7457/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.07.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Schaden für die Konsumenten durch STRABAG-Baukartell

 

Die österreichischen Medien berichteten am 14. Juli 2021:

Baukartell: 45 Millionen Strafe für STRABAG

Wegen der Teilnahme an dem vor einigen Jahren in Österreich aufgeflogenen großen Baukartell droht dem STRABAG-Baukonzern eine Geldbuße von 45,37 Millionen Euro. Weil der Konzern im Kronzeugenprogramm kooperiert hatte, fiel die Geldbuße geringer aus.

Den Antrag auf Verhängung der Buße hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Mittwoch beim Kartellgericht gestellt, wie die Behörde und auch der börsennotierte Baukonzern bekanntgaben. Die betroffenen Konzerngesellschaften hätten ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben, so die STRABAG.

Die Behörde beantragte nach eigenen Angaben eine geminderte Geldbuße, weil die STRABAG im Rahmen des Kronzeugenprogramms „kontinuierlich und umfassend“ kooperiert habe. Der Bauriese betonte, dass die beiden Konzerngesellschaften STRABAG AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG von Anbeginn vollumfänglich mit der BWB kooperiert und zuletzt ein Anerkenntnis für das kartellgerichtliche Verfahren im Rahmen eines Settlements abgegeben hätten.

Konzernchef Birtel: Rückstellungen vorhanden

STRABAG-SE-Chef Thomas Birtel bezeichnete es als „eine große persönliche Enttäuschung, dass sich die Vorwürfe nach intensiven Untersuchungen als zum Teil begründet herausgestellt“ hätten.

Unleugbar schmerze die Geldbuße wirtschaftlich, doch habe man daraus Lehren gezogen und auch als erster Baukonzern in Österreich freiwillig ein externes Monitoring eingeführt, so der Vorstandsvorsitzende der Muttergesellschaft in einer Aussendung. Ein Bußgeld gegen STRABAG-Gesellschaften in der beantragten Höhe würde keine Anpassung der Ergebnis-Guidance des STRABAG-SE-Konzerns erfordern, da im Konzernabschluss 2020 entsprechende Rückstellungen für das Kartellverfahren gebildet seien.

Weitere Bußanträge kommen

Eingeleitet worden waren die Kartellermittlungen gegen zahlreiche heimische Baufirmen im Frühjahr 2017 – zum Vorwurf der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Bauprojekten in Österreich im Zeitraum von 2002 bis 2017.

 

Damals hatte die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei unter anderem auch umfangreiches Datenmaterial sichergestellt. Die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen ergingen im Herbst 2019 – ein formeller Schritt der Behörde, mit dem sie die Unternehmen schriftlich über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis setzte.

Gegen die weiteren am Baukartell beteiligten Unternehmen laufen seitens der BWB Ermittlungen, „die zeitnah zu weiteren Anträgen führen werden“, so die Behörde.

Aus dem aktuellen Bußgeldantrag lassen sich keine Rückschlüsse auf weitere Anträge ziehen: Denn es wird jeder Einzelfall geprüft – unter Berücksichtigung der Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, des Verschuldens und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Kooperation des betreffenden Unternehmens. Das Kartellgericht kann bei einem festgestellten Verstoß auf Antrag der BWB Geldbußen bis zur Höhe von zehn Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes verhängen.

Baukartell: 45 Millionen Strafe für STRABAG - wien.ORF.at

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1)    Ist Ihnen die Causa „45 Millionen Strafe für STRABAG-Baukartell“ als Konsumentenschutzminister bekannt?

2)    Wie beurteilen Sie den Schaden durch Baukartelle für heimische Konsumenten, insbesondere Wohnungskäufer und Wohnungsmieter durch erhöhte Baukosten?

3)    Wurden Wohnungskäufer und Wohnungsmieter durch erhöhte Baukosten durch das „STRABAG-Baukartell“ aus Sicht des Konsumentenschutzministeriums geschädigt?

4)    Wären Sie bereit, den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Prüfung zu beauftragen, um festzustellen, ob Wohnungskäufer und Wohnungsmieter durch erhöhte Baukosten durch das „STRABAG-Baukartell“ geschädigt worden sind?

5)    Wenn ja, wann werden Sie diese Prüfung beauftragen?

6)    Wenn nein, warum werden Sie diese Prüfung nicht beauftragen?

7)    Beschäftigt sich das BMSGPK überhaupt mit Fragen von Baukartellen zum Nachteil von Konsumenten, insbesondere Wohnungskäufern und Wohnungsmietern?

8)    Wenn ja, in welcher Art und Weise?

9)    Wenn nein, warum nicht?