8405/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.10.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Lausch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage - Asylstatus für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
Der stetig wachsende Ausländeranteil in den österreichischen Justizanstalten stellt den Strafvollzug vor immer größere Herausforderungen. Auf der Homepage des Justizministeriums ist zu lesen, dass 32,6% der Insassen nicht aus EU-Staaten und 15,7% aus EU-Staaten stammen, d.h. das fast 50% der Inhaftierten keine Österreicher sind. (Was auch insofern bemerkenswert ist, als der Ausländeranteil in Österreich die 50%-Marke bislang noch nicht überschritten hat und somit eine erheblich größere kriminelle Aktivität der Ausländer evident ist).
Der hohe Ausländeranteil stellt für den österreichischen Strafvollzug eine von vielen Herausforderungen dar. Insbesondere im Hinblick auf eine erfolgreiche Resozialisierung wird die möglichst rasche Überstellung in die Herkunftsstaaten forciert. Die ausländischen Insassen kommen in erster Linie aus Rumänien, den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens, Ungarn, Nigeria und der Türkei.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundes-minister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Insassen haben 2020 während der Verbüßung
einer Untersuchungshaft oder einer Haftstrafe bzw. einer Maßnahme einen
Antrag auf Asyl gestellt? (Bitte um Aufgliederung nach
Haftform (soweit dem BMI bekannt) und Staatsangehörigkeit)
2. Wie viele Personen lt. Frage 1 erhielten daraufhin einen Asylstatus? (Bitte um
Aufschlüsselung analog der Frage 1, sowie Delikte und Strafrahmen der einzelnen Personen)
3. Wie viele dieser Insassen wurden im Asylstatus wieder mit Delikten polizeilich
auffällig (Bitte um Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und
Delikten)?
4. Wie viele Insassen haben im Jahr 2020 innerhalb eines Jahres
nach Verbüßung einer Haftstrafe einen Antrag auf Asyl gestellt? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit)
5. Wie viele Insassen haben im Jahr 2020 innerhalb eines Jahres
nach Verbüßung ihrer Haftstrafe Asyl gewährt bekommen? (Bitte um
Aufschlüsselung analog der Frage 4, sowie nach Delikten und - soweit dem
BMI bekannt - Strafdauer der einzelnen Insassen)
6. Wie viele aus dem Straf- bzw. Maßnahmenvollzug entlassene Fremde wurden
im Jahre 2020 wieder mit Delikten polizeilich auffällig? (Bitte um
Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und nach Delikten).
7. Wie erklären sie, dass 2013 in einer Anfragebeantwortung 15449/J von der damaligen Bundesministerin Mikl-Leitner die Frage 1 beantwortet werden konnte und 2020 in der Anfragebeantwortung 2118/AB von ihnen nicht beantwortet wurde?
8. Gibt es diese Statistik zu Frage 1 und folgende nicht?
a. Wenn nein, warum nicht?
9. Wird es diese Statistik irgendwann geben?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, wann?