7551/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.07.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Yannick Shetty, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Folgeanfrage - Transgender-Personen beim Bundesheer

 

Die Verteidigungsministerin bemüht sich u.a. im Rahmen einer Frauenwerbekampagne um einen höheren Frauenanteil und somit um mehr Diversität im Bundesheer - unklar ist, inwiefern sich diese Diversitätsbestrebungen auch auf Transgender-Personen erstrecken. Laut einer Anfragebeantwortung (6473/AB) der Bundesministerin Anfang Juli sind alle männlichen Staatsbürger wehrpflichtig, die das 18. Lebensjahr vollendet haben - männliche Transgender-Personen seien hier mitumfasst. Zum Wehrdienst zugelassen werden sie erst nach der Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung durch eine Stellungskommission, also durch eine ärztliche und psychologische Untersuchung, nach der man entweder als "Tauglich", "Vorübergehend untauglich" oder "Untauglich" eingestuft wird. Fraglich ist nun, wie die Stellungskommissionen männliche Transgender-Personen einstufen, welche Kriterien dazu herangezogen werden und ob sich daraus ein fairer Zugang von männlichen Transgender-Personen zum Grundwehrdienst ergibt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

  1. Gibt es ein festgeschriebenes Prozedere, um festzustellen, ob eine Person eine Transgenderperson ist?
    1. Wenn ja, wie sieht dieses Prozedere (Fragestellungen, Untersuchungen etc.) konkret aus?
    2. Wenn nein, wie wird überhaupt festgestellt, ob eine Person eine Transgenderperson ist?
  1. Auf Basis welcher Kriterien wird speziell bei wehrpflichtigen männlichen Transgenderpersonen durch die Stellungskommissionen festgestellt, ob diese tauglich sind?
  2. Welche Ausschlussgründe gibt es bei wehrpflichtigen männlichen Transgender-Personen, die mit ihrer Transgender-Identität zusammenhängen?
  3. Wie viele wehrpflichtige männliche Transgenderpersonen werden nach der Untersuchung durch eine Stellungskommission vom Grundwehrdienst ausgeschlossen bzw. für untauglich erklärt (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Prozent)?
  4. Wie viele wehrpflichtige männliche Transgenderpersonen werden nach der Untersuchung durch eine Stellungskommission vorübergehend vom Grundwehrdienst ausgeschlossen bzw. für vorübergehend untauglich erklärt (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Prozent)?
  5. Wie viele wehrpflichtige männliche Transgenderpersonen melden sich jährlich überhaupt zum Grundwehrdienst und somit zur Untersuchung durch eine Stellungskommission?
  6. Sollten zu den Fragen 3 bis 6 keine Daten vorliegen, warum werden diese angesichts des zu erwartenden geringen Verwaltungsaufwandes nicht erhoben, um einen fairen Zugang auch für männliche Transgender-Personen zum Grundwehrdienst zu gewährleisten und somit zu mehr Diversität im Bundesheer beizutragen?