8395/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

Des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend COVID 19 – Maßnahmenverordnung des BMSGPK

 

Von der Einsatzführung  – Covid-19 Einsatzstab wurde folgende Information in die Justizanstalten gesendet:

 

„2. COVID-19-Maßnahmenverordnung des BMSGPK

 

Aufgrund der o.g. Verordnung haben ab sofort bis auf Weiteres alle Justizbedienstete beim Betreten der ho. Justizanstalt die sog. 2,5G-Regel zu beachten. Neben einem Impf- oder Genesungsausweis gilt nur noch ein (negativer) PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, ist die FFP2-Maske während der gesamten Dienstzeit zu tragen. Entsprechende Nachweise sind mitzuführen.

Zusätzlich haben Bedienstete, die im Spitalsbereich Dienst versehen, ständig eine FFP2- Maske zu tragen, ansonsten nur im unmittelbaren Kontakt mit Insassen.

Außerdem wurde seitens der Generaldirektion angeordnet, das jeder Bedienstete ein Mal wöchentlich ein negatives PCR-Testergebnis vorzulegen hat.

Um einen geordneten Dienstbetrieb zu gewährleisten, werde nähere Details der o.g.

Verordnung bzw. PCR-Testungen (innerhalb der Justizanstalt) zeitnah ausgearbeitet.

Die Möglichkeit eines Antikörper-Tests im Wege der Justizanstalt ist mit sofortiger Wirkung eingestellt.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

1.    Wurde diese Verordnung mit der Personalvertretung abgesprochen bzw. diese vorab in Kenntnis gesetzt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, waren die Personalvertreter mit dieser Maßnahme einverstanden?

2.    Ist Ihnen die Bediensteten-Information vom 18.Oktober 2021 des Einsatzstabes der Justizanstalt Wien – Josefstadt bekannt?

3.    Sind diese Bediensteten-Informationen in allen Justizanstalten in Österreich gültig?

a.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Mit welcher Begründung wurden die derzeit schon gültigen Maßnahmen derart verschärft?

5.    Wann werden Sie, um einen geordneten Dienstbetrieb sicherstellen zu können, nähere Details zu der Covid-19-Maßnahmenverordnung ausgearbeitet haben?

6.    Gibt es vermehrt Covid-19-Fälle in den Justizanstalten?

a.    Wenn nein, warum dann die verschärften Maßnahmen?

7.    Wie viele Covid-19-Fälle und/oder positiv Getestete gab es bei Bediensteten ab Jänner 2020 bis Ende Oktober 2021 in den österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Monaten und Bedienstete)

8.    Wie viele Covid-19-Fälle und/oder positiv Getestete gab es bei den Häftlingen ab Jänner 2020 bis Ende Oktober 2021 in den österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Monaten und Häftlinge)

9.    Wer bezahlt die PCR-Tests, die von der Generaldirektion für alle Bediensteten - auch für geimpft und genesene - angeordnet werden?

10. Können sich die Bediensteten, die weder geimpft noch genesen sind, in den Justizanstalten testen lassen?

a.    Wenn nein, warum wird diese Möglichkeit, die einen reibungsloseren Ablauf garantieren würde, nicht wahrgenommen?

b.    Werden sie sich darum bemühen diese Testungen möglich zu machen?

11. Wer wird in Zukunft in den Justizanstalten die 2,5G Nachweise überprüfen?

12. Wird es die Möglichkeit geben, die von der Generaldirektion angeordneten wöchentlichen PCR-Testungen in den Justizanstalten durchführen zu lassen?

a.    Wenn nein, werden die Bediensteten angehalten diese Tests in ihrer Freizeit zu machen?

b.    Wenn ja, wie hoch schätzen Sie und/oder die Generaldirektion die Kosten von den wöchentlich durchzuführenden Tests?

13. Werden auch die Häftlinge, ob geimpft, genesen oder gesund, wöchentlich einen PCR Test machen müssen?

a.    Wenn nein, warum nicht?

14. Wie wird mit Häftlingen verfahren, die weder geimpft noch genesen sind?

15. Ist es richtig, wie auf der Homepage der Justizanstalt Wien/Josefstadt seit 20.Oktober 2021 unter „Besucherinformation“ ersichtlich, dass alle Besucher bzw. Angehörige beim Zutritt in die Justizanstalt Wien/Josefstadt keinerlei 2,5 Nachweise erbringen müssen? https://www.justiz.gv.at/ja_wien-josefstadt/justizanstalt-wien-josefstadt/besucherinformationen~2c94848542ec4981014462fe4c524746.de.html;jsessionid=F74B1789CDA8F2E3D68F3981BB1B012A.s2

 

16. Wie ist diese Aufhebung der Maßnahmen für Angehörige bzw. Besucher der Justizanstalt Wien/Josefstadt mit den Verschärfungen vom 18.Oktober 2021 für Justizbedienstete vereinbar?

a.    Welche sachliche Rechtfertigung gibt es, dass Besucher und besuchende Angehörige, von denen man nicht weiß, ob diese geimpft, genesen oder PCR-getestet sind, bessergestellt werden wie die Bediensteten der Justizanstalt?