8407/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.10.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend wichtige steirische Regionalbahnen vor dem Aus?

 

In der „Leitstrategie des Bundesministeriums über die Ausgestaltung der Eisenbahn-Infrastruktur“ (Stand Oktober 2017) sind folgende Argumente festgehalten: „Diese Leitstrategie… wird auf Grundlage einer dauerhaft tragfähigen Finanzierung dem künftigen Mobilitätsbedarf im Hinblick auf die Instandhaltung, die Erneuerung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur gerecht…“ [Rechtsgrundlage: Artikel 8 der Richtlinie 2012/34/EU]…“

 

Des Weiteren wird in diesem Dokument im europaweiten umweltpolitischen Konsens die Rolle des Schienenverkehrs klar definiert: „Der österreichische Schienenverkehr ist folglich ein bedeutender Player bei der Verbindung von nationalen und internationalen Wirtschafts- und Siedlungsräumen mit hohem Verkehrsnachfragepotenzial. Die Bahn kann somit – basierend auf ihren Systemmerkmalen – ein attraktives Angebot bieten, welches bei entsprechender Weiterentwicklung auch künftig die Position der Schiene im Verkehrsmarkt absichern bzw. verbessern kann.“ Damit ist seitens des BMK die Bedeutung des Schienenverkehrs klar definiert.

 

Auf Landesebene in der Steiermark ist bei den Regionalbahnen ein völlig anderes Bild zu erkennen. So soll der Schienenverkehr, vor allem der Steiermärkischen Landesbahnen, seitens diverser Landes- und Gemeindepolitiker der ÖVP und der Grünen in Frage gestellt werden. Dieser Anfang nahm seinen Lauf, als der steirische ÖVP-Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer die Murtalbahn einstellen wollte. Dieses Ansinnen wurde dank eines Einspruchs des Landeshauptmannes und des Verkehrslandesrates von Salzburg, ebenfalls ÖVP, vorerst eingebremst.

 

Bei der Gleichenberger Bahn stellt sich ein sehr undurchsichtiges Bild der Interessenslage von ÖVP-Politikern und eines Grünen, die einen verbissenen Feldzug gegen die Bahn gestartet haben. So sollen beispielsweise Grundstücke, die nicht im Eigentum der Gemeinde Feldbach, sondern im Eigentum der Steiermärkischen Landesbahnen und eines heimischen Betriebes sind, einer neuen Nutzung zugeführt werden. Diesbezüglich wurde in der Stadtgemeinde Feldbach, ohne Rücksprache mit den Grundstückseigentümern, ein Örtliches Entwicklungskonzept 1.04 erstellt, in dem der Schienenverkehr nicht mehr vorkommt. Gemäß den Plänen der Stadtgemeinde Feldbach soll der Landesbahnhof der Gleichenberger Bahn in Mühldorf bei Feldbach in ein sogenanntes „Naherholungsgebiet“ umgewidmet werden. Als Begründung wird eine nicht näher definierte „Tourismusbahn“ sowie die damit zusammenhängende Nachnutzung der Bahnanlagen angegeben. Gemäß dem Eisenbahngesetz müsste allerdings die bestehenden Regionalbahn als Eisenbahn im öffentlichen Verkehr niedergelegt werden.

 

Neben den juristischen Spielen der Stadtgemeinde Feldbach, ist man auch auf regionaler Ebene stets bemüht, Mittel und Wege zu finden, das Aus der Gleichenberger Bahn rechtzufertigen. Auch auf Landesebene ist man nur wenig darum bemüht, sich für den Erhalt dieser elektrifizierten Bahn einzusetzen. Dasselbe Szenario gilt auch für die Murtalbahn, auch wenn man sich bei dieser Bahn mittlerweile um den Erhalt ausgesprochen hat. Zwar seien die finanziellen Mittel für den Weiterbetrieb sichergestellt, ob und wie es in Zukunft wirklich weitergeht kann hingegen nicht beantwortet werden.

