7561/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.07.2021
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ANFRAGE

 

der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Folgeanfrage AMS-Förderungen an Scheinfirmen im Bundesland Wien zu Nr. 5711/AB bzw. Nr. 5768/J

Der Bundesminister für Arbeit hat folgende Beantwortung am 11. Mai 2021 zu Nr. 5711/AB bzw. Nr. 5768/J übermittelt:

 

Im Bundesland Wien wurden seit 2016 insgesamt € 742.601,99 an AMS-Förderungen für Scheinfirmen ausbezahlt. Davon wurden jedoch Förderungen in einer Höhe von € 737.547,89 genehmigt, bevor die Unternehmen in die Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen aufgenommen wurden. Bei fünf Förderungen kam es zu einer Überschneidung des Veröffentlichungszeitpunktes und der Laufzeit der Förderung. In diesen Fällen wurden Rückforderungen eingeleitet. Die Beihilfengewährung erfolgte auf Basis der für die jeweilige Beihilfe geltenden Richtlinie des AMS.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

ANFRAGE

 

1.    An welche Scheinfirmen wurden seit 2016 AMS-Förderungen ausbezahlt?

2.    Wurden AMS-Förderungen an Scheinfirmen seit 2016 zurückgefordert?

3.    Wenn ja, wann, auf der Grundlage welcher Rechtsnormen und von welchen Scheinfirmen?

4.    Wenn ja, in welcher Höhe des jeweiligen Gesamtförderungsbetrags?

5.    Wie ist man bei Überschneidung des Veröffentlichungszeitpunktes als Scheinfirmen und der Laufzeit der AMS-Förderungen für diese Scheinfirmen beim AMS rechtlich umgegangen?

6.    Wurden die AMS-Förderungen für diese Scheinfirmen ( Frage 4.) gestoppt?

7.    Wenn ja, wann jeweils?

8.    Wenn nein, warum nicht?