8370/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Folgeanfrage zu 7084/AB betreffend Anzahl E-Mails aus dem Kabinett an Mitarbeiter des BMA Geschäftszahl: 2021- 0.2030.287-PR-Agentur Schütze und Lobbying für Hygiene Austria

 

Folgende Antwort wurde durch Bundesminister Univ .Prof. Dr. Martin Kocher in der Anfragebeantwortung 7084/AB betreffend Anzahl E-Mails aus dem Kabinett an Mitarbeiter des BMA Geschäftszahl: 2021- 0.2030.287-PR-Agentur Schütze und Lobbying für Hygiene Austria erteilt:

(…) Grundsätzlich erfolgt die Abstimmung bei parlamentarischen Anfragen transparent im elektronischen Aktensystem des Bundes. Entsprechend diesem üblichen Prozedere innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit bei der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen erfolgte die Bearbeitung der parlamentarischen Anfrage Nr. 6115/J vom 26.03.2021 betreffend PR-Agentur Schütze und Lobbying für Hygiene Austria im Aktensystem des Bundes unter der GZ. 2021-0.230.287. Zu dieser konkreten parlamentarischen Anfrage wurde eine E-Mail von der zuständigen Fachreferentin im Ministerbüro am 29.04.2021 an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Fachabteilung für parlamentarische Anfragen innerhalb des Präsidiums meines Ressorts übermittelt. (...)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Sind Sie als Arbeitsminister der Republik Österreich, der einen Eid auf die Verfassung geleistet hat, der Auffassung, dass eine Anfragebeantwortung wahrheitsgemäß und umfassend zu erfolgen hat?

2)    Sind Sie als Arbeitsminister der Republik Österreich, der einen Eid auf die Verfassung geleistet hat, der Auffassung, dass eine nicht wahrheitsgemäße und nicht umfassende Anfragebeantwortung das Tatbild eines Amtsmissbrauchs bzw. einer Urkundenunterdrückung verwirklichen könnte?

3)    Sind Sie im Zusammenhang mit den Fragen 1) und 2) weiterhin der Auffassung, dass nur eine E-Mail zu Nr. 6115/J vom 26.03.2021 betreffend PR-Agentur Schütze und Lobbying für Hygiene Austria im Aktensystem des Bundes unter der GZ. 2021-0.230.287. durch eine Fachreferentin des Ministerbüros an die zuständige Fachabteilung der Präsidialsektion geschrieben worden ist?

4)    Wer war bzw. ist die Fachreferentin, die diese E-Mail geschrieben hat?

5)    Welchen Inhalt hat diese E-Mail?

6)    Können Sie in diesem Zusammenhang ausschließen, dass weitere E-Mails gelöscht worden sind?

7)    Gab es eine Weisung durch Sie als Minister betreffend dieser E-Mail?

8)    Wenn ja, welchen Inhalts?

9)    Gab es eine Weisung durch Ihre Kabinettschefin bzw. Generalsekretärin betreffend dieser E-Mail?

10) Wenn ja, welchen Inhalts?

11) Was ist der Inhalt der gesamten Abstimmung bei dieser parlamentarischen Abstimmung im Aktensystem des Bundes unter der GZ. 2021-0.230.287?