8777/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.11.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend VKI startet Sammelaktion: Kostenerstattung für Skisaisonkarten 2019/2020

 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist seit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt im Einsatz für die Verbraucher. Besonders fordernd waren die Bearbeitungen hinsichtlich der Problematik im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten allen voran im Reiserecht, aber auch im Versicherungs- und Kreditrecht, wo der VKI für die Konsumenten Klagen eingereicht hat. Aktuell startet der VKI eine Sammelaktion in Bezug auf die Kostenerstattung für Skisaisonkarten 2019/2020. Denn zahlreiche Liftbetreiber verweigern nach wie vor die Rückerstattung.

 

Folgende Presseaussendung hat der VKI dazu am 24. November 2021 veröffentlicht:

 

Wien (OTS) - Die Ski-Saison 2019/2020 nahm im März 2020 pandemiebedingt ein jähes Ende. Die Besitzer von Skisaisonkarten haben zwar einen gesetzlichen Anspruch, ihr Entgelt für jenen Zeitraum, in dem eine Leistungserbringung nicht möglich ist, von den Liftbetreibern zurückzuerhalten. Dies wurde bereits mehrfach von Gerichten bestätigt. Dennoch weigern sich nach wie vor zahlreiche Liftbetreiber, das Kartenentgelt für den Zeitraum der Schließung anteilig zurückzuerstatten. Deshalb hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) – im Auftrag des Sozialministeriums – eine Sammelaktion organisiert, um Konsumentinnen und Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Entgeltansprüche zu unterstützen. Hilfestellung erhalten Betroffene, die in der Skisaison 2019/2020 eine der folgenden Karten erworben haben: Ski Amadè Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol, Freizeitticket Tirol. Für die kostenlose Unterstützung durch den VKI ist eine Registrierung bis 28.02.2022 unter www.verbraucherrecht.at/skisaisonkarten2019-2020 erforderlich.

 

Aufgrund zahlreicher Beschwerden brachte der VKI – im Auftrag des Sozialministeriums – mehrere Musterklagen auf Rückerstattung der anteiligen Skisaisonkosten für die Skisaison 2019/2020 ein. So unter anderem gegen die Ski amadé GmbH. Das Erstgericht und das Berufungsgericht gaben dem VKI Recht und sprachen der betroffenen Familie rund 330 Euro zu. Trotz des rechtskräftigen Berufungsurteils verweigern nach wie vor viele Liftbetreiber mit dem Verweis auf eine „Einzelfallentscheidung“ die Rückzahlung an betroffene Saisonkartenbesitzer.

 

Der VKI organisiert deshalb eine Sammelaktion für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten, die in der Skisaison 2019/2020 folgende Skisaisonkarten erworben haben: Ski Amadè Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol, Freizeitticket Tirol.

 

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211124_OTS0024/vki-startet-sammelaktion-kostenerstattung-fuer-skisaisonkarten-20192020

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1)    Welche konkreten Schritte (bitte einzeln aufschlüsseln) haben Sie bisher im Sinne der Konsumenten unternommen, um die Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Entgeltansprüche im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu unterstützen?

2)    Werden Sie sich dafür einsetzen, dem VKI im Zuge weiterer Sammelklagen bzw. Verfahren im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zusätzliche finanzielle Mittel zukommen zu lassen?

3)    Wenn ja, wann und in welcher Höhe?

4)    Halten Sie die Beauftragung von Rechtsgutachten im Zusammenhang mit Entgeltansprüchen die im Zuge der COVID-19-Pandemie bei Konsumenten auftauchen, für erforderlich?

5)    Werden Sie sich dafür einsetzen, für österreichische Verbraucher mehr Rechtssicherheit bei möglichen Streitigkeiten hinsichtlich Entgeltansprüchen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie auftauchen, zu schaffen – falls notwendig auch in Form einer gesetzlichen Maßnahme?