8379/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Folgeanfrage zu 6788/AB Bundesarchivgut BM a.D. Christine Aschbacher

Bundesminister Univ. Prof. Dr. Martin Kocher hat folgenden Antworten zu den Fragen 1 bis 11 übermittelt:

(…) Am 11.05.2021 wurden zwei versiegelte Behältnisse mit Schriftgut der ehemaligen Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, Mag. (FH) Christine Aschbacher, an das Österreichische Staatsarchiv übergeben. Die Behältnisse für die Übergabe wurden dem Bundesministerium für Arbeit im Vorfeld vom Österreichischen Staatsarchiv zur Verfügung gestellt. (…)

(…) Das ehemalige Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend wurde durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2020 (BGBl. I Nr. 8/2020) am 29. Jänner 2020 neu gegründet und mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2021, BGBl. I Nr. 30/2021, im Zusammenhang mit der Entschließung des Bundespräsidenten gemäß Art. 77 Abs. 3 B-VG, BGBl. II Nr. 41/2021 wurden die Angelegenheiten der Familie und Jugend an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration übertragen.

Ich habe von meiner Vorgängerin kein Schriftgut übernommen.

 Die Abgrenzung und in weiterer Folge die Sichtung erfolgte im Auftrag meines Kabinetts durch die Fachreferentinnen und Fachreferenten in Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung in meinem Ressort unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes, insbesondere § 6 Abs 3 BArchG. (…)

(…)Um auch während der derzeit vorherrschenden Corona-Situation die größtmögliche Sicherheit für alle Beteiligten gewährleisten zu können, wurde die Vorgehensweise zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und dem Österreichischen Staatsarchiv abgestimmt. Zuerst wurde die Abholung der Behältnisse durch das Bundesministerium für Arbeit koordiniert und in weiterer Folge ein Übergabetermin für den eingangs erwähnten Zeitpunkt vereinbart. Die Aushändigung der Behältnisse an das Österreichische Staatsarchiv erfolgte durch zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den zuständigen Fachabteilungen meines Ressorts. Die damalige Kabinettschefin hat die Übergabe nicht durchgeführt. (…)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Warum hat die Übergabe des Schriftguts von BM a.D. Christine Aschbacher insgesamt vier Monate in Anspruch genommen?

2)    Welche einzelnen Fachreferenten (bitte Name und Funktion anführen) haben das Schriftgut von BM a.D. Christine Aschbacher gesichtet?

3)    War insbesondere auch die Kabinettschefin und Generalsekretärin Mag. Eva Landrichtinger an dieser Sichtung des Schriftguts von BM a.D. Christine Aschbacher befasst bzw. mitbefasst?

4)    Wer traf die Letztentscheidung, welches Schriftgut von BM a.D. Christine Aschbacher an das Staatsarchiv weitergeleitet wurde?

5)    Zu welchen Zeitpunkten (Datum, Uhrzeit, Kommunikationsmittel) wurde mit BM a.D. Christine Aschbacher über den weiteren Umgang mit Ihrem Schriftgut durch Mitarbeiter des BMA kommuniziert?

6)    War in diese Kommunikation insbesondere auch Ihr Kabinett bzw. das Generalsekretariat des BMA eingebunden?

7)    Wo befand sich das Schriftgut von BM a.D. Christine Aschbacher in diesen vier Monaten zwischen 11. Jänner und 11. Mai 2021?

8)    Wie konnte im BMA sichergestellt werden, dass nicht Teile dieses Schriftguts BM a.D. Christine Aschbacher in diesem langen Zeitraum verschwinden bzw. verändert worden sind?

9)    Welche Fachabteilungen des BMA waren für die Übergabe des Schriftguts BM a.D. Christine Aschbacher an das Staatsarchiv zuständig?

10) Zwischen welche Personen erfolgte die Abstimmung über die Übergabe des Schriftguts BM a.D. Christine Aschbacher auf Seiten des BMA und auf Seiten des Staatsarchivs?