Eingelangt am 22.07.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Yannick Shetty, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff,
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Folgeanfrage - Transgender-Personen beim Bundesheer
Die Verteidigungsministerin bemüht sich u.a. im Rahmen einer
Frauenwerbekampagne um einen höheren Frauenanteil und somit um mehr
Diversität im Bundesheer - unklar ist, inwiefern sich diese
Diversitätsbestrebungen auch auf Transgender-Personen erstrecken. Laut
einer Anfragebeantwortung (6473/AB) der Bundesministerin Anfang Juli sind alle
männlichen Staatsbürger wehrpflichtig, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben - männliche Transgender-Personen seien hier mitumfasst.
Zum Wehrdienst zugelassen werden sie erst nach der Feststellung der
körperlichen und geistigen Eignung durch eine Stellungskommission, also
durch eine ärztliche und psychologische Untersuchung, nach der man
entweder als "Tauglich", "Vorübergehend untauglich"
oder "Untauglich" eingestuft wird. Fraglich ist nun, wie die
Stellungskommissionen männliche Transgender-Personen einstufen, welche Kriterien
dazu herangezogen werden und ob sich daraus ein fairer Zugang von
männlichen Transgender-Personen zum Grundwehrdienst ergibt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Gibt es ein festgeschriebenes Prozedere, um festzustellen, ob eine
Person eine Transgenderperson ist?
- Wenn ja, wie sieht dieses Prozedere (Fragestellungen,
Untersuchungen etc.) konkret aus?
- Wenn nein, wie wird überhaupt festgestellt, ob eine Person
eine Transgenderperson ist?
- Auf Basis welcher Kriterien wird speziell bei wehrpflichtigen
männlichen Transgenderpersonen durch die Stellungskommissionen
festgestellt, ob diese tauglich sind?
- Welche Ausschlussgründe gibt es bei wehrpflichtigen
männlichen Transgender-Personen, die mit ihrer
Transgender-Identität zusammenhängen?
- Wie viele wehrpflichtige männliche Transgenderpersonen werden
nach der Untersuchung durch eine Stellungskommission vom Grundwehrdienst
ausgeschlossen bzw. für untauglich erklärt (Bitte um
Aufschlüsselung nach Jahren und Prozent)?
- Wie viele wehrpflichtige männliche Transgenderpersonen
werden nach der Untersuchung durch eine Stellungskommission
vorübergehend vom Grundwehrdienst ausgeschlossen bzw. für
vorübergehend untauglich erklärt (Bitte um Aufschlüsselung
nach Jahren und Prozent)?
- Wie viele wehrpflichtige männliche Transgenderpersonen melden
sich jährlich überhaupt zum Grundwehrdienst und somit zur
Untersuchung durch eine Stellungskommission?
- Sollten zu den Fragen 3 bis 6 keine Daten vorliegen, warum werden
diese angesichts des zu erwartenden geringen Verwaltungsaufwandes nicht
erhoben, um einen fairen Zugang auch für männliche
Transgender-Personen zum Grundwehrdienst zu gewährleisten und somit
zu mehr Diversität im Bundesheer beizutragen?