8377/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage
der Abg. Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit
betreffend Folgeanfrage zu 7045/AB Geschäftszahl: 2021-0.226.838 - Neue Vorwürfe gegen die Hygiene Austria – Keine Erhebung der Anstellungsverhältnisse
Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher teilt in seiner Anfragebeantwortung 7045/AB unter anderem mit:
(…) Die am 02.03.2021 durchgeführte Kontrolle bezweckte ursprünglich nur die Erhebung des Arbeitsunfalls vom 15.02.2021. Bei der zeitgleich stattfindenden Hausdurchsuchung durch WKStA, LKA, BKA und Finanzpolizei kam es zu Kontakten zwischen dem Arbeitsinspektor und den Kontrollorganen; die stichprobenartige Kontrolle der Arbeitszeitaufzeichnungen erfolgte nach deren Hinweis auf fehlerhafte Arbeitszeitaufzeichnungen auf Basis einer Anwesenheitsliste von 112 überlassenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Die Gesamtzahl der am 02.03.2021 bei Hygiene Austria direkt angestellten bzw. über ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde nicht erhoben. (…)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende
ANFRAGE
1) Warum wurde die Gesamtzahl der am 02.03.2021 bei Hygiene Austria direkt angestellten bzw. über ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das Arbeitsinspektorat nicht erhoben?
2) Gab es dazu eine Weisung von Ihnen bzw. Ihrem Kabinett oder dem Generalsekretariat des BMA?
3) Wenn ja, wie lautete diese Weisung?
4) Wurde die Kontrolle des Arbeitsinspektorats vom 2. März 2021 bei der Hygiene Austria im Vorfeld mit der Finanzpolizei, dem Landeskriminalamt, dem Bundeskriminalamt und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft koordiniert?
5) Wann haben Sie bzw. Ihr Kabinett bzw. das Generalsekretariat des BMA von der Kontrolle des Arbeitsinspektorats vom 2. März 2021 bei der Hygiene Austria erfahren?
6) War diese Kontrolle vom 2. März 2021 bei der Hygiene Austria insbesondere mit Ihnen bzw. Ihrem Kabinett bzw. dem Generalsekretariat des BMA abgesprochen oder koordiniert?
7) Wann haben Sie bzw. Ihr Kabinett bzw. das Generalsekretariat des BMA von der Hausdurchsuchung durch WKStA, LKA, BKA und Finanzpolizei vom 2. März 2021 bei der Hygiene Austria erfahren?
8) War diese Hausdurchsuchung durch WKStA, LKA, BKA und Finanzpolizei vom 2. März 2021 bei der Hygiene Austria mit dem Arbeitsinspektorat abgesprochen oder koordiniert?