8314/J XXVII. GP
Eingelangt am 20.10.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Jobabbau durch Altersteilzeit in der Sozialversicherung (Folgeanfrage)
Eine Milliarde Euro sollte durch die von Schwarz-Blau beschlossene Sozialversicherungsreform eingespart werden. Nun ist bekannt, wodurch dies hauptsächlich erfolgen soll: Eine als Altersteilzeit getarnte Frühpension auf Kosten der Versicherten. Am 5. Dezember 2019 berichteten die Presse1 und orf.at 2 über die Maßnahmen der Sozialversicherung. Die Einsparungen sollten vor allem bei den Funktionär_innen erfolgen ("Funktionärsmilliarde"), bei den Mitarbeiter_innen waren keine Kürzungen vorgesehen - diese bekamen eine Jobgarantie zugesichert. Parallel dazu wurde aber angekündigt, dass innerhalb von zehn Jahren 30 Prozent aller Mitarbeiter_innen über natürliche Abgänge abgebaut werden sollten. Dies geschieht nun über über diese außerordentlich großzügige Altersteilzeitregelung, die nichts anderes als eine verkappte Frühpension auf Kosten der Beitragszahler ist:
Das gesetzliche Pensionsantrittsalter liegt für Männer bei 65 Jahren. Nimmt ein Beschäftigter der das Altersteilzeitmodell der Sozialversicherung in Anspruch, geht er im Extremfall acht Jahre früher außer Dienst, als gesetzlich vorgesehen und kassiert 80 Prozent der Bezüge.
Für die Dauer des Modells gebühren den Beschäftigten folgende Bezüge des Bezuges vor Inanspruchnahme: |
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Bei 25 anrechenbaren Dienstjahren |
75 % |
Bei 26 anrechenbaren Dienstjahren |
76 % |
Bei 27 anrechenbaren Dienstjahren |
77 % |
Bei 28 anrechenbaren Dienstjahren |
78 % |
Bei 29 anrechenbaren Dienstjahren |
79 % |
Ab 30 anrechenbaren Dienstjahren |
80 % |
Damit finanzieren die Versicherten frühzeitige Ruhestände der Sozialversicherungsbeschäftigten. Schon länger ist bekannt, dass Altersteilzeit einen versteckten Weg in die Frühpension darstellt. Dies gilt nicht nur für die gesetzlich geregelte geblockte Altersteilzeit, sondern in viel stärkerem Maße für die betriebliche Altersteilzeit der Sozialversicherung.
Dieses Modell der "betrieblichen Altersteilzeit" wurde am 22. Oktober von der Trägerkonferenz des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger beschlossen - als "freiwillige" Möglichkeit für die Beschäftigten der Sozialversicherung. Das Modell sieht vor, dass Beschäftigte, die mindestens 25 Jahre Dienstjahre und bei Antragstellung das 52. Lebensjahr vollendet haben, in die geblockte Altersteilzeit gehen können - gegliedert in eine "Arbeitsphase" und eine "Freizeitphase". Anders jedoch, als bei dem regulären geblockten Altersteilzeitmodell, das eine Freizeitphase von maximal 2,5 Jahren vorsieht, erlaubt das Modell der Sozialversicherung eine Freizeitphase von bis zu acht Jahren. Berichten zufolge steht in Einzelfällen in der SVS ein Monat Arbeitsphase gleich 80 Monaten Freizeitphase gegenüber.
Berücksichtigt man, dass Mitarbeiter der Versicherungen ohnehin einen Anspruch auf Zusatzpensionen auf Kosten der Versicherten haben, würde eine derartige Regeln eine mehrjährige Dienstfreistellung auf deren Kosten bedeuten und diesen damit klar gegen eine effiziente Mittelverwendung sprechen. Da zum Zeitpunkt der vorhergehenden Anfrage noch kaum Daten verfügbar waren, besteht nun die Hoffnung auf Einblicke in die Praxis.
(1) https://www.diepresse.com/5733466/sozialshyversicherung-jobabbau-mit-verkappter-fruhpension
(2) https://orf.at/stories/3146576/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende