8361/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Kainz
und weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Überstunden im BMA
Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses liegen Überstunden vor, wenn die gesetzlich zulässige Normalarbeitszeit überschritten wird. Für Überstunden gebührt entweder ein Zuschlag oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich.
In den einzelnen Bundesministerien stellen die Personalkosten einen erheblichen Teil der Gesamtkosten dar, welche letztendlich unseren Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen zur Last fallen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende
Anfrage
1. Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Ressort seit Beginn der Legislaturperiode geleistet? Bitte auch um Aufgliederung nach Jahren.
2. Wie wurden die geleisteten Überstunden durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Beginn der Legislaturperiode konkret vergütet?
3. Wie hoch waren die Gesamtkosten in Ihrem Ressort für die Ausbezahlung von Überstunden seit Beginn der Legislaturperiode? Bitte um Aufgliederung nach Jahren.
4.
Nach welchem
Prinzip werden Überstunden in Ihrem Ressort entweder mittels
Überstundenzuschlages oder mittels Zeitausgleich abgegolten?
a.) Wie ist das Verhältnis zwischen nicht ausbezahlten Überstunden
bei Männern und Frauen?
5. Wie viele Überstunden haben jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche einen „All-In“ Vertrag haben, durchschnittlich pro Jahr seit Beginn der Legislaturperiode geleistet?
6.
Welches
System gibt es in Ihrem Ressort für Arbeitszeitaufzeichnungen?
a.) Gab es in Ihrer Legislaturperiode Missbräuche dieses Systems und falls
ja wie wurden dies geahndet?