7567/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.07.2021
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Anfrage

 

 

des Abg. Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Statusbericht Basiskonto 2021

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt folgende Information zum 2016 eingerichteten Basiskonto:

Basiskonto – Das Recht auf ein Konto

Jeder Verbraucher hat seit dem 18.09.2016 das Recht auf ein Basiskonto, auch „Jedermann-Konto“ genannt.

Die grundlegenden Funktionen des Basiskontos sind:

Sie können Ihr Basiskonto nicht überziehen.

Nur als Privatperson mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU können Sie ein Basiskonto eröffnen. Das gilt auch für Personen ohne festen Wohnsitz, die Bank benötigt nur eine Zustelladresse.
Diese Möglichkeiten gibt es:

·         Sie brauchen einen amtlichen Lichtbildausweis. Wenn Sie Asylwerber sind, können Sie sich auch mit Ihrer Verfahrenskarte oder der Aufenthaltsberechtigungskarte ausweisen. Sind Sie ohne Aufenthaltsrecht, können Sie sich mit der „Karte für Geduldete“ ausweisen.

·         Bitte beachten Sie, dass die Bank ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung nachkommen muss, dazu gehört vor allem auch die genaue Prüfung der Identität. Beachten Sie daher unsere Informationen zur Ausweispflicht.

Das Basiskonto darf nicht mehr als 80 Euro pro Jahr kosten. Wenn Sie sozial und wirtschaftlich besonders schutzbedürftig sind, kostet Ihr Basiskonto maximal 40 Euro für die Dauer Ihrer Schutzwürdigkeit.

Alle Informationen über Entgelte und mögliche Kontowechsel bekommen Sie kostenlos von Ihrer Bank. Einmal im Jahr bekommen Sie eine Entgeltaufstellung.

Nachdem Sie das Basiskonto vollständig beantragt haben, dauert es bis zu zehn Geschäftstage, bis Ihr Konto eröffnet ist.

Bitte beachten Sie, dass die Bank ihren gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung nachkommen muss, dazu gehört vor allem auch die genaue Prüfung der Identität. Bei Verbrauchern aus dem Ausland kann die Bearbeitung aufgrund dieser Überprüfungen unter Umständen auch länger dauern.

Basiskonto | FMA Österreich

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1)    Wie viele Basiskonten gibt es derzeit in Österreich?

2)    Wie hat sich die Anzahl der Basiskonten in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2020 und 2021 jeweils in ihrer Anzahl entwickelt?

3)    Wie hat sich die Anzahl der Basiskonten in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2020 und 2021 jeweils in ihrer Anzahl in den einzelnen Bundesländern entwickelt?

4)    Wie hat sich die Anzahl der Basiskonten in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2020 und 2021 jeweils in ihrer Anzahl bei den einzelnen Bankinstituten entwickelt?

5)    Wie viele Basiskonten waren in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2020 und 2021 jeweils österreichischen Staatsbürgern, sonstigen EU-Bürgern, Drittstaatsangehörigen, Personen mit Asylstatus und subsidiär Schutzberechtigten sowie Asylwerbern zuzuordnen?

6)    Wie vielen Personen wurde in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2020 und 2021 ein Basiskonto verweigert und aus welchen Gründen?

7)    Wie vielen Personen, denen in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2020 und 2021 ein Basiskonto verweigert wurde waren jeweils österreichische Staatsbürgern, sonstigen EU-Bürgern, Drittstaatsangehörigen, Personen mit Asylstatus und subsidiär Schutzberechtigten sowie Asylwerber?

8)    Bei wie vielen Personen, bei denen in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2020 und 2021 ein Basiskonto verweigert wurde, lagen die Gründe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung?

9)    Bei wie vielen Personen, bei denen in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2020 und 2021 ein Basiskonto verweigert wurde und die Gründe im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung lagen, handelte es sich jeweils um österreichische Staatsbürgern, sonstigen EU-Bürgern, Drittstaatsangehörigen, Personen mit Asylstatus und subsidiär Schutzberechtigten sowie Asylwerber?