8374/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend 20.02.01 Arbeitsinspektion Ziel 1

Folgendes Ziel 1 wurde durch Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher im Detailbudget 20.02.01 Arbeitsinspektion BMA im Budget UG 20 (Arbeit) formuliert:

Ziel 1 Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit durch zielgerichtete Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion.

 

Wie werden die Ziele verfolgt?

 

Maßnahmen:

Präventionsmaßnahmen: Wachdienste

 

Wie sieht Erfolg aus?

 

Meilensteine/Kennzahlen für 2022

Wirkungsorientierte Kontrolle und Beratung von Wachdienst-Unternehmen sowie von Unternehmen, die Wachdienste beschäftigen

 

Istzustand (Ausgangspunkt der Planung für 2022)

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Wachdiensten sind in sehr unterschiedlichem Einsatz: Portierdienste, Fahrzeug-Abfertigung mit viel Stress und Verantwortung, in oder vor Handelsgeschäften, bei der Überwachung von Baustellen und im Straßenbau. Die Arbeitsplätze sind exponiert, z.B. Sonne, Regen. Mit diesem Arbeitsschwerpunkt gewinnt die Arbeitsinspektion einen inhaltlichen Überblick über die Branche und deren Arbeitsbedingungen und kann Verbesserungen unterstützen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum haben Sie sich als Bundesminister für Arbeit für dieses Ziel 1 entschieden?

2)    War dieses Ziel in der Vergangenheit, d.h. in den Jahren 2020 und 2021 jemals in Gefahr, dass es für 2022 so prominent festgelegt werden muss?

3)    Welche alternativen Ziele wurden zum Ziel 1 (andere Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektionen) diskutiert?

4)    Warum hat man etwa nicht die Situation von Erntehelfern oder insgesamt Arbeitsleihkräften in Industrie und Gewerbe als Ziel für Schwerpunktationen der Arbeitsinspektionen herangezogen?

5)    Gab es für die Formulierung dieses Ziels eine Anregung aus dem Mitarbeiterstab der Arbeitsinspektionen?

6)    Gab es für die Formulierung dieses Ziels eine Anregung aus der Wirtschaft?

7)    Gab es für  die Formulierung dieses Ziels eine Anregung aus Arbeiterkammer oder ÖGB?

8)    Wurden diese im BMA bzw. in Ihrem Kabinett oder im Generalsekretariat diskutiert?

9)    Wie bewerten Sie als Verhaltensökonom dieses Ziel?