8757/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Alois Schroll, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend den fehlenden Hochwasserschutz im Donauabschnitt zwischen Ebersdorf und Weitenegg

 

In Folge des verheerenden Donau-Hochwassers im Jahr 2002 hat die damalige Bundesregierung eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien erlassen. Die Auswirkungen und  Erfahrungen aus diesem Katastrophenhochwasser wurden dabei zum Anlass genommen, verbindliche Vereinbarungen „über die Sonderfinanzierung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau“[1] abzuschließen, um bei zukünftigen Extremereignissen an der Donau raschen und effizienten Schutz für die an der Donau liegenden Gemeinden und deren Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten.

Laut der ursprünglich getroffenen Vereinbarung hätten „die zur Vervollständigung des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau erforderlichen Maßnahmen binnen 10 Jahren ab Abschluss dieser Vereinbarung“[2] gefördert werden sollen. Mittlerweile liegt eine  konsolidierte Fassung der Vereinbarung mit einem festgesetzten Zeitrahmen von 2017 bis 2023 vor.

In der Folge konnten im niederösterreichischen Abschnitt der Donau in den letzten Jahren in fast allen Gemeinden von Grein bis in die Wachau die dringend notwendigen und unerlässlichen Hochwasserschutzbauten fertiggestellt werden. Nur im Gemeindegebiet Leiben – speziell in den dazugehörigen Katastralgemeinden -  im Bezirk Melk fehlen bisher derartige bauliche Schutzvorkehrungen, um die Bewohnerinnen und Bewohner gegen Überflutungen abzusichern. Dieser Donau-Abschnitt zwischen Ebersdorf und Weitenegg (siehe Abbildung unten) stellt einen der letzten weißen Flecken in der Landkarte der Hochwasserschutzmaßnahmen dar, was auf zunehmendes Unverständnis bei der Bevölkerung stößt und auch einige Fragen aufwirft. So mehren sich mittlerweile die Anfragen besorgter Bürgerinnen und Bürger in der Region, die hier auf Grund der errichteten Hochwasserschutzbauten flussaufwärts sowie der fehlenden eigenen Schutzmaßnahmen im Donau-Abschnitt Ebersdorf, Lehen und Weitenegg eine steigende Tendenz bei Überflutungen befürchten. So liegt nahe, dass der Pegelstand in Folge von Hochwasserereignissen im beschriebenen exponierten Gemeindegebiet schneller und höher steigen wird als bisher.

 

     Lageplan der betroffenen Marktgemeinde Leiben mit dem Donau-Abschnitt Ebersdorf bis Weitenegg

 

Eine kurze Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten erklärt in diesem Zusammenhang den dringlichen Bedarf an neuen Hochwasserschutzmaßnahmen in diesem Donau-Abschnitt. Im Zuge des Baus des Donaukraftwerkes Melk in den Jahren 1979 bis 1982 wurde entlang dieser Katastralgemeinden donauseitig ein Damm errichtet, um so die Ortschaften entlang der Bundesstraße 3 vor Überflutungen zu schützen. Der Bau der Staustufe Melk erfolgte dazu in Trockenbauweise, wobei mit dem Hauptbauwerk der Donau ein neues Bett gegraben wurde. Nach dem Durchstich bleib ein großer Donau-Altarm, der frühere Donaulauf, erhalten. Eine große Sohlschwelle am Ende des Altarmes stabilisiert dabei den Wasserstand. Durch die  Festlegung von Uferverlauf und Höhenlage der beiden Altarmufer sollten künftige Überflutungen der ufernahen Vorlandstreifen verhindert werden. Wie das Jahrhunderthochwasser im Jahr 2002 gezeigt hat, sind die erwähnten Schutzmaßnahmen im Katastrophenfall jedoch nicht mehr ausreichend, da zusätzlich zu den enormen Wassermengen der Donau im Rückstaugebiet auch der Anstieg des Grundwasserspiegels sowie starke Überflutungen mehrerer Bäche (Weitenbach, Losaubach)  schlagend werden und die Hochwassersituation massiv verschlimmert.

Auf Grund der gestiegenen Hochwassergefahr wurde im Juni 2005 an das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Wasserbau, das Ansuchen gestellt um Variantenuntersuchung für einen eventuellen Hochwasserschutz. Hierzu gibt es auch Pläne und Schriftverkehr über die Maßnahmen, welche nach dem Hochwasserereignis im August 2002 durchgeführt wurden. Aus dem Jahr 2007 liegt darüber hinaus ein Vorabzug eines Projektes durch die Hydro- Ingenieure in Krems im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie vor, das 3 verschiedene Varianten beinhaltet. Aus dem Schriftverkehr und den vorliegenden Aktennotizen geht in diesem Zusammenhang hervor, dass aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Gemeinde Leiben keine Förderung für ein Projekt in Aussicht gestellt wurde. Damit war das Projekt Hochwasserschutz für die Region auf Eis gelegt und bis heute ist die Gemeinde Leiben mit dem Donau-Abschnitt Ebersdorf bis Weitenegg der ständigen Gefahr eines neuen Jahrhunderthochwassers schutzlos ausgeliefert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.      Sind dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie etwaige Projektvorarbeiten und/ oder Planungen zu Hochwasserschutzmaßnahmen im Donau-Abschnitt Ebersdorf bis Weitenegg im Gemeindegebiet Leiben bekannt?

a.      Wenn ja, wie sehen die Pläne zu besagten Hochwasserschutzmaßnahmen aus?

b.      Wenn ja, können Sie die Pläne und/ oder die Projektvorarbeiten an den Anfragensteller übermitteln?

c.       Wenn nein, warum gibt es hier noch keine Pläne für Hochwasserschutzmaßnahmen?

