8889/J XXVII. GP
Eingelangt am 03.12.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Cochlea Implantate
Den Schritt zu wagen, sich ein Cochlea-Implantat (CI) einsetzen zu lassen, ist eine Entscheidung fürs Leben, da das Implantat gehörlose, ertaubte und lautsprachlich kommunizierende Menschen jeden Tag begleitet. Für gehörlose und ertaubte Menschen, deren Hörnerv als Teilorgan der auditiven Wahrnehmung noch funktionsfähig ist, sowie für hochgradig Schwerhörige, bei denen die Versorgung mit einem Hörgerät nicht mehr ausreichend ist, ist dieser Schritt unglaublich wichtig. Patienten können durch die Erzeugung der elektrischen Reize in der Hörschnecke individuelle Hörerzeugungen erleben, die ihnen ansonsten verwehrt bleiben. Das Hören mit einem CI ist zu Beginn natürlich ungewohnt. Im Laufe der ersten Wochen erfolgt ein Gewöhnungsprozess an den Klang des CIs und die Lautstärke, die für das optimale Hören mit CI erforderlich ist. Die Sprachprozessor-Optimierung ist dabei ein wichtiger Baustein. Hören und Sprachverstehen mit einem CI müssen gelernt werden. Umso wichtiger ist es, dass es hier Rehabilitationszentren gibt, die es in Österreich, nach heutigem Stand, allerdings noch nicht gibt. Viele CI-Empfänger nehmen aus diesem Grund eine kostspielige und mühsame Anreise nach Deutschland in Kauf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende