7994/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.09.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Sabine Schatz. Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend                                                                

Postenschacher der ÖVP  -  Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung

 

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission hat mit 5. August 2021 festgestellt, dass die Besetzung der Funktion „einer Rektorin/eines Rektors der Pädagogischen Hochschule OÖ“ des BMBWF mit Prof. Mag. DDr. Walter Vogel eine Diskriminierung von Prof. Mag. Herbert Gimpl aufgrund der Weltanschauung gemäß § 13 Abs. 1 Z. 5 B-GlBG darstellt.

 

Prof. Mag. Herbert Gimpl habe sich fristgerecht für die Funktion eines Rektors der PH Oberösterreich im September 2018 (wieder) beworben. Die Ausschreibung sei vom Hochschulrat (HSR) durchgeführt worden. Auf Basis des Hochschulgesetzes (HG 2005) und der weiteren Inhalte der Ausschreibung sei er zu einer Präsentation und Anhörung im Jänner 2019 eingeladen worden. Nach den ihm vorliegenden Informationen sei er vom rechtlich zuständigen Organ HSR einstimmig (5:0) an die erste Stelle gereiht worden. Auch die weiteren rechtlich vorgesehenen Stellungnahmen des Hochschulkollegiums (HSK) und der Dienststellenausschüsse (Verwaltung und Dozenten) hätten ihn eindeutig und einstimmig an erster Stelle gereiht. Darüber hinaus habe es eine positive schriftliche Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates der PH Oberösterreich, zusammengesetzt aus vier international anerkannten Wissenschaftlern, gegeben. Laut Aussage des Vorsitzenden des HSR sei nach Übersendung des Aktes im Februar 2019 an den zuständigen Minister und mehrmaliger Urgenz mitgeteilt worden, dass erstmalig in der Geschichte der Bestellung von Rektor*innen an Pädagogischen Hochschulen ein externes Gutachten eingeholt werden würde. Dies habe keine Entsprechung im relevanten Gesetz.

Da zwischenzeitlich seine offizielle Funktionsperiode (1. 0ktober 2014 bis 30. September 2019) beendet gewesen sei, sei ihm ein Zusatzvertrag zum geltenden Sondervertrag nach § 36 Vertragsbedienstetengesetz (VBG) ausgestellt worden. Mit einem Schreiben vom 13. November 2019 sei ihm mitgeteilt worden, dass ein Mitbewerber mit der Funktion betraut werde.

Nach Auflösung der letzten Regierung sei der Akt an die Übergangsministerin weitergegeben worden und weitere Urgenzen des HSR seien erfolgt. Weiters seien zwei parlamentarische Anfragen an den zuständigen Minister gestellt worden. Nach insgesamt elf Monaten Verfahrensdauer sei er (Prof. Mag. Gimpl) mündlich von der zuständigen Sektionschefin (SC) Mag.a Margareta Scheuringer informiert worden, dass man nach zwei externen Gutachten ein weiteres Gutachten der Finanzprokuratur einholen werde.

 

In diesem Zusammenhang stellen obige Abgeordnete folgende

Anfrage

 

1.       Wie oft wurde bisher bei derartigen Bestellungsverfahren (Rektor/in einer PH) vom Reihungsvorschlag des Hochschulrats abgewichen?

2.       Wie oft wurden bisher über den Reihungsvorschlag eines Hochschulrats hinaus auch externe Gutachten eingeholt?

3.       Gab es im Hinblick auf die Besetzung des/r Rektors/in politische Aufträge? Wenn ja, von wem?

4.       War Mag.a Christa Vogel, die für Personalentwicklung im Bundesministerium tätig ist, in irgendeiner Weise am Bestellungsverfahren eingebunden? Wenn nein, wie war dies rechtlich sichergestellt?

5.       Welche Konsequenzen ziehen Sie im Hinblick auf die Entscheidung der Bundes-Gleichbehandlungskommission?

6.       Veranlassen Sie dienstrechtliche Verfahren für die beteiligten BeamtInnen bzw. MitarbeiterInnen (Entscheidungsträger), weil Sie diskriminiert haben?

7.       Wieviel Schadenersatz muss durch diese Diskriminierung von staatlicher Seite geleistet werden?

8.       Welche Konsequenzen ziehen Sie gegenüber jenen GutachterInnen, die an der diskriminierenden Entscheidung mitgewirkt haben?

a.       Erhalten Sie weiterhin seitens des Ministeriums Aufträge?

 

9.       Werden Sie verhindern, dass künftig Gutachten und die Auswahl von Gutachtern tendenziös erfolgen (Seite 29 der Kommissionsentscheidung)?

a.       Wenn ja, wie?

b.       Wenn nein, warum nicht?

 

10.   Werden Sie dafür sorgen, dass sich die von der Kommission festgestellte unsachliche Ungleichgewichtung der Reihungskriterien bei künftigen Personalauswahlentscheidungen nicht wiederholt? (Seite 28 der Kommissionsentscheidung: „Aufgrund dieser unsachlichen Ungleichgewichtung der Kriterien hatte der Antragsteller keine Chance, eine höhere Punktezahl als sein Mitbewerber Prof. Mag. DDr. Vogel zu erreichen“).

11.   Treffen Sie Vorsorge, dass künftig keine derartigen Vorfälle mehr geschehen können?

a.       Wenn ja, wie?

b.       Wenn nein, warum nicht?

 

12.   Werden Sie den unter Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes durchgeführten Bestellvorgang aufheben und einen gesetzeskonformen Bestellvorgang einleiten?