8750/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.11.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Pensionsbonus -Sozialinstrument statt Pensionsregelung
Der §299a ASVG ermöglicht Personen auf der Basis der Dauer ihrer früheren beruflichen Tätigkeit während ihres Pensionsbezuges einen zusätzlichen Bonus. So steht dieser Bonus zur Verfügung, sofern 30 Beitragsjahre oder 40 Beitragsjahre geleistet wurden. Im Falle von 40 Beitragsjahren kann dieser Bonusbei Ehegatten aber auch im gemeinsamen Haushalt anfallen, wenn das gemeinsame Einkommen höher ist, als dies in anderen Konstellationen ausfallen würde.
Dieser Bonus stellt allerdings eine unfaire Bevorzugung der betroffenen Personen dar. Die Beitragszeiten stellen die Berechnungsgrundlage für die Höhe des Pensionsbezuges dar, die jeweilige Höhe ist also sozusagen bereits der Bonus für eine bestimmte Anzahl an Beitragsmonaten. Die Auszahlung eines zusätzlichen Pensionsbonus verzerrt lediglich die Systemaufgaben. Schon durch die Erläuterungen im Gesetzestext, ist ersichtlich, dass der Pensionsbonus die Ausgleichszulage erhöht, durch die Obergrenzen der Bezugsmöglichkeit ist ebenso festgelegt, dass es sich hierbei um ein Mittel der Sozialhilfe und Armutsprävention handelt. Dadurch greift das ASVG allerdings in das System des Sozialwesens ein und damit in Ländermaterie. Infolgedessen ist es umso interessanter, zu wissen, welche Summen durch diese Verschiebung nicht aus dem Sozialsystem, sondern aus dm Pensionstopf bezahlt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
i. Anzahl der Personen?
1. Anzahl der Personen nach Höhe der Eigenpension in 100-Euro-Sprüngen?
ii. Deren durchschnittliche Eigenpension?
iii. Deren durchschnittliche Ausgleichszulage?
iv. Deren durchschnittlicher Pensionsbonus?
i. Anzahl der Personen?
ii. Deren durchschnittliche Eigenpension?
iii. Deren durchschnittlicher Pensionsbonus?
i. Anzahl der Personen?
1. Anzahl der Personen nach Höhe der Eigenpension in 100-Euro-Sprüngen?
ii. Deren durchschnittliche Eigenpension?
iii. Deren durchschnittliche Ausgleichszulage?
iv. Deren durchschnittlicher Pensionsbonus?
i. Anzahl der Personen?
ii. Deren durchschnittliche Eigenpension?
iii. Deren durchschnittlicher Pensionsbonus?
i. Anzahl der Personen?
1. Anzahl der Personen nach Höhe der Eigenpension in 100-Euro-Sprüngen?
ii. Deren durchschnittliche Eigenpension?
iii. Deren durchschnittliche Ausgleichszulage?
iv. Deren durchschnittlicher Pensionsbonus?
i. Anzahl der Personen?
ii. Deren durchschnittliche Eigenpension?
iii. Deren durchschnittlicher Pensionsbonus?
i. Anzahl der Personen?
1. Anzahl der Personen nach Höhe der Eigenpension in 100-Euro-Sprüngen?
ii. Deren durchschnittliche Eigenpension?
iii. Deren durchschnittliche Ausgleichszulage?
iv. Deren durchschnittlicher Pensionsbonus?
i. Anzahl der Personen?
ii. Deren durchschnittliche Eigenpension?
iii. Deren durchschnittlicher Pensionsbonus?