7564/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.07.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend verpflichtende Beratung für Gefährder ab Juli 2021

Bereits Ende letzten Jahres hieß es in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Frauenministerin in Kooperation mit dem Innenminister, dass zukünftig beim Thema Gewaltschutz auf verstärkte Beratung und Aufklärung gesetzt werde:

Man werde die Beratungsstellen ausbauen, sagte Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP). [...] Innenminister Nehammer verwies auf die ab 1. Juli 2021 startende verpflichtende Beratung für Gefährder.[1]

Die daraufhin eingebrachte schriftliche Anfrage Nr. 6764/J der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend „verpflichtende Beratung für Gefährder ab Juli 2021“ wurde seitens Ihrer Ministerkollegin am 20. Juli 2021 mit der Nummer 6705/AB beantwortet. Dabei hieß es, trotz der gemeinsamen Teilnahme an der obigen Pressekonferenz, dass die Fragen nicht Gegenstand Ihres Vollziehungsbereiches seien und somit nicht beantwortet werden können.

Angesichts dieser durchaus überraschenden Beantwortung kann davon ausgegangen werden, dass die Zuständigkeit für die Erstellung eines Konzept für die verpflichtende Beratung für Gefährder in Ihrem Bereich liegen müsste.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

Anfrage

1.    Inwieweit ist das Konzept für die am 1. Juli 2021 gestartete verpflichtende Beratung für Gefährder fertiggestellt?

2.    Wurde das Konzept bereits veröffentlicht?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wo wurde es publiziert?

3.    Welche Organisationen, Vereine etc. hat Ihr Ministerium vorab für die Erstellung des Konzepts konsultiert?

4.    Welche Personen sollen laut diesem Konzept für eine Beratung verpflichtet werden?

5.    Ist eine „freiwillige“ Teilnahme möglich?

6.    Wird es eine eigene Informationsseite dazu geben?

7.    Wie viele Budgetmittel wurden bisher Ihrerseits für dieses Konzept budgetiert?

8.    Wie viele Budgetmittel sind zukünftig für dieses bzw. ähnliche Konzepte budgetiert?

9.    Wurde Ihrerseits für die Erstellung des Konzepts mit anderen Ministerien kooperiert?

a. Wenn ja, mit welchen?



[1] www.diepresse.com/5902229/gewaltschutz-verpflichtende-beratung-fur-gefahrder-ab-juli-2021