8028/J XXVII. GP
Eingelangt am 23.09.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Alois Kainz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend Dritte Corona Impfung beim Bundesheer
Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein hatte ursprünglich angekündigt, dass die Auffrischungsimpfungen gegen Covid-19 erst im Oktober starten sollen. Nun lautet die neuerliche Empfehlung des Gesundheitsministeriums: Die dritte Corona-Impfung erfolgt sechs bis maximal neun Monate nach der „vollständigen Immunisierung“, also nach der zweiten Impfung. In einigen Bereichen wurde bereits im Dezember 2020 mit der Impfung begonnen, also liegen sie mittlerweile in diesem empfohlenen Zeitraum.
In einer Presseaussendung des Bundesministeriums für Landesverteidigung vom 16. Mai 2021 wurde folgendes ausgesandt: „Seit 11. Februar 2021 wird ressortinternes Personal im In- und Auslandseinsatz geimpft. Bis Anfang Juni sollen alle Erstimpfungen und bis Ende August alle Zweitimpfungen abgeschlossen sein.“[1]
Da die dritte Corona-Impfung sechs bis maximal neun Monate nach der „vollständigen Immunisierung“ erfolgen soll, sollten sich die ersten Personen, welche bereits im Februar 2021 geimpft wurden, diesen Herbst/Winter ein drittes Mal impfen lassen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landesverteidigung folgende
Anfrage
1. Wie hoch ist die Impfquote beim Personal des Bundesministeriums für Landesverteidigung?
a.)
Gab es irgendwelche Personen, bei denen es zu Impfreaktionen kam?
b.) Falls es Impfreaktionen gab, wie lange mussten diese Personen in Folge in
den Krankenstand gehen?
2.
Wie hoch ist
die Impfquote bei den Soldaten des Bundesheeres?
a.) Gab es irgendwelche Personen, bei denen es zu Impfreaktionen kam?
b.) Falls es Impfreaktionen gab, wie lange mussten diese Personen in Folge in
den Krankenstand gehen?
3.
Wie sehen
die Pläne für die dritte Corona-Impfung des Personals und der
Soldaten aus? Bitte um detaillierte Darstellung.
a.) Wer haftet, sollte es zu Impfschäden nach der dritten Impfung kommen?
4.
Welche
Folgen hat es für Grundwehrdiener, wenn sie sich im Zuge der Stellung
nicht impfen lassen wollen?
a.) Hat die Impfverweigerung einen Einfluss auf die Tauglichkeit?
b.) Hat die Impfverweigerung einen Einfluss auf die Verwendung im
Grundwehrdienst?
5.
Gibt es eine
Impfpflicht bei Definitivstellung, analog zu Schülern in Ausbildung im
Gesundheitsbereich, bei Übernahme in ein Dienstverhältnis?
a.) Falls ja, wie rechtfertigen Sie das?