7442/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.07.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Kündigung von Lehrern bei Nichteinhaltung von Covid-Maßnahmen im Bundesland Niederösterreich

 

 

Der ORF Kärnten berichtete am 19. Juli 2021 auf seinem Online-Medium folgendes:

 

„Lehrerin klagt gegen „Fristlose“

 

Am Klagenfurter Landesgericht ist der Zivilprozess rund um eine fristlos entlassene Kärntner Lehrerin fortgesetzt worden. Die Frau hatte sich angeblich geweigert, die Coronavirus-Maßnahmen einzuhalten und deswegen ihren Job verloren.

 

Die Pädagogin soll sich geweigert haben, eine FFP2-Maske zu tragen und die Schüler bei ihren Selbsttests zu beaufsichtigen. Der Prozess war Anfang Juni vertagt worden, am Montag lehnte die 28-Jährige ein Vergleichsangebot der Bildungsdirektion und des Bildungsministeriums ab. Ein Ende der Causa scheint damit auch am dritten Verhandlungstag nicht in Sicht.

 

„Evidenter Fall dienstlichen Ungehorsams“

 

Für den Vertreter der Republik, Helmut Ziehensack, war die Sache noch beim letzten Prozesstag klar: Aus Schriftstücken, die die Klägerin selbst vorgelegt hat, gehe hervor, dass sie Weisungen (wie etwa zur Maskenpflicht und zur Aufsicht bei Selbsttests) nicht befolgt hat. „Und sie hat sie nicht nur nicht befolgt, sondern auch angekündigt, dass sie sie nicht befolgen wird.“ Es liege ein „besonders evidenter Fall des dienstlichen Ungehorsams“ vor. Weisungen bräuchten nur dann nicht erfüllt werden, wenn sie von einem unzuständigen Organ erteilt würden oder sich die Dienstnehmerin durch die Befolgung strafbar machen würde.

 

Keine Maske: Lehrerin führt gesundheitliche Gründe an

 

Die 28-Jährige sagte in ihrer Befragung aus, dass sie starke gesundheitliche Probleme bekomme, wenn sie einen Mund-Nasen-Schutz trage: Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen. Aus diesem Grund habe sie sich im Dezember 2020 mit der Direktion ihrer Schule geeinigt, dass sie ein Face-Shield tragen und einen Schal über Mund und Nase ziehen dürfe. Das habe auch gut funktioniert – bis zum Februar.

 

Dann folgten Termine in der Direktion, mehrmalige Gespräche mit ihrem Vorgesetzten – Thema neben dem nicht mehr ausreichenden Mund-Nasen-Schutz war auch, dass die Frau sich nicht auf das Coronavirus testen lassen und auch die Kinder nicht bei den „Nasenbohrertests“ beaufsichtigen wollte. Schließlich folgte die fristlose Entlassung.

 

Maskenpflicht sei „Eingriff in die Gesundheit“

 

Die Lehrerin gab an, dass sie stets geglaubt habe, im Recht zu sein – als Maskenbefreiung habe sie ein Attest ihres Vertrauensarztes, eines Allgemeinmediziners, gehabt. Die Frage, ob dazu ein fachärztliches Attest nötig sei und welche Details das beinhalten müsse, hatte für heftige Wortgefechte zwischen Ziehensack und Michael Seeber, dem Anwalt der Frau, geführt.

 

„Woraus entnehmen Sie, dass Sie die Weisungen Ihres Vorgesetzten nicht zu befolgen brauchen?“, fragte Richterin Daniela Bliem die 28-Jährige direkt. „Aus meiner Sicht ist die Maskenpflicht ein Eingriff in meine Gesundheit“, meinte diese. Und sie habe recherchiert, dass eine Beaufsichtigung der Schüler beim Selbsttest eine freiwillige Leistung sei, die nicht zu Dienstpflichten zähle. Sie habe selbst recherchiert, zu Beginn der Auseinandersetzung habe sie noch keinen Rechtsbeistand gehabt.

 

Lehrerin: Habe noch nie Coronavirus-Test gemacht

 

Sich selbst zähle sie nicht zur CoV-Risikogruppe, antwortete die Pädagogin auf eine entsprechende Frage von Ziehensack. Und Coronavirus-Test habe sie auch überhaupt noch nie einen gemacht – sie würde aber zu einem Arzt gehen, wenn sie Symptome habe. Die Verhandlung wurde auf 19. Juli vertagt, dann sollen der Direktor und der Administrator des Gymnasiums aussagen, auf dem die 28-Jährige unterrichtet hatte.“

 

https://kaernten.orf.at/stories/3113256/

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Sind Ihnen weitere fristlose Kündigungen von Pädagogen aus ähnlichen Gründen aus dem Bundesland Niederösterreich bekannt?

2.    Wenn ja, welche?

3.    Wurden in diesen Fällen ebenfalls ein Vergleichsangebot unterbreitet?

4.    Wenn ja, wurden in diesen Fällen diese Angebote angenommen?

5.    Inwiefern wirken sich diese Kündigungen in diesem Zusammenhang auf die Besetzung von Lehrerdienststellen im Bundesland Niederösterreich aus?

6.    Inwiefern wirken sich diese Kündigungen in diesem Zusammenhang die Betreuung und den Unterricht von Schülern im Bundesland Niederösterreich aus?

7.    Welchen konkreten Pflichten unterliegen Pädagogen im Zusammenhang mit dem Tragen von Masken?

8.    Welchen konkreten Pflichten unterliegen Pädagogen im Zusammenhang mit Selbsttests?

9.    Welchen konkreten Pflichten unterliegen Pädagogen im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Testungen von Schülern?

10. Welche konkreten dienstlichen Konsequenzen sind im jeweiligen Falle bei Nichteinhaltung im Bundesland Niederösterreich vorgesehen?

11. Welche Maßnahmen wollen Sie setzen, um hier in diesem Zusammenhang deeskalierend zu wirken?