8363/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Überstunden im BMSGPK

 

Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses liegen Überstunden vor, wenn die gesetzlich zulässige Normalarbeitszeit überschritten wird. Für Überstunden gebührt entweder ein Zuschlag oder eine Abgeltung durch Zeitausgleich.

 

In den einzelnen Bundesministerien stellen die Personalkosten einen erheblichen Teil der Gesamtkosten dar, welche letztendlich unseren Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen zur Last fallen. 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Überstunden haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Ressort seit Beginn der Legislaturperiode geleistet? Bitte auch um Aufgliederung nach Jahren.  

2.    Wie wurden die geleisteten Überstunden durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Beginn der Legislaturperiode konkret vergütet?

3.    Wie hoch waren die Gesamtkosten in Ihrem Ressort für die Ausbezahlung von Überstunden seit Beginn der Legislaturperiode? Bitte um Aufgliederung nach Jahren.

4.    Nach welchem Prinzip werden Überstunden in Ihrem Ressort entweder mittels Überstundenzuschlages oder mittels Zeitausgleich abgegolten?
a.) Wie ist das Verhältnis zwischen nicht ausbezahlten Überstunden bei Männern und Frauen? 

5.    Wie viele Überstunden haben jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche einen „All-In“ Vertrag haben, durchschnittlich pro Jahr seit Beginn der Legislaturperiode geleistet?

6.    Welches System gibt es in Ihrem Ressort für Arbeitszeitaufzeichnungen?
a.) Gab es in Ihrer Legislaturperiode Missbräuche dieses Systems und falls ja wie wurden dies geahndet?