7888/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petra Wimmer, Kai Jan Krainer,            
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend aktualisierte Daten zum Familienbonus

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Mit Beginn des Jahres 2019 wurde der Familienbonus eingeführt. Inzwischen müssten der Finanzverwaltung erste steuerlichen Daten für die Inanspruchnahme vorliegen. Da in den vorliegenden Anfragebeantwortungen seitens des Ministeriums betont wird, dass die Veranlagung auch rückwirkend erfolgen kann, wird darum gebeten die Zahlen für die Jahr 2019 und 2020 extra auf Grundlage des aktuellen Veranlagungsstandes auszuweisen. Weiters basierten die Beantwortungen auf vorläufigen Datenständen der Jahresveranlagungen, hier wäre eine Aktualisierung der Daten erforderlich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

I. Familienbonus

 

(1) In wie vielen Fällen (Einkommensteuer und Lohnsteuer) wurde der Familienbonus in den Jahren 2019 und 2020 in Anspruch genommen? Für wie viele Kinder wurde der Familienbonus in den Jahren 2019 und 2020 in Anspruch genommen?  Wie viele Frauen bzw. Männer haben den Familienbonus in Anspruch genommen?
Bitte um Angabe der Gesamtsumme sowie auch um Differenzierung der Daten nach Familienbonus bis zum 18. Lebensjahr und darüber bzw. zusätzlich nach ganzem/halben/teilweisen Familienbonus.

(2) In wie vielen Fällen konnte der Familienbonus in den Jahren 2019 und 2020 zur Gänze oder nur teilweise in Anspruch genommen werden? Wie viele Frauen bzw. Männer haben den Familienbonus in Anspruch genommen?

Bitte um Angabe der Zahl der Steuerfälle, der Gesamtsumme des ausbezahlten Familienbonus und für wie viele Kinder der Familienbonus ganz, halb oder teilweise in Anspruch genommen wurde, sowie auch um Differenzierung der Daten nach Familienbonus bis zum 18. Lebensjahr und darüber.

(3) Wie hoch war der beantragte/ausbezahlte Familienbonus in den Jahren 2019 und 2020 (Einkommensteuer und Lohnsteuer) nach Dezilen des zu versteuernden Einkommens lt. Einkommen-/Lohnsteuererklärung gesamt sowie auch unterschieden nach Familienbonus bis 18. Lebensjahr und darüber?

Bitte auch um Angabe der Gesamt/-Fallanzahl sowie im Detail die Inanspruchnahme durch Männer und Frauen.

(4) In wie vielen Fällen der Jahre 2019 und 2020 wurde der Familienbonus beantragt, es konnte mangels Steuerzahlung kein Familienbonus ausgezahlt werden, es stand aber auch kein Kindermehrbetrag zu (Nullfälle Familienbonus ohne Kindermehrbetrag insgesamt und getrennt nach Familienbonus bis zum 18. Lebensjahr und darüber)

Bitte auch um Angabe der Gesamt/-Fallanzahl sowie im Detail die Inanspruchnahme durch Männer und Frauen.

 

 

II. Kindermehrbetrag

Bitte um zusammenfassende tabellarische Darstellung folgender Teilfragen:

(5) In wie vielen Fällen der Jahre 2019 und 2020 (Einkommensteuer und Lohnsteuer) wurde der Kindermehrbetrag in Anspruch genommen?

(6) Wie viele Frauen bzw. Männer haben den Kindermehrbetrag in Anspruch genommen?

(7) Für wie viele Kinder (bis zum 18. Lebensjahr und darüber) wurde der Kindermehrbetrag beantragt/in Anspruch genommen?

(8) In wie vielen Fällen konnte der Kindermehrbetrag nicht in Anspruch genommen werden, weil für mindestens 330 Tage im Kalenderjahr steuerfreie Leistungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a, lit. c oder Leistungen aus der Grundversorgung oder Mindestsicherung bezogen wurden?

 

III.  kontratheoretisches Vergleichsszenario

(9) Wie viel hätte es gekostet, wäre, statt der Einführung des Familienbonus und des Kindermehrbetrages, die Familienbeihilfe für alle Kinder um 1.500 Euro pro Jahr erhöht worden? Bitte um Darstellung der budgetären Vergleichszahlen für Kinder bis zum 18. Lebensjahr und darüber für die Jahre 2019 und 2020.

(10)   Wie hoch wären die Einsparungen in der Verwaltung durch Nicht-Administration des Familienbonus gewesen? Bitte um Darstellung der budgetären Vergleichszahlen für die Jahre 2019 und 2020 inklusive Einmalkosten der EDV-technischen Umsetzung des Familienbonus.