7572/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.07.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kriminalitätsstatistiken auf der Homepage des Bundeskriminalamtes

 

„Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) dient der Erfassung und Darstellung der Entwicklung des kriminellen Geschehens in Österreich. […]“, ist auf der Homepage des Bundeskriminalamtes zu lesen. Die dort veröffentlichten Daten sind sowohl für politische Verantwortungsträger eine wichtiges Instrument, als auch im Sinne der Transparenz für die breite Öffentlichkeit ein interessantes Nachschlagewerk hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit in Österreich.

 

Auffällig ist, dass beispielsweise für das Jahr 2018 sehr umfangreiches und detailliertes Datenmaterial veröffentlicht wurde. Das zur Verfügung gestellte Excel-Format kann zudem als Service für den Nutzer verstanden werden, da die Daten so leichter analysiert und verarbeitet werden können.

 

Für das Jahr 2019 wurde zumindest noch eine 40-seitige Publikation veröffentlicht, der einigermaßen umfangreiche Informationen zu entnehmen sind. Zwar in einer grafisch gut aufbereiteten Form, jedoch in keinem Format, das eine eingehende und rasche Verarbeitung sowie Analyse der Daten zulässt.

 

Für das Jahr 2020 hingegen, wurde nur mehr minimalistisches Zahlenmaterial veröffentlicht, das im Vergleich zu den Vorjahren wenig Informationsgehalt enthält, kaum grafisch aufbereitet ist noch zugrundeliegendes Datenmaterial mitliefert.

(Quelle: https://bundeskriminalamt.at/501/start.aspx)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wer zeichnet jeweils für die inhaltliche Aufbereitung, Formatierung sowie Form der Veröffentlichung der PKS auf der Homepage des Bundeskriminalamtes verantwortlich?

2.    Was ist der Grund, dass für das Jahr 2018 umfangreiche Tabellen zur Kriminalitätsstatistik 2018 in Excel-Format veröffentlicht wurden?

3.    Warum wurden diese für die Jahre 2019 und 2020 nicht veröffentlicht?

4.    Warum wurden für das Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahren generell nur sehr wenige Daten in verkürzter Form veröffentlicht?

5.    Gab es hinsichtlich des inhaltlichen Umfanges, der Formatierung oder der Form der Veröffentlichung der Daten für das Jahr 2020 entsprechende Abstimmungen oder Direktiven von Ihnen oder von Ihrem Kabinett?

6.    Wenn ja, was war der Inhalt und in welcher Form?

7.    Wenn nein, wer hat entschieden, dass die Daten in der vorliegenden Form veröffentlicht werden?

8.    Ist beabsichtigt, dass für die Jahre 2019 und 2020 noch weitere Daten bzw. Tabellen auf der Homepage des Bundeskriminalamtes ergänzt werden?

9.    Wenn ja, bis wann und warum ist das bisher nicht geschehen?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Ist beabsichtigt die PKS für das Jahr 2021 wieder in einer umfangreicheren Form zu veröffentlichen?

12. Wenn ja, wird es wieder Tabellen geben?

13. Wenn ja, wird es wieder umfangreicheres Datenmaterial geben?

14. Wenn nein, warum nicht?