8385/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Konsumentenschutz und Budget 2022 – Widerstand des ÖVP-Wirtschaftsbundes?

 

Konsumentenschutzminister Dr. Wolfgang Mückstein hat gleich bei seinem ersten Budget für den Verbraucherschutz einen „Bauchfleck“ hingelegt. Obwohl er in seinem Wirkungsziel 4 eine Stärkung der Verbraucherinteressen ausgelobt hat, muss er beim Punkt „Ausmaß der Realisierung der konsumentenschutzrechtspolitischen Forderungen“ zugeben, dass durch den „Widerstand der Wirtschaft“ (soll wohl heißen „Widerstand des ÖVP-Wirtschaftsbundes“) die Realisierung um nicht weniger als zehn Prozentpunkte zurückgenommen werden musste.

 

„Wirkungsziel 4: Stärkung der Rechtsposition der Verbraucher:innen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung.

Warum dieses Wirkungsziel? Das strukturelle Ungleichgewicht bewirkt, dass Konsument:innen ohne ausreichend zwingende (d.h. nicht abdingbare) Rechte, ihre Anliegen und Interessen gegenüber Unternehmer:innen kaum durchsetzen können. Für den Fall, dass Unternehmer:innen diese Rechte nicht beachten, ist es notwendig, die Durchsetzung dieser Rechte sicherzustellen. Da der Zugang zum Recht für Konsument:innen einerseits in Folge der Geringfügigkeit des Geschäfts und andererseits des Prozesskostenrisikos häufig ökonomisch nicht sinnvoll ist, muss die Rechtsdurchsetzung gefördert und unterstützt werden.

Damit wird auch die Umsetzung der Ziele 16.3. "Die Rechtsstaatlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene fördern und den gleichberechtigten Zugang aller zur Justiz gewährleisten" sowie 12.8. "Bis 2030 sicherstellen, dass die Menschen überall über einschlägige Informationen und das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und eine Lebensweise in Harmonie mit der Natur verfügen" der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung unterstützt. Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt? - Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Rechts bei der Energiewende. - Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts. - Konsumentenfreundliche Umsetzung der Novelle der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48. - Sicherung der langfristigen Finanzierung der statutenmäßigen Aufgaben des Vereins für Konsumenteninformation. - Umsetzung der Richtlinie über Verbandsklage zum Schutz der Kollektivinterssen der Verbraucher:innen.“

 

 

 

„Ausmaß der Realisierung der konsumentenrechtspolitischen Forderungen“

„Die Kennzahl für das Jahr 2022 wurde gegenüber 2021 um 10 Prozentpunkte gesenkt, weil davon auszugehen ist, dass auf Grund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie die Durchsetzung konsumentenrechtspolitischer Forderungen auf großen Widerstand der Wirtschaft stoßen wird. Zu beachten ist dabei auch, dass bereits 2020 dieser Trend deutlich spürbar war. Wesentlich wird in diesem Zusammenhang die Realisierung der langfristigen Finanzierung des VKI sein.“

 

„Erfolgsquote der Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)

Es ist davon auszugehen, dass die Auswahl und Durchführung der Verfahren weiterhin mit hoher Qualität erfolgt. Erläuternd sei angemerkt, dass die Verfahren auch dazu dienen, strittige Rechtsfragen zu klären.“[1]

 

Die unterfertigten Abgeordnete richtet an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wann wird die organisatorische, personelle und finanzielle Reform des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) endlich umgesetzt werden?

2.    Wann wird es zu einer dauerhaften finanziellen Basis-Absicherung des VKI kommen?

3.    Wie hoch werden diese Basis-Beiträge für 2022 für die Überbrückungsfinanzierung des VKI sein?

4.    Welche Mittel wird das BMSGPK für den VKI ab 2023 und folgende Jahre für die Basis-Absicherung (Finanzierung) budgetieren?

5.    Auf welcher Grundlage ergibt sich dieses Basis-Budget 2022 des VKI von Seiten des BMSGPK?

6.    Welchen Beitrag wird man von der Arbeiterkammer als Basis-Beitrag 2022 fordern?

7.    Stimmt es, dass der von Ihnen in den Budgetunterlagen 2022 angesprochene „Widerstand der Wirtschaft“ sich auf den Widerstand von Teilen des ÖVP-Wirtschaftsbundes bezieht?

8.    Wenn ja, wie werden Sie diesen Widerstand des ÖVP-Wirtschaftsbundes brechen?

 

 

 



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/AKT/SCHLTHEM/SCHLAG/J2021/225Budgetrede.shtml