihre Beamtin verbreiteten Verschwörungstheorien umzugehen?

12. Welche möglichen Konsequenzen sehen Sie, gegen diese Äußerungen vorzugehen?

13. Wird die wiederholte Äußerung derartiger Verschwörungstheorien Konsequenzen haben?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Welche Schritte wurden bereits gesetzt und welche Schritte sind zukünftig geplant?