 

2.      Liegen Ihnen Kostenberechnungen für die im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz in der Gemeinde Leiben in Frage kommenden Varianten vor?

a.      Wenn ja, seit wann sind die Kostenberechnungen bekannt?

b.      Wenn ja, wie sehen die Kostenberechnungen für die verschiedenen Projektmöglichkeiten aus?

c.       Wenn ja, können Sie die Kostenberechnungen an den Anfragensteller übermitteln?

 

3.      Bis zum Donauabschnitt Leiben wurden bereits flächendeckend Hochwasserschutzmaßnahmen im Donauuferbereich realisiert. Auf Grund des ungeschützten Teilstückes im Gemeindegebiet Leiben steigt bei den betroffenen Anrainerinnen und Anrainern die Angst vor dem nächsten „Jahrhunderthochwasser“. Sind im Katastrophenfall die Auswirkungen der flussaufwärts liegenden - bereits realisierten -  Schutzmaßnahmen auf den Donaupegelstand und damit verbundene Überflutungen bekannt?

a.      Wenn ja, wie sehen die Auswirkungen aus?

b.      Gibt es dazu Untersuchungen und wenn ja, welche Ergebnisse liefern diese Untersuchungen?

c.       Wenn ja, können Sie die Untersuchungen an den Anfragensteller übermitteln?

d.      Wenn nein, warum wurde auf diese Problematik nicht eingegangen?

e.      Wenn nein, warum gibt es keine Untersuchungen zu dieser Problematik?

 

4.      Durch den fehlenden Hochwasserschutz im Gemeindegebiet Leiben samt Katastralgemeinden müssen zahlreiche Anrainerinnen und Anrainer sowie Betriebe und Unternehmen mit der ständigen Gefahr von Überschwemmungen leben. Liegen Ihnen als zuständige Bundesministerin Untersuchungen und Studien vor, wie viele Haushalte und Betriebe/ Unternehmen im Falle eines Hochwasserereignisses betroffen wären?

a.      Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen?

b.      Wenn ja, gibt es dazu auch eine Abschätzung der möglichen Schadenskosten im Katastrophenfall für die Region Leiben?

c.       Wenn ja, können Sie die Studien an den Anfragensteller übermitteln?

d.      Wenn nein, warum gibt es derartige Untersuchungen nicht?

 

5.      Für die Umsetzung möglicher Hochwasserschutzmaßnahmen im österreichischen Donaugebiet gibt es entsprechend der vorliegenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG einen genauen Schlüssel, wie die Kosten zwischen Bund, Land und Gemeinde aufgeteilt werden (Bund 50%, Land 30%, Antrag stellende/r Interessent/in 20%). Welche Maßnahmen sind vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie geplant, falls eine Gemeinde den benötigten Anteil von 20% an den Projektkosten nicht stemmen kann?

a.      Besteht hier die Möglichkeit einer Sonderförderung?

b.      Welche Möglichkeiten werden von Ihrer Seite aus angedacht, wenn eine Gemeinde die Hochwasserschutzmaßnahmen aus finanziellen Gründen nicht realisieren können?

 

6.      Können Sie als zuständige Bundesministerin verantworten, dass hier eine Gemeinde im Stich gelassen wird und in der Folge auf sich selbst gestellt ist, wenn die Hochwasserschutzmaßnahmen aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden können?

a.      Wenn nein, warum haben Sie als zuständige Bundesministerin in diesem Zusammenhang kein Mitspracherecht?

 

7.      Laut der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG geht es um die Realisierung von „zur Vervollständigung des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau erforderlichen Maßnahmen“[3]. Gibt es von Ihrer Seiten Pläne für die Zukunft, auch in diesem fehlenden Teilstück entsprechende Hochwasserschutzmaßnahmen zu realisieren?

a.      Wenn ja, wie sehen diese Hochwasserschutzmaßnahmen aus?

b.      Wenn ja, gibt es für die Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen im besagten Donau-Abschnitt einen Zeitplan?

c.       Wenn nein, warum gibt es hier keine Pläne?



[1] RIS - BGBLA_2007_II_67 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at), 17.11.2021, 10:45 Uhr

[2] ebenda

[3] RIS - BGBLA_2007_II_67 - Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (bka.gv.at), 17.11.2021, 10:45 Uhr