8861/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.12.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Stand der Gesundheitsfolgenabschätzung zur diskriminierungsfreien Blutspende

 

Im Zusammenhang mit der seit langem geforderten Umsetzung der diskriminierungsfreien Blutspende hat der ehemalige Gesundheitsminister Anschober bereits im Oktober 2020 in einer Aussendung die Anpassung des Leitfadens zur Prüfung von Blutspender_innen bis zum Jahresende angekündigt, um so die diskriminierungsfreie Blutspende zu ermöglichen. Wörtlich hieß es in der OTS: „Wesentlich wäre eine Anpassung des Leitfadens, in dem das in der Verordnung nicht näher ausgeführte Risikoverhalten bestimmt wird. Ziel ist es, die Anpassung noch in diesem Jahr vorzunehmen."1

Der vormalige Bundesminister Anschober hat den Fragebogen zwar ändern lassen und die damit verbundene Wartefrist für schwule und bisexuelle Männer von zwölf auf vier Monate gesenkt – doch die Umsetzung in der Realität sieht anders aus. Das Rote Kreuz führt unter Ausschlussgründe zur Blutspende auf ihrer Website noch immer an: 2 

Männer, die Sex mit Männern haben: 

12 Monate aussetzen. Diese Wartefrist erfolgt aus rein medizinischen Gründen und gilt auch für:

Die derzeitige Regelung, dass in Österreich Männer, die Sex mit Männern haben, 12 Monate von der Blutspende rückgestellt und damit faktisch total ausgeschlossen werden, ist diskriminierend, unzeitgemäß und EU-rechtswidrig. Die aktuelle Verordnung muss umgehend um die Bestimmung ergänzt werden, wonach bei der Befragung der Spender_innen zu ihrem Gesundheitszustand keine diskriminierenden Formulierungen verwendet werden dürfen und nur noch auf das individuelle Risikoverhalten einer Person - unabhängig von Geschlecht und sexueller Orientierung - abgestellt wird. 

Männer, die Sex mit Männern haben dürfen in Österreich nach der aktuellen Verordnung auch in Zukunft nicht Blut spenden. Gesundheitsminister Mückstein könnte die Diskriminierung mit einer Änderung in der Blutspendeverordnung beenden. In seiner Anfragebeantwortung (6412/AB) von 30. Juni 2021 verweist er allerdings auf eine Gesundheitsfolgenabschätzung durch die Gesundheit Österreich GmbH, die sich mit den Auswirkungen einer modifizierten Risikoabschätzung im Zulassungsprozess zur Blutspende in Österreich befasst. Die Ergebnisse wurden unter Frage 3 in der Anfragebeantwortung (6412/AB) für Ende Oktober 2021 versprochen, doch bisher nicht veröffentlicht. 

 

1 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201006_OTS0165/anschober-anpassung-des-leitfadens-zur-pruefung-von-blutspenderinnen-diskriminierungsfreie-blutspende-soll-moeglich-sein

2 https://www.roteskreuz.at/ich-will-helfen/blutspende-ausschlussgruende

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

  1. Was ist der aktuelle Umsetzungsstand der Gesundheitsfolgenabschätzung durch die Gesundheit Österreich GmbH? 
    1. Wann kann mit Ergebnissen der Gesundheitsfolgenabschätzung gerechnet werden?
    2. Welche Rahmenbedingungen zur Wahrung der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit werden nach der Gesundheitsfolgenabschätzung beachtet? 3
    3. Welche Rahmenbedingungen zur Wahrung der Qualitätssicherung im Blutspendewesen werden nach der Gesundheitsfolgenabschätzung beachtet? 3
    4. In welcher Form werden die Ergebnisse der Gesundheitsfolgenabschätzung in der weiteren Bearbeitung dieser Thematik einfließen?
  1. Welche Maßnahmen werden gesetzt, damit die Rückstellungsfrist von 4 Monaten für Männer, die Sex mit Männern haben, auch in der Praxis Anwendung findet?
    1. Gab es dazu bereits einen Austausch mit dem Roten Kreuz?

                                          i.    Wenn ja, welche Ergebnisse erzielte der Austausch?

                                        ii.    Wenn nein, warum gab es keinen Austausch und für wann ist einer geplant?

  1. Wann ist geplant, die aktuelle Verordnung um die Bestimmung zu ergänzen, wonach bei der Befragung der Spender_innen zu ihrem Gesundheitszustand keine diskriminierende Formulierungen verwendet werden dürfen? 
  2. Welche Ergebnisse erzielte die wissenschaftliche Begleitung zur geänderten Empfehlung durch die Blutkommission von März 2021?
  3. Welche Ergebnisse erzielte die Arbeitsgruppe der Blutkommission zur operativen Umsetzung? 

3 Anfragebeantwortung (6412/AB), S. 2