8314/J XXVII. GP

Eingelangt am 20.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Jobabbau durch Altersteilzeit in der Sozialversicherung (Folgeanfrage)

 

Eine Milliarde Euro sollte durch die von Schwarz-Blau beschlossene Sozialversicherungsreform  eingespart werden. Nun ist bekannt, wodurch dies hauptsächlich erfolgen soll: Eine als Altersteilzeit getarnte Frühpension auf Kosten der Versicherten. Am 5. Dezember 2019 berichteten die Presse1 und orf.at 2 über die Maßnahmen der Sozialversicherung. Die Einsparungen sollten vor allem bei den Funktionär_innen erfolgen ("Funktionärsmilliarde"), bei den Mitarbeiter_innen waren keine Kürzungen vorgesehen - diese bekamen eine Jobgarantie zugesichert. Parallel dazu wurde aber angekündigt, dass innerhalb von zehn Jahren 30 Prozent aller Mitarbeiter_innen über natürliche Abgänge abgebaut werden sollten. Dies geschieht nun über über diese außerordentlich großzügige Altersteilzeitregelung, die nichts anderes als eine verkappte Frühpension auf Kosten der Beitragszahler ist:

Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt für Männer bei 65 Jahren. Nimmt ein Beschäftigter der das Altersteilzeitmodell der Sozialversicherung in Anspruch, geht er im Extremfall acht Jahre früher außer Dienst, als gesetzlich vorgesehen und kassiert 80 Prozent der Bezüge. 

Für die Dauer des Modells gebühren den Beschäftigten folgende Bezüge des Bezuges vor Inanspruchnahme:

 

Bei 25 anrechenbaren Dienstjahren

75 %

Bei 26 anrechenbaren Dienstjahren

76 %

Bei 27 anrechenbaren Dienstjahren

77 %

Bei 28 anrechenbaren Dienstjahren

78 %

Bei 29 anrechenbaren Dienstjahren

79 %

Ab 30 anrechenbaren Dienstjahren

80 %

 

Damit finanzieren die Versicherten frühzeitige Ruhestände der Sozialversicherungsbeschäftigten. Schon länger ist bekannt, dass Altersteilzeit einen versteckten Weg in die Frühpension darstellt. Dies gilt nicht nur für die gesetzlich geregelte geblockte Altersteilzeit, sondern in viel stärkerem Maße für die betriebliche Altersteilzeit der Sozialversicherung. 

Dieses Modell der "betrieblichen Altersteilzeit" wurde am 22. Oktober von der Trägerkonferenz des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger beschlossen - als "freiwillige" Möglichkeit für die Beschäftigten der Sozialversicherung. Das Modell sieht vor, dass Beschäftigte, die mindestens 25 Jahre Dienstjahre und bei Antragstellung das 52. Lebensjahr vollendet haben, in die geblockte Altersteilzeit gehen können - gegliedert in eine "Arbeitsphase" und eine "Freizeitphase". Anders jedoch, als bei dem regulären geblockten Altersteilzeitmodell, das eine Freizeitphase von maximal 2,5 Jahren vorsieht, erlaubt das Modell der Sozialversicherung eine Freizeitphase von bis zu acht Jahren. Berichten zufolge steht in Einzelfällen in der SVS ein Monat Arbeitsphase gleich 80 Monaten Freizeitphase gegenüber.

Berücksichtigt man, dass Mitarbeiter der Versicherungen ohnehin einen Anspruch auf Zusatzpensionen auf Kosten der Versicherten haben, würde eine derartige Regeln eine mehrjährige Dienstfreistellung auf deren Kosten bedeuten und diesen damit klar gegen eine effiziente Mittelverwendung sprechen. Da zum Zeitpunkt der vorhergehenden Anfrage noch kaum Daten verfügbar waren, besteht nun die Hoffnung auf Einblicke in die Praxis.

(1) https://www.diepresse.com/5733466/sozialshyversicherung-jobabbau-mit-verkappter-fruhpension 

(2) https://orf.at/stories/3146576/ 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Wie viele Beschäftigte haben bereits ein Ansuchen auf betriebliche Altersteilzeit gestellt (bitte um Aufgliederung nach Träger und Monat der Antragstellung)?
  2. Wie viele Beschäftigte sind bereits in betriebliche Altersteilzeit gegangen (bitte um Aufgliederung nach Träger und Startmonat der Umsetzung)?
  3. Wie verhält sich das Verhältnis der Arbeitsphasen und Freizeitphasen bei diesen Beschäftigten (Bitte um Aufschlüsselung nach Träger)?
  4. Bei wie vielen Beschäftigten überwiegt der Anteil der Freizeitphasen gegenüber der Arbeitsphasen (Bitte um Aufschlüsselung nach Träger)?
  5. Wie viele Antragsteller_innen fallen in Kategorie 6 (siehe Tabelle) und haben somit Anspruch auf 80 Prozent des Bezuges vor Inanspruchnahme (Bitte um Aufschlüsselung nach Träger)?
  6. Wie viele Beschäftigte sollen das Altersteilzeitmodell nach den Plänen des SV-Managements voraussichtlich in Anspruch nehmen (Bitte um Aufschlüsselung nach Träger)?
  7. Wie hoch sind die erwarteten Kosten oder Einsparungen für dieses Altersteilzeitmodell pro Jahr (Bitte um Aufschlüsselung nach Träger)?
    1. Wie hoch sind die erwarteten Kosten oder Einsparungen insgesamt (Bitte um Aufschlüsselung nach Träger?
  1. Können Sie ausschließen, dass es zu Fällen kommt, in denen einer Arbeitsphase von einem oder zwei Monaten eine Freizeitphase von 70 oder mehr Monaten gegenübersteht?
    1. Wenn nein, was tun Sie, um solche Fälle zu unterbinden?