7569/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.07.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Bluttat in Graz

 

Schon wieder kam es zu einer schrecklichen Gewalttat an einer Frau. Am späten Nachmittag des 18. Juli 2021 wurde in einer Wohnung im Grazer Bezirk Lend eine zweifache Mutter – die 36-Jährige stammt aus Kirgistan – angeschossen. Der mutmaßliche Täter, ihr 44-jähriger Ehemann, wurde kurz darauf festgenommen. Gegen den Staatenlosen, der laut Medienberichten gebürtig aus Armenien stammt, wurde am Vortag ein Betretungsverbot ausgesprochen. Dennoch soll er zur Wohnung zurückgekehrt und die grausame Bluttat verrichtet haben. Mit einer Faustfeuerwaffe soll er mehrere Schüsse auf seine Frau abgegeben haben – sie wurde schwerverletzt ins LKH Graz gebracht. Ihre Kinder blieben unverletzt und werden vom Jugendamt betreut. (Quelle: https://www.krone.at/2465268)

 

Dass der Tatverdächtige trotz Betretungsverbot – das bestimmt nicht grundlos verhängt wurde – zu seiner Frau zurückkehren und eine solche Bluttat begehen konnte, zeigt, dass es in diesem Bereich massiven Handlungsbedarf gibt. Warum der Tatverdächtige über keine Staatsangehörigkeit verfügt und woher er tatsächlich stammt, bedarf einer raschen Aufklärung. Sein Aufenthaltstitel und allfällige Vorstrafen müssen schnellstmöglich in Erfahrung gebracht werden. Die Bürger haben immerhin ein Recht darauf, über die massive Gewalt gegen Frauen und die oftmals im Migrationsumfeld stattfindenden Brutalitäten genauestens informiert zu werden.

 

Im Hinblick auf die schrecklichen Frauenmorde und zahlreichen Gewalttaten an Frauen, die dieses Jahr bereits in Österreich begangen wurden, verdeutlicht die neuerliche Bluttat in Graz die Wirkungslosigkeit der aktuell geltenden Maßnahmen bei Gewalt an Frauen. Insbesondere gegen straffällige Asylwerber wird aus Sicht der Freiheitlichen eindeutig zu gelinde vorgegangen. Trotz aller medialen Inszenierungen der türkis-grünen Bundesregierung wurde in der Vergangenheit nichts unternommen, um gegen kriminelle Asylanten wirksam vorzugehen. Der schreckliche Mord an der 13-jährigen Leonie hat dies zuletzt auf traurige Art und Weise bestätigt. Eine umgehende Strafrechtsreform sowie eine Nulltoleranzpolitik bei straffälligen Ausländern ist aus Sicht der FPÖ ein Gebot der Stunde.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurde gegen den 44-jährigen Tatverdächtigen bereits in der Vergangenheit strafrechtlich ermittelt?

2.    Wenn ja, welche konkreten Straftaten liegen gegen den Tatverdächtigen vor?

3.    Warum verfügt der Tatverdächtige über keine Staatsangehörigkeit?

4.    Seit wann befindet sich der Tatverdächtige in Österreich und wann genau ist dieser nach Österreich eingereist?

5.    Welche Nationalität hat der Tatverdächtige bzw. aus welchem Land stammt er ursprünglich?

6.    Über welchen Aufenthaltstitel verfügt der Tatverdächtige?

7.    Hat der Tatverdächtige in der Vergangenheit bereits um Asyl in Österreich angesucht?

8.    Wenn ja, wann und aus welchem Grund?

9.    Wenn ja, wie verlief das Asylverfahren und welches Ergebnis brachte es?

10. Falls ein allfälliges Asylverfahren gegen ihn eingestellt wurde, wann und aus welchem Grund geschah dies?

11. Lebte der 44-Jährige gemeinsam mit seiner Frau in der besagten Wohnung in Graz-Lend und wenn ja, seit wann?

12. Wann und aus welchem Grund wurde gegen den Tatverdächtigen ein Betretungsverbot verhängt?

13. Wurden ihm im Zusammenhang mit dem Betretungsverbot auch noch weitere Maßnahmen auferlegt (z.B. Gewaltpräventionsberatung etc.) und wenn ja, welche?

14. Welche konkreten Bestrebungen verfolgen Sie bzw. Ihr Ministerium, um eine Strafrechtsreform (im Zusammenhang mit Gewalt an Frauen) voranzutreiben?

15. Welche konkreten Bestrebungen verfolgen Sie bzw. Ihr Ministerium, um straffällig gewordene Asylwerber rascher abzuschieben?