 

Da die Murtalbahn sowie auch die Gleichenberger Bahn größtes Interesse in der Bevölkerung genießen und viele Schritte gegen die Bahn unternommen werden, steht die Gefahr der endgültigen Einstellung bei der Eisenbahn im Raum. Um daher einen Einblick zum aktuellen Verfahrensstand zu bekommen, ist eine Anfrage unumgänglich.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

 

1.    Ist es im Interesse der Umwelt- und Mobilitätspolitik des Bundes bestehende Nahverkehrseisenbahnen, die ein hohes Entwicklungspotential zur Mobilitätsverlagerung von der Straße auf die Schiene haben, einzustellen?

2.    Sind bereits Maßnahmen bzw. Anträge des Landes Steiermark zur Einstellung der Murtalbahn bei der Eisenbahnbehörde im Verkehrsministerium eingereicht worden?

3.    Wenn ja, von wem?

4.    Wenn ja, wann?

5.    Wenn ja, wurde zum Einstellungsansuchen das Einstellungsverfahren bereits gestartet?

6.    Wenn ja, lässt sich die Einstellung mit der Zielsetzung des Verkehrsministeriums, keine Regionalbahnen mehr einstellen zu wollen, vereinbaren?

7.    Wenn ja, gibt es zum genannten Einstellungsvorhaben eine Stellungnahme seitens der Steiermärkischen Landesbahn und wie lautet diese konkret?

8.    Sind bereits Maßnahmen bzw. Anträge des Landes Steiermark zur Einstellung der Gleichenberger Bahn bei der Eisenbahnbehörde im Verkehrsministerium eingereicht worden?

9.    Wenn ja, von wem?

10. Wenn ja, wann?

11. Wenn ja, wurde zum Einstellungsansuchen das Einstellungsverfahren bereits gestartet?

12. Wenn ja, lässt sich die Einstellung mit der Zielsetzung des Verkehrsministeriums, keine Regionalbahnen mehr einstellen zu wollen, vereinbaren?

13. Wenn ja, gibt es zum genannten Einstellungsvorhaben eine Stellungnahme seitens der Steiermärkischen Landesbahn und wie lautet diese konkret?

14. Gibt es für die Gleichenberger Bahn und die Murtalbahn die Möglichkeit finanzielle Mittel des Bundes nach dem Privatbahngesetz zu lukrieren?

15. Wenn ja, inwiefern?

16. Wenn ja, können diese im mittelfristigen Investitionsprogramm MIP 2020-2024 berücksichtigt werden?

17. Wenn ja, in welcher Höhe?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Ist es rechtlich möglich, einen regulären Eisenbahnbetrieb mit fahrplanmäßigem Personen- und Güterverkehr auf einem Areal zur Freizeitgestaltung mit Kindergarten durchzuführen?

20. Wenn ja, welche rechtlichen Grundlagen sind hierfür maßgebend?

21. Wenn ja, wie ist die Sicherheit spielender Kinder neben rollenden Schienenfahrzeugen sichergestellt?

22. Ist es grundsätzlich möglich, dass eine Gemeinde in Form eines örtlichen Entwicklungskonzeptes über die Nutzung bzw. Widmung eines Areals eines in Betrieb befindlichen Eisenbahninfrastrukturunternehmens ohne dessen Zustimmung entscheiden kann?

23. Wenn ja, inwiefern?

24. Wenn ja, welche rechtlichen Grundlagen sind hierfür maßgebend?

25. Wie werden Sie als Verkehrsministerin die Bundesländer beim Ausbau der Schienenbahnen aktiv an Bord holen?

26. Wann ist die Elektrifizierung der sogenannten „Steirischen Ostbahn“ Graz – Gleisdorf – Feldbach – Fehring – Szent­gotthárd, geplant und kann im Zuge dessen auch die Gleichenberger Bahn auf 15kV 16,75Hz Wechselstrom umgestellt werden, um die Gleichenberger Bahn in das Steirische S-Bahn-Netz zu integrieren?

27. Wenn ja, wie lauten die konkreten Pläne?

28. Wenn nein, warum nicht?