8369/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage
der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Ergänzung vom 2. September 2021 zum Memorandum of Understanding zu Covid-19-Impfungen zwischen Österreichischer Ärztekammer und Gesundheitsministerium (Abschluss April 2020)
In Medienkreisen existiert nachstehendes Dokument und umfasst eine „Absprache“ zwischen Ärztekammer und Gesundheitsministerium der „besonderen Art“:
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese „Ergänzung vom 2. September 2021“ und das Ursprungsdokument vereinbart?
2. Welche Rechtsgrundlage legitimiert insbesondere Sie als Gesundheitsminister, eine Zug um Zug-Vereinbarung zwischen „Leistungen der freiberuflich tätigen Ärzteschaft und der Ärztekammer“ und einer „Honorarvereinbarung“ zu treffen?
3. Können Sie ausschließen, dass Sie durch diese von Ihnen persönlich unterzeichneten „Ergänzung vom 2. September 2021“ gegen einschlägige Gesetze der Republik Österreich verstoßen haben?
4. Wenn ja, auf welche Grundlagen stützen Sie sich bei dieser Rechtsmeinung?