8030/J XXVII. GP

Eingelangt am 23.09.2021
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Anfrage

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Subsidiär Schutzberechtigte Afghanen aus Afghanistan-Urlaub ausgeflogen

 

Am 27. August 2021 wurde in der Tageszeitung „Heute“ folgendes berichtet:

Heimaturlaub für geflohene Afghanen ist legal

Wen hat das österreichische Außenministerium aus Afghanistan ausfliegen lassen? Neben österreichischen Staatsbürgern mit afghanischen Wurzeln wurden auch Afghanen mit einem gültigen Aufenthaltstitel (z.B. Rot-weiß-rot-karte) nach Österreich zurückgebracht. Soldaten des österreichischen Jagdkommandos sicherten den Transport der Menschen an den Taliban vorbei zum Flughafen in Kabul.

Insgesamt waren es bis gestern 17.00 Uhr 91 Personen. Die „Salzburger Nachrichten“ meldeten, dass darunter aus Afghanistan geflohene subsidiär Schutzberechtigte gewesen sein sollen, die ihre alte Heimat besucht hatten.

Dürfen diese Menschen zurück oder verspielen sie durch ihren Afghanistan-aufenthalt ihren Flüchtlingsstatus bei uns?

Die kurzzeitige Rückkehr in ihr Herkunftsland bedeute nicht, dass diese Menschen ihren Schutz durch Österreich verlieren, erklärt der grüne Abgeordnete Georg Bürstmayr, ein Anwalt für Fremdenrecht. Subsidiär Schutzberechtigten, das sind Flüchtlinge mit abgelehnten Asylbescheiden, drohe keine Aberkennung ihres Schutzstatus, wenn sie in Afghanistan bedroht werden.“[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.    In welcher Art und Weise wurde Österreich darüber informiert, welche Personen zu evakuieren sind?

2.    Wer hat wen in Österreich darüber informiert, welche Personen zu evakuieren sind?

3.    Wie viele Personen wurden durch Österreich evakuiert?

4.    Wie viele davon waren österreichische Staatsbürger?

5.    Welche Nationalitäten hatten die die restlichen Personen?

6.    Seit wann sind die Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft jeweils im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft?

7.    Wie viele der evakuierten Personen waren Asylberechtigte?

8.    Welche Nationalität hatten diese Asylberechtigten?

9.    Seit wann waren diese Personen jeweils Asylberechtigte?

10. Wurde der Asylstatus aufgrund der freiwilligen Rückkehr bei den evakuierten Asylberechtigten überprüft?

11. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Waren auch „Geduldete“ unter den Personen?

14. Wie viele der evakuierten Personen waren subsidiär Schutzberechtigte?

15. Welche Nationalität hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?

16. Seit wann waren diese Personen jeweils subsidiär Schutzberechtigte?

17. Wie viele subsidiär schutzberechtigte Afghanen wurden insgesamt durch die Soldaten des österreichischen Jagdkommandos aus Afghanistan ausgeflogen, aufgegliedert auf Nationalität, Geschlecht und Alter der Personen?

18. Seit wann besitzen diese Personen jeweils den Status des subsidiär Schutzberechtigten?

19. Wie lange haben sich diese subsidiär schutzberechtigten Afghanen zu diesem Zeitpunkt bereits in Afghanistan aufgehalten?

20. Was war der Grund für den Afghanistan Aufenthalt dieser subsidiär Schutzberechtigten Afghanen?

21. Sehen Sie einen Änderungsbedarf, da laut dem in der Präambel genannten Artikel eine kurzzeitige Rückkehr in das Heimatland von subsidiär Schutzberechtigten nicht bedeutet, dass Ihnen dieser Status aberkannt wird, sofern sie im Heimatland weiterhin bedroht werden?

22. Was ist demnach eine „kurzzeitige Rückkehr“? Bitte um genaue Erläuterung, um wie viele Tage es sich hier handelt.

23. Wer kontrolliert, ob die subsidiär Schutzberechtigten in ihrem Heimatland weiterhin bedroht werden?

24. Ist es nicht naheliegend, dass, wenn ein subsidiär Schutzberechtigter in sein Heimatland zurückkehrt, die Bedrohung nicht mehr vorliegt?

25. Planen Sie künftig eine Gesetzesänderung, wonach Personen der Status als subsidiär Schutzberechtigter versagt wird, sollte er Urlaub in seiner Heimat machen?

26. Wenn ja, was ist konkret geplant?

27. Wenn ja, wann?

28. Wenn nein, warum nicht?



[1] https://www.pressreader.com/austria/heute-wien-ausgabe/20210827/281685437